In aller Stille, unter passiver und aktiver Kollaboration aller Parteien und Abgeordneten des Deutschen Bundestages, rauschte am 15.Dezember in erster Lesung der „Entwurf eines Gesetzes zur Vierzehnten Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (Drucksache 17/8098) innerhalb von 30 Sekunden durch unser Parlament. Alle Reden wurden nicht gehalten. Sie wurden „zu Protokoll gegeben“.
Das Gesetz ändert, so es beschlossen wird, gleichzeitig Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), unterwirft die Nutzung des deutschen Luftraums „Rechtsakten“ der „Europäischen Union“ und gibt statt dem nach einer Verfassungsänderung 2009 geschaffenen „Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung“ nun „zuständigen Luftfahrtbehörden“ in Paragraf 23c die „Ermächtigungsgrundlage“ um UNO-Resolutionen, EU-Beschlüsse und „Sanktionen“ wie z.B. Flugverbote in Deutschland gegen bestimmte Staaten umzusetzen.
Vor allem aber ermöglicht der Gesetzentwurf in vom Bundesverkehrsministerium verhängten „Flugbeschränkungsgebieten“ mit Kameras bestückte Drohnen „neben ihren ursprünglich militärischen Einsatzbereichen derzeit insbesondere bei der polizeilichen Gefahrenabwehr“ einzusetzen. GGf. im Ausland befindliche Kontrollstationen der Drohnen werden in orwellscher Manier als „Luftfahrtgerät“ umdefiniert.
I
Der am 15. Dezember still und leise in die Bundestagsausschüsse durchgewunkene Gesetzentwurf verändert zunächst Paragraph 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Anstatt es wie bisher durch „Verordnungen des Rates der Europäischen Union“ wird es nun durch alle „Rechtsakte“ der EU eingeschränkt. Das umfasst u.a. auch die in Deutschland nicht unmittelbar rechtskräftigen Direktiven (Richtlinien) der EU-Räte (Beispiel Vorratsdatenspeicherung), die im Gegensatz zu Verordnungen erst durch souveräne staatliche Gesetzgebung umgesetzt werden müssen.
Bereits in Absatz 2 werden dann Drohnen einschließlich ihrer Kontrollstation – deren Standort nicht definiert wird – als „unbemannte Luftfahrtsysteme“ und anschließend als „Luftfahrzeuge“ definiert.
Wörtlich heisst es im Gesetzentwurf:
„Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Flugsysteme).“
Noch einmal in Zeitlupe: die etwa in einem polizeilichen, geheimdienstlichen oder militärischen Einsatzgebiet in Asien, Amerika oder Afrika befindliche Kontrollstation einer über Deutschland eingesetzten Drohne wird als „Luftfahrzeug“ definiert.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heisst es ausdrücklich, daß durch dieses Gesetz „Konsistenz“ mit der von der „Internationalen Zivil-Luftfahrtbehörde“ ICAO verwendeten Definition von Drohnen, „Unmanned Aircraft System“ UAV, hergestellt wird (die “International Civil Aviation Organization” begründet sich auf den Chicagoer Vertrag über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944.)
Die nähere Definition von „unbemannten Flugsystemen“ (also „unbemannten Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation“) bliebe dann der „Verwaltung“ des Bundesverkehrsministeriums überlassen, heisst es im Gesetzenwurf gönnerhaft.
Des Weiteren plant nun der Gesetzentwurf die Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Die nach orwellscher Manier als „unbemannte Flugsysteme“ umdefinierten Drohnen und ihre Kontrollstationen werden darin nun als „Luftfahrtgerät“ definiert. Gleichzeitig wird natürlich dafür gesorgt, daß sie von der Zulassung befreit sind.
Diese hätte sich ohne Zweifel auch schwierig gestaltet. Man stelle sich vor, wie es „Terror-Abwehrzentrum“ schnabbeldiduda, beim MI6 oder in irgendeinem Keller vom US-Militärflughafen Bagram plötzlich an der Tür klingelt und es aus dem Lautsprecher schallt, „schönen guten Tag, Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnungs-Kontrolle…“
Der Gesetzentwurf ändert außerdem die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Der Betrieb und Aufstieg von „unbemannten Luftfahrtsystemen“ außerhalb der „Sichtweite“ des Steuernden wird ausdrücklich verboten.
Was im Gesetzentwurf nicht erwähnt wird: das angebliche Verbot des Drohneneinsatzes ist ein perfider Trick. Bereits bei der letzten Änderung von Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) im Januar 2010 wurde folgende Lücke gelassen:
In Paragraph 11 LuftVO kann das Bundesverkehrsministerium „Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen“ festlegen, „wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung..erforderlich ist“.
In Paragraph 15a LuftVO wiederum kann „die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes..Ausnahmen von dem Verbot..zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.“
Und hokuspokus apparatus: genau in diesen „zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ geschaffenen Flugbeschränkungsgebieten dürfen nun Drohnen aufsteigen, weil „keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ mehr besteht.
Der Bundesrat zur Anfang 2010 beschlossenen Änderung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO):
„Die Landesluftfahrtbehörde kann jedoch Ausnahmen von diesem Verbot in Gebieten mit Flugbeschränkungen zulassen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass vor allem der Testbetrieb von UAVs, deren Gesamtgewicht 25 Kilogramm überschreitet oder die außerhalb der Sichtweite des Steuerers betrieben werden, stattfinden kann. Voraussetzung ist zum einen, dass zuvor ein Flugbeschränkungsgebiet nach § 11 LuftVO durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingerichtet wurde. Zum anderen muss ausgeschlossen sein, dass der Betrieb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung verursacht.“
Im aktuellen Gesetzentwurf heisst es nun in einer von ungeduldigem Hufescharren strotzenden Begründung:
„Während Flugmodelle ausschließlich im nichtkommerziellen Bereich der Luftfahrt und im wesentlichen zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, kommen UAS (Anm.: „unbemannte Luftfahrtsysteme“) neben ihren ursprünglich militärischen Einsatzbereichen derzeit insbesondere bei der polizeilichen Gefahrenabwehr in Betracht. Dort befindet sich die Entwicklung teilweise schon in einem erheblich fortgeschrittenen Erprobungsstadium“.
So kann man es natürlich auch formulieren.
II
Im Herbst diesen Jahres, als mitten im Berliner Wahlkampf in der Hauptstadt auf einmal Hunderte von Autos des Nachts Feuer fingen (und sich in Presse und Prominenz schnell alle darüber einig waren, daß es sich um „linke“ Täter handeln musste), forderte am 19.August der Vorsitzende der „Deutschen Polizeigewerkschaft“ DPolG, Rainer Wendt, Drohnen mit Wärmebildkameras für die Polizei. Oder sagen wir besser, Wendt forderte die Legalisierung von deren Einsatz im Single Berlin Sky.
Mit ausdrücklicher Unterstützung der beiden Polizei-Gewerkschaften baggerte genau die Bundespolizei, die in Saudi-Arabien für den Kriegskonzern EADS die Spione ihrer Majestät im Umgang mit modernster Überwachungstechnik, Bodenradaranlagen, Wärmebildkameras und Drohnen schult, solange ihre Berliner Kollegen an, bis sie endlich Amtshilfe leisten durfte. Zwei Tage nach Wendts Drohnen-Angebot setzte dessen DPolG-Landesvorsitzender Bodo Pfalzgraf noch einen drauf und liess in der „Bild“-Zeitung verkünden, die Polizei brauche im Himmel über Berlin eigentlich gleich „Zeppeline und Drohnen mit Wärmebildkameras“ um die Arbeit zu machen, die sie bis dahin irgendwie nicht gemacht hatte. Einen Tag später hob schließlich die Berliner Polizei die Hände und beantragte Amtshilfe bei der Bundespolizei, weil diese „Technik wie beispielsweise Hubschrauber sowie zivile Aufklärungskräfte“ angeboten habe.
Zivile Aufklärungskräfte. Man stelle sich nur mal vor, in Jena hätten sie sowas durchgezogen. Irgendeiner – wenigstens einer, außer mir natürlich – hätte mit Sicherheit nachgefragt. Aber in Berlin, nein, mit Berlin kann man´s ja machen. Sieht ja keiner.
Irgendwann nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl (hallo Koalition der Großen) hieß es dann, hui, die Polizei hätte da einen christlichen Fundamentalisten geschnappt. Vorsitzender einer ganzen Gemeinde. Sei Zeitungsausträger gewesen. Hätte 65 Autos angezündet. Auf 35 weitere sei´s übergesprungen. Hätte alles gestanden. Also wirklich alles. Auch eine Brandstiftung an einer Mietwagenstation mit Tanksäule in der Nähe einer Seniorenresidenz. Hätte er „überhaupt nicht dran gedacht“. Amen.
Hmm. Warum eigentlich?
HEY DU?!! „MOTIV“? „BEWEIS“?? DAS WAR MAL IN DER BIBEL! UND JETZT SCHNAUZE HALTEN, WEITER MACHEN!
Und so bereute der brave Christ alle seine Sünden. Und Christian Steiof, Sündenbeauftragter beim Berliner Landeskriminalamt, konnte aus tiefster Seele sagen:
„Ohne Unterstützung von außen, von der Bundespolizei, wäre das in dieser Form nicht möglich gewesen.“
Übrigens: die Piratenpartei, die später zu ihrer Verwunderung und meinem heutigen Bedauern ins Berliner Abgeordnetenhaus einzog, verweigerte nach Anfrage von Radio Utopie sich auch nur mit dem Thema zu beschäftigen. Stattdessen zog sie es auf ihrem anschließenden Bundesparteitag vor, genau das Grundgesetz in Frage zu stellen, was ihnen die eigene Gründung und Existenz überhaupt erst ermöglicht hatte.
III
Der Versuch den über den deutschen Großstädten längst stillschweigend stattfindenden und von allen „Sicherheitsexperten“ der etablierten Parteien weggeschwiegenen Drohnen-Einsatz nun legalisieren zu lassen, erscheint koordiniert. Allzu offensichtlich und sehr plötzlich öffentlich wird auch der Drohnen-Einsatz durch die Polizei der USA – selbst für sechs entlaufende Rinder in North Dakota und einen Sheriff, der sagt, er habe drei bewaffnete Viehdiebe gesehen und dann die Highway-Polizei, das Bombenkommando und eine Predator-Drohne zu Hilfe rufen darf. Anschließend heisst es dann, dank der Drohne, der guten Drohne, habe man dann doch gemerkt, daß die drei bösen Männer gar nicht bewaffnet gewesen seien. Aber gut, daß man mal drüber gedrohnt hat. Zur Sicherheit.
Der jetzige CIA-Direktor und frühere Leiter des Zentralkommandos David Petraeus gibt am 21.September über die „Washington Post“ öffentlich bekannt, man habe seit Jahren umfangreiche Drohnen-Basen in Afrika und in Asien, u.a. auf den Seychellen und in Äthiopien, und führe mit den Drohnen-Flotten Krieg in Somalia und Jemen. Das sei aber alles total geheim, heisst es. Die türkische Regierung bittet öffentlich ihre Kollegen in Washington und Langley auch Drohnen-Flotten in ihrem Land zu stationieren. In Mexiko, wo laut einem kürzlich erschienenen Zeitungsbericht achtzig ehemalige Regierungsmitglieder bei der CIA oder anderen US-Geheimdiensten sind, fliegen die US-Dienste und Militärs bereits seit Frühjahr 2009 Predator-Drohnen-Einsätze. Jeder weiss, wie hilfreich, mitfühlend und partnerschaftlich das Resultat davon war. Alles wurde besser. Und wenn es das nicht wurde, ist das auch egal. Sieht ja keiner. Ein paar Prostituierte findet man auch in Mexiko immer. Hauptsache, sie sitzen im Parlament.
Wer wissen möchte, was dabei heraus kommt, wenn „unbemannte Flugsysteme“ von fünf Punkten des Erdballs – der afghanischen Provinz Helmand, Alcatraz, Nevada, Indiana und Kalifornien – gleichzeitig „kontrolliert“ werden, der
kann dies in der „L.A.Times“ nachlesen und dabei kurz noch einmal an den aktuellen Gesetzentwurf unserer Regierung denken. Erst kürzlich überflog eine Drohne der Bundeshindukuschwehr nonstop den Atlantik. Wer wissen will, über was für Apparate wir da reden: hier ein Artikel mit Bild. Und falls jemand fragt, „Erna, was kosten die Drohnen“ – auch für den kleinen Geldbeutel in jedem größeren Laden zu haben. En gros gibt´s dann, statt einem Lachsack, einen kleinen Peter Schaar dazu, der immer so schön „jaja“ heult, wenn man ihn drückt.
Diesen Sommer stellte ein österreichischer Konzern auf dem „Salon International de l’Aéronautique et de l’Espace“, der Pariser Luftfahrtschau auf dem Flughafen Le Bourget, eine flügellose Drohne vor. In der Schweiz setzt das Militär im Inneren bereits Drohnen mit Infrarotkameras ein – angeblich nur gegen um grenzverletzende, arme (gefährliche) Leute. Hätte man dem (auch in der Schweiz offenbar seit einem Jahrzehnt kontinuierlich naturbreiten) Normalbürger versucht zu erklären, daß das auch ihn betrifft, weil man mit allen machen kann was man mit einem macht, so würde er es nicht verstehen, wenn man es ihm nicht mühsam erklären würde, weil er zu doof zum Denken geworden ist.
In Berlin wird die „Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik“ (DWT) vom 31. Januar bis zum 2. Februar 2012 eine „International Urban Operations Conference“ durchführen. Thema: das „gesamte Spektrum“ von Kriegshandlungen in Großstädten. In Großstädten der Dritten Welt, natürlich. Da fällt mir ein – wo wollen sie nochmal „Randalierer erschießen“? Wo wollen sie nochmal Elektroschocker von Drohnen aus einsetzen? Und wo hat der Überlinger Rüstungskonzern Diehl BGT Defence in Kooperation mit der 2005 gegründeten Firma Microdrones aus Kreuztal „Sensorcopter“ mit Nachtsicht- und Wärmebildkameras entwickelt um sie 2008 an die Polizei in Sachsen zu vermieten, damit diese dort laut dem damaligen Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) „bei Fußballspielen oder Demonstrationen“ eingesetzt wurden um „Rädelsführer in der Menschenmenge“ zu identifizieren und der Polizei „völlig neue Perspektiven in der Bild- und Videodokumentation“ zu bieten?
Sie denken, Sie fallen nicht auf, in einer Menschenmenge? Schauen Sie hier. Und denken Sie daran: Sie versuchen demnächst einen Roboter zu beschwatzen. Der ist nicht so wie Sie. Der hört nicht auf. Und der lügt auch nicht. Und der fängt auch nicht an zu heulen, wenn´s ernst wird und macht sich auch nicht aus dem Staub. Und der hört sich auch nicht ihre ganze blöden Dreck an, den sie ihm erzählen, warum sie dies nicht und das nicht getan haben, weil sie es nicht tun konnten, weil sie es nicht wollen täten hätte wennte.
IV
Dieser Gesetzentwurf einer Regierung von CDU, CSU und der FDP von Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger setzt schlicht um, was die nichtstaatliche, „supranationale“ Organisation „Eurocontrol“ als bislang noch nicht vollständig ermächtigte kommerzielle Kontrollorganisation unserer Lufthoheit gefordert hat: die standardisierte Legalisierung des Einsatzes von Drohnen im Luftraum der europäischen Demokratien und damit deren weitere Assimilation an die Anforderungen des militärisch-industriellen, polizeilichen und spionage-technischen Komplexes.
Der gesamte Vorgang ist Teil der nur einen Monat nach dem 11.September 2001 durch eine “High Level Group” der EU-Kommission aus “hochrangigen Vertretern militärischer und ziviler Flugsicherungsstellen”, sowie Industriellen und Gewerkschafts-Funktionären vorgestellten Agenda, welche zur Beendigung der “Fragmentierung” des Himmels über Europa bis 2020 die durch einen „Masterplan“ exekutierte Auflösung der staatlichen Kontrolle aller EU-Mitgliedsländer über den eigenen Luftraum plante: die Agenda „Single European Sky“. In dieser über einen Zeitraum in drei Phasen eingeteilte Agenda spielt die Organisation „Eurocontrol“ – wie der Name eigentlich schon exemplarisch zum Ausdruck bringt – eine zentrale Rolle.
V
Als nun dieser Gesetzentwurf am 15. Dezember in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde, wurden während des gesamten Vorgangs lediglich folgende Sätze gesprochen.
„Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 a und b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Herbert Behrens, Thomas
Nord, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes.
Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Die Namen der Kolleginnen und Kollegen liegen dem Präsidium vor. Interfraktionell wird die Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/8098 und 17/8129 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Andere Vorschläge liegen nicht vor. Infolgedessen ist die Überweisung dann so beschlossen.“
Glauben Sie, was sie wollen. Aber glauben Sie nicht, daß Ihnen, dem Volk, dem Bürger, irgendjemand hilft bei dem, was sie selbst tun müssen, anstatt des Parlaments, anstatt der Parteien und anstatt der Regierung und ihrer Behörden – nämlich diese Demokratie zu bewahren. Regierung, Parteien, Parlament, Prominenz, sie alle miteinander repräsentieren nur noch eines:
Den Abfall einer Generation.
(…)
Artikel zu Thema:
25.05.2011 Aschewolke auf Euer Haupt, Ihr Schwachköpfe
Die vermeintliche “Aschewolke” vom Vulkan Grimsvötn auf Island, wegen der heute die “Deutsche Flugsicherung GmbH” ein Flugverbot u.a. über Hamburg und Berlin verhängte, war nicht da.
24.05.2011 Grimsvötn: Vom britischen Verteidigungsministerium zum Deutschen Wetterdienst
Die gestrige Meldung vom “Deutschen Wetterdienst”, nach der “davon auszugehen sei”, dass auf die Nordseeküste von Deutschland eine “Aschewolke” zutreibt, beruft sich auf “derzeitigen Modellberechnungen” des VAAC (Volcanic Ash Advisory Centre) in London. Das VAAC London ist Teil des “Meteorologischen Büros” (“Met Office”). Dieses gehört zum britischen Verteidigungsministerium, dessen Truppenteile in regelmäßigen Abständen nicht nur Tripolis, sondern begleitend Deutschland mit Schwachsinn bombardieren.
21.04.2010 DLR-Messungsergebnis: “Aschewolke” geringer als normale Luftverschmutzung
So eine Aschebombe hat die Welt noch nicht gesehn. Die Ergebnisse der Messung eines Flugzeugs vom Typ Falcon des “Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums” (DLR), deren Verkündung für heute Nachmittag zur besten Pressezeit angesetzt worden waren und dann irgendwie ausfielen, sind im Laufe des Abends nun verschämt ins Netz geschoben worden. Offenbar brauchte man noch Zeit für viele bunte Grafiken. Es ist einfach unbeschreiblich.
19.04.2010 DIE EU-AGENDA “SINGLE EUROPEAN SKY” (III): Die Hintergründe des Flugverbots und wie es zustande kam
Keine Regierungsbehörde, nirgendwo, nicht die Europäische Raumfahrtagentur ESA, nicht das “Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt” (DLR), nicht der deutsche Wetterdienst, keine Wissenschaftler oder Akademiker, keine der vielen finanziell überfinanzierten “Institute” oder gar Parlamentarier taten in den letzten Tagen irgendetwas. Niemand. Alle saßen sie nur rum und erzählten Dreck.
19.04.2010 DIE EU-AGENDA “SINGLE EUROPEAN SKY” (II): Sesar, öffne Dich
Im ersten Teil umschrieben wir einen seit Jahren durch Behörden und “Parteien” in Deutschland betriebenen systemischen Ausverkauf von Flugsicherung und Hoheit über den deutschen Luftraum. Durch eine Verfassungsänderung im Mai 2009 verlor die Republik diesen wichtigen Teil einer staatlichen Souveränität. Dies erfolgte im Zuge einer von den deutschen Regierungen seit 2001 mit initiierten Masterplans der “Europäischen Union” (EU) zur Vereinheitlichung und Gleichschaltung der Kontrolle des gesamten zivilen und militärischen Luftverkehrs über Europa: der Agenda “Single European Sky”. Name des Masterplans: “Single European Sky ATM Research Programme” (Sesar). Beteiligte: “zivile und militärische Flugsicherungsorganisationen, nationale und internationale Organisationen der Legislative, Flugzeugindustrie, Fluglinien, Flugzeugbetreiber und -nutzer sowie weitere betroffene Partner am Boden und in der Luft.”
Ausführendes Organ dieser Agenda wurde eine bereits im Jahre 1960 gegründete “supranationale” Organisation mit Sitz in Brüssel: die “European Organisation for the Safety of Air Navigation”. Abkürzung: Eurocontrol.
18.04.2010 DIE EU-AGENDA “SINGLE EUROPEAN SKY”: Der systemische Ausverkauf von Flugsicherung und Lufthoheit
Die “supranationale” Organisation Eurocontrol und Konzerne wie die “Deutsche Flugsicherung Gmbh” (DFS) herrschen über den Luftraum von Deutschland. Wegen eines Vulkanausbruches in Island verhängen sie, nach eigenem Ermessen, ein tagelanges “Flugverbot” über ganz Deutschland. Möglich machte dies eine im Mai 2009 von allen “Parteien” des deutschen Parlamentes in aller Stille exekutierte Abgabe weiterer Souveränitätsrechte der Republik durch eine Änderung des Grundgesetzes. Das europaweite Flugverbot durch Eurocontrol fällt in die “Entwicklungsphase” der seit 2001 durch die EU betriebenen Agenda “Single European Sky”, die bis 2020 vollständig abgeschlossen sein soll, und zwei Tage vor eine Strategietagung der EU-Kommission in Brüssel mit Vertretern aus Luftfahrtindustrie und staatlichen Institutionen. Thema: Eurocontrol und das “Management der Flugsicherheit in Europa” bis zum Jahre 2020.