FDP stellt Grundgesetz und Bestand der Bundesrepublik Deutschland in Frage
FDP will „europäischen Bundesstaat“, „politische Union“ und „europäische Verfassung“.
Im heute auf dem FDP Bundesparteitag zur Abstimmung stehenden Leitantrag des Bundesvorstands für das neue FDP-Grundsatzprogramm steht unter viel blumigem Tand und „Freiheitsthesen“ in Punkt 89:
„Wir wollen die politische Union Europas
Wir wollen die europäische Einigung vertiefen und eine politische Union schaffen. Dabei setzen wir auf starke europäische Institutionen. Die Betonung des gemeinschaftlichen Handelns hat in Europa Vertrauen gestiftet. Gemeinsames Handeln ist die richtige Lehre aus der Geschichte. Es stellt sicher, dass Europas Stimme in der Welt gehört wird. Wir Liberale streiten für eine vertiefte europäische Integration. Damit sich diese nicht in Überregulierung verliert, muss sie sich auf Schlüsselbereiche konzentrieren, in denen europäisches Handeln nationalem oder regionalem Handeln überlegen ist. Der europäische Gedanke ist aus der Vernunft geboren. Wirkliche, dauerhafte Stärke entfaltet er aber nur, wenn wir auch den Boden für ein gemeinsames Wir-Gefühl aller Europäer schaffen. Europa ist ein Staatenverbund mit einzigartigen gesellschaftlichen, politischen, rechtsstaatlichen und ökonomischen Gemeinsamkeiten. Die FDP will, dass Europa diesen Weg der Vertiefung weitergeht und dabei zu einer politischen Union mit festen föderalen Grundsätzen, demokratischen Strukturen und einer klaren subsidiären Ordnung wird. Am Ende dieser Entwicklung sollte ein durch Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten legitimierter europäischer Bundesstaat stehen. Auf dem Weg hin zu einer politischen Union mit einer europäischen Verfassung fordern wir ebenso eine verstärkte Koordinierung der Wirtschafts-, Umwelt-, Finanz- und Währungspolitik wie eine Weiterentwicklung der europäischen Demokratie.“
Wir sind bereits eine europäische Demokratie, mit einer europäischen Verfassung, dem Grundgesetz, wir haben europäische Gedanken, weil wir Europäer sind, wenn wir Europäer sind (der eine oder andere Staatsbürger Deutschlands ist vielleicht in Asien geboren und hat, Dank dem Grundgesetz, immer noch die gleichen staatsbürgerlichen Rechte). Das Gleiche gilt für alle anderen europäischen Länder, auch die im Staatenbund „Europäische Union“, wie Portugal, Spanien, Griechenland, Tschechien, Polen, die Niederlande, Belgien, Dänemark.
Die Existenz all dieser europäischen Staaten und Demokratien, darunter die Bundesrepublik Deutschland, stellt der Ableger der pan-europäischen Einheitspartei “Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei” in Deutschland, die FDP, nun in Frage.
Die FDP stellt sich mit diesem Beschluss außerhalb unserer Verfassungsordnung und reiht sich ein in die Pan-Europa-Extremisten, die mit allen Kräften, unter Aufbietung aller inneren Ressourcen von Verrat und Abscheulichkeit, unter perfider Heuchelei und ohne Skrupel dabei sind, die europäischen Völker und ihre Demokratien zu zerstören, zugunsten des „systemrelevanten“ weltweiten Bankenkartells. Das ganze „pro-europäische“ oder „europäische“ Getue der pan-europäischen Antidemokraten und ihrer „föderalistischen“ Netzwerke dient nur dazu, diesen Umstand zu vernebeln.
Die Partei-Organisation FDP und ihre Mitglieder wissen, was sie tun. Sie werden dafür die Konsequenz zu tragen haben.
(…)
Artikel zum Thema:
13.11.2011 DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (I) : Aufprall am Grundgesetz und radikaler Strategiewechsel
Von EU zur “Euro-Zone”, von “Union” zu “Föderation”, von “Europa” zu “Kerneuropa”: die “Europäische Union” wird aufgegeben. Artikelserie zur orwellschen Wende der imperialen Nomenklatura und ihrer Geostrategen.
25.09.2011 Nomenklatura akzeptiert Verfassung: Volksabstimmung vor neuem EU-Vertrag
Verfassungsrichter Peter Michael Huber, der ehemalige Präsident von Republik und Verfassungsgericht Roman Herzog, der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle und der SPD-Bundesvorsitzende der SPD Sigmar Gabriel konstatieren die verfassungsgemäß zwingende Notwendigkeit einer Volksabstimmung in Deutschland zum geplanten neuen EU-Vertrag und einer weiteren Machtverschiebung hin zur neunzehn Jahre alten “Europäischen Union”.
Ergänzung 23.09.2013: Hier die seinerzeit beschlossenen „Freiheitsthesen“, Punkt 94 Beschluss entsprechend 89 Leitantrag