Nach dem am 29. März wieder von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzten „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ bringen heute die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erneut ein Verfassungsänderungsgesetz Betreff Artikel 93 Grundgesetz in den Bundestag ein. Der Gesetzentwurf, laut Datum erst vorgestern erstellt, sieht einen Artikelzusatz 4c vor, der Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht gewährleistet.
Entsprechend dem Gesetzentwurf soll der neue Verfassungsartikel 93 Absatz 4c lauten:
4c. über Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag;
Am 29. März hatte nach einem Bericht von Radio Utopie der Bundestag gegen Mittag eine für den nächsten Tag angesetzte Verfassungsänderung von Artikel 93 wieder von der Tagesordnung abgesetzt. Die Fraktionen und der Pressestelle des Bundestages gaben dazu widersprüchliche Erklärungen ab. Der damalige Verfassungsänderungsentwurf war zu diesem Zeitpunkt, einen Tag vor der ersten Lesung, nicht veröffentlicht und ist bis heute unbekannt. (Antrag auf Verfassungsänderung im Bundestag)
Volker Beck, der parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, hatte am 29. März gegen Mittag betont, daß der abgesetzte Antrag eine Ergänzung von Artikel 93 Grundgesetz mit einem Absatz 4c beinhaltet habe, der “Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung für die Wahl zum Bundestag” möglich machen solle. Dies entspräche dem heute in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf.
Warum aber wurde dann am 29. März der Gesetzentwurf wieder abgesetzt und, trotz mehrfacher Anfragen im Bundestag, nicht veröffentlicht? Das ist bis heute unklar.