ESM und Fiskalpakt: Telefonkonferenz Schäuble, Merkel, Trittin, Gabriel – am 29. wird zugestimmt

Die leitenden Staats- und Parteifunktionäre von Regierung und Fraktionen im Bundestag haben sich heute Vormittag über die Zustimmung des Parlaments zum „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie dem Fiskalpakt verständigt. Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble berichteten zudem, heisst es, über ein Treffen in Rom, an dem die Kanzlerin einige Stunden vor dem Fussballspiel Deutschland – Griechenland teilgenommen hatte. Für die SPD erklärte nach der Telefonkonferenz deren Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel der Presse, seinen Abgeordneten am 29. Juni die Zustimmung zu ESM und Fiskalpakt „empfehlen“. Für Bündnis 90/Die Grünen erklärte dies Jürgen Trittin, neben Renate Künast Leiter der grünen Bundestagsfraktion.

Gestern hatte Wolfgang Neskovic, Bundesrichter a.D., Mitglied des Vorstandes und Justiziar der Fraktion Die Linke im Bundestag von einem „anrüchigen Deal“ zwischen Regierungsparteien und „Opposition“ gesprochen und angekündigt, seine Fraktion *hüstel* werde beim Bundesverfassungsgericht sowohl Organklage als auch Verfassungsbeschwerde gegen Fiskalpakt und ESM einlegen (wir nehmen jetzt einfach mal an, damit ist auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung gemeint). Wolfgang Neskovic:

„Die Demokratie wird auch dadurch entwertet, dass die Verträge auf „Ewigkeit“ angelegt sind. Sie sind unkündbar. Sie sollen die jeweiligen Legislaturperioden überdauern. Das bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Wahlentscheidung nach Ablauf einer Legislatur über wesentliche Teile der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht mehr entscheiden können. Das berührt den Kern der Demokratie. Wahl und Abwahl von Regierungen und der stete Wettbewerb um die wechselnde Gunst des Wahlvolkes sind konstituierende Merkmale der Demokratie. Wenn sich morgen die Einsicht Bahn bricht, dass die Stabilisierung des Finanzsystems eine keynesianistische Nachfragepolitik erfordert, wird diese Erkenntnis wertlos bleiben, da kein Wahlvolk mehr die Herrschaft der unerbittlichen Kürzungspolitik vom Thron stoßen kann. In Artikel 79 Grundgesetz ist geregelt, dass der Gesetzgeber mit Zweidrittelmehrheit sämtliche Vorschriften des Grundgesetzes ändern kann. Allein die in den Artikeln 1 und 20 Grundgesetz enthaltenen Sachverhalte sind durch die Ewigkeitsgarantie aus Artikel 79 Grundgesetz hiervon ausgenommen. Da die Vorschriften der Schuldenbremse nicht unter die Ewigkeitsgarantie fallen, steht es im Belieben des Parlamentes, die Schuldenbremse mit verfassungsändernder Mehrheit aus dem Grundgesetz zu streichen. Der Fiskalpakt nimmt dem Bundestag diese Gestaltungsmöglichkeit. Damit verstößt das Ratifizierungsgesetz gegen Artikel 79 Grundgesetz.“

Was nun Neskovics Fraktionsvorsitzender Dr. Gregor Gysi heute bei der Telefonkonferenz mit Dr. Angela Merkel und Dr. Wolfgang Schäuble zum Thema gesagt hat, dazu gibt es bislang keine Angaben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert