Bundeswehr: Totschiessen – Gefangennehmen – Freilassen – schlechtes Gewissen: Fehlanzeige
Am 7. September berichtete Radio Utopie über die Meldung der Bundeswehr, dass die Fregatte Brandenburg im Golf von Aden im Rahmen der Anti-Piraterie-Mission ein kleines Boot beschossen hat, das in diesen Gewässern unglücklicherweise den Weg der Deutschen kreuzte. Angeblich hätte es sich einer Überprüfung durch die deutsche Marine entziehen wollen, weshalb man durch Eröffnen des Feuers auf das Schiff seinen Stopp herbeizuführen suchte.
Mit einem zielgerichteten Schuss vor den Bug wurde ein Besatzungsmitglied der Flüchtenden so schwer verletzt, dass es kurz danach seinen Verletzungen erlegen war und verstarb. Der Leichnam soll nach Somalia überführt werden.
Über die Geschehnisse wurde eine Nachrichtensperre verhängt. Wie es hiess, sollten die „mutmasslichen“ Piraten vor ein Gericht nach Kenia gebracht werden.
Nun sollte man als normaler Bürger meinen, die Verantwortlichen für den Einsatz vor Somalias Küste haben nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Der Grund für diese berechtigte Annahme ist die neueste Meldung, dass man die Männer am Montag wieder freigelassen hat und in Sichtweite der somalischen Küste in ihr Boot setzte, wo sie zusehen konnten, wie sie wieder nach Hause kommen.
In Deutschland hat nach Angaben der Bundeswehr eine Kommission – bestehend aus Beamten des Bundesinnen-, Bundesaussen-, Bundesverteidigungs- und Justizministerium nach gründlicher Beratung entschieden, die armen Teufel wieder laufen zu lassen. (1)
Das EU-Hauptquartier der Anti-Piraten-Mission war der Ansicht, das Kenia die Männer sowieso nicht vor Gericht stellt und verurteilt, da kann man es auch bleiben lassen.
Die Bundesregierung mag jetzt auch keine Strafanzeige mehr stellen, da „keine gewichtigen Rechtsgüter mit hinreichendem deutschen Bezug geschädigt wurden“
Stimmt, es wurden keine beschädigt. Umgekehrt wäre das sehr wohl der Fall, aber der ist wohl ausgeschlossen durch die bestehenden Umstände.
Über eine Entschädigung oder gar Entschuldigung für die Familie des Toten wurde nichts bekannt. Ein solches Verhalten erinnert an das hochmütige Gebaren der Ritter aus dem Mittelalter. Vielleicht wird der Bundeswehr mit solchen Gedanken auch Unrecht getan, und es gab gar keine mutmasslichen Verdächtigen, die so grausam behandelt wurden?
Erinnern wir uns an einen Fall vom Frühjahr, als in Kenia der Prozess gegen neun von der Fregatte „Rheinland-Pfalz“ aufgebrachten „Piraten“ stattfinden sollte.
Da erübrigte sich eine Dienstreise von Jürgen Trittin, der die Mannschaft der Fregatte „Rheinland-Pfalz“ besuchen wollte. Dabei wollte er, weil sich das halt so anbot, dem gleichzeitig stattfindenden Prozess in Mombasa beiwohnen.
Zwei Gründe hinderten ihn letztendlich an der Reise: der eine wurde durch den Verteidigungsminister Jung hervorgerufen, der ihn schlicht und einfach belogen hatte. Persönlich rief Herr Jung den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Herrn Jürgen Trittin an und teilte diesem mit, dass die Fregatte „Rheinland-Pfalz“ wegen einer verschärften Situation vor der Küste Somalias schon den Hafen wieder verlassen hätte und in See gestochen wäre. Herr Trittin erfuhr kurz danach aber, dass das nicht gestimmt hatte und das Kriegsschiff am Tag seiner Reise noch im Hafen vor Anker lag.
Der zweite Grund für die nichtstattgefundene Reise war eine Mitteilung aus Kenia, dass der Prozess kurz nach Eröffnung vertagt werden könnte. (2)
Merkwürdigkeiten über Merkwürdigkeiten umgeben die gesamte Anti-Piraterie-Mission.
Artikel zum Thema
07.09.2009 Fregatte BRANDENBURG: Nachrichtensperre für die Besatzung
07.09.2009 Bundeswehr-Macht Schlagzeilen
Quellen:
(1) http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,649004,00.html