Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, am Termin zur Urteilsverkündung bezüglich der Begleitgesetze zum „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM) und Fiskalpakt festzuhalten. Damit hat es abgelehnt, auf einen neuen Eilantrag von Wirtschaftslobbyisten um Professor Markus Kerber einzugehen, der eine Urteilsverkündung am 12. September verhindern wollte. Argument der Wirtschaftslobbyisten, dezent vorgetragen vom „Handelsblatt“: der „Europäische Gerichtshof“ (EuGH) sei „das in dieser Sache höhere Gericht“, ein EuGH-Urteil bezüglich der Klage eines irischen Abgeordneten müsse abgewartet werden.
Damit bleibt das Bundesverfassungsgericht bei der Rechtsauffassung, die Verfassungsgerichtspräsident Andreas Vosskuhle am 1. März bei der CDU-Veranstaltung “Bewahrung und Erneuerung des Nationalstaates im Lichte der Europäischen Einigung” vorgetragen hatte. (Verfassungsgerichtspräsident: Grundgesetz ist EU-Recht übergeordnet)
Der höhere Rang des Grundgesetzes gegenüber dem EU-Recht ist im laufenden Staatsstreichversuch von internationaler Finanzlobby und Regierungsfunktionären entscheidend. Dies bringt die Überordnung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem EuGH mit sich.
Nach dem von 99,9 Prozent der Bundesbürger bis heute weder gelesenen, noch verstandenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni 2009 wurde im August ein auf der Homepage des vom EU-Staatenbund finanzierten “Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht” veröffentlichtes Strategiepapier von dreißig eu-nationalistischen und regierungsnahen Akademikern bekannt, viele von ihnen hochrangige Juristen, Richter, Anwälte, Regierungsdirektoren. Wortlaut, Tonfall und Inhalt dieser Juristenschrift waren eine Aufforderung zum Hochverrat und Verfassungsbruch. Gefordert wurde, explizit unter Bezug auf das Lissabon-Urteil, eine Unterordnung des Bundesverfassungsgerichtshofs in Karlsruhe unter den Europäischen Gerichtshof (EuGH). (17. August 2009, Juristen fordern zum Staatsstreich auf)
Am 11. Juni 2011 hatte Wirtschaftslobbyist Markus Kerber zu einer von ihm eingereichten Klage gegen den ESM in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Richtung Bundesverfassungsgericht erklärt:
„Ich hoffe, dass es den Mut aufbringt, die europarechtlichen Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg vorzulegen.“
Gut für die Republik, dass das Bundesverfassungsgericht nun den Mut hat, sich seine Entscheidung und damit unser Grundgesetz nicht aus der Hand nehmen zu lassen.