„An irgendeiner Stelle werden wir durchkommen. Vielleicht beim Bundesverfassungsgericht.“

Dokumentation: Die Rede von Eisenhart von Loeper, Sprecher vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, auf der Stuttgarter Großdemonstration am 29. September.

Unterstützt vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 wurde in diesen Tagen beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen Stuttgart 21 eingereicht.

Das ist ein bisschen unpräzise formuliert. Juristisch genau muss es heißen: Wir unterstützen fachlich, juristisch und moralisch einen Mitstreiter, dessen Haus im Zuge von Stuttgart 21 enteignet und abgerissen werden soll.

Wir haben uns vor den hiesigen Gerichten ja nur selten durchsetzen können. Man mag spekulieren warum. Das neue, was uns Juristen hier zuversichtlich macht, ist, dass diesmal unsere entscheidenden rechtlichen Einwände gegen dieses Projekt zum Gegenstand des Verfahrens beim höchsten deutschen Gericht gemacht werden müssen. Denn ein Eingriff in das Privateigentum, wie es die beabsichtigte Enteignung darstellt, ist nicht so ohne Weiteres möglich. Vor allem dann nicht, wenn das Vorhaben, dem das Haus weichen soll, verfassungswidrig ist, was wegen der nicht erlaubten pauschalen Mischfinanzierung des Projekts hier der Fall ist.

Und ein solcher Eingriff ist nicht erlaubt, wenn das Bauvorhaben keinen Nutzen für die Allgemeinheit stiftet. Damit ist die Frage des Rückbaus, den Stuttgart 21 darstellt, auf dem Tisch: Das Bundesverfassungsgericht muss die Behauptung der Bahn überprüfen, dass Stuttgart 21 wirklich die behauptete Leistungssteigerung gegenüber dem Kopfbahnhof darstellt. Wenn alles mit rechten Dingen zu geht, dann wird der Schwindel der Bahn
auffliegen.

Auch unser höchstes Gericht ist nicht immun gegen politischen Druck. Das zeigen die vielen „Ja-aber-Urteile“, wie kürzlich beim ESM. Aber der juristische Weg ist ja nur einer von vielen, die wir in unserem Widerstand beschreiten. An irgendeiner Stelle werden wir durchkommen. Vielleicht beim Bundesverfassungsgericht.

Oben bleiben!