Am 11. bis 13. Dezember tagen die „Freunde Syriens“ unter herzlicher Anteilnahme der (ent)scheidenden U.S.-Außenministerin Hillary Clinton in Marokko. Am 12. und 14. Dezember berät und beschließt der Bundestag die Entsendung von deutschen Raketeneinheiten (mit „Patriot“-Systemen aus U.S.-Produktion) in die Türkei an die Grenzen von Syrien und Iran.
Das Parlament von Deutschland tut dies in einem von der Verfassung nicht vorgesehenen, aber nichtsdestotrotz über die „Geschäftsordnung“ konstruierten (aber auch dort mit keinem Wort erwähnten) „Eilverfahren“, dem jede Fraktion zuvor zugestimmt haben muss.
Die gesamte „Geschäftsordnung“ des Parlaments der Republik ist bereits insgesamt ein einziger juristischer Ausnahmezustand. Sie kann nach § 126 sowieso jederzeit „mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages“ gebrochen werden (an sonnigen Tagen sind das gut 30 warm bodies), „wenn die Bestimmungen des Grundgesetzes dem nicht entgegenstehen“.
Die „Bestimmungen“ des Grundgesetzes besagen folgendes:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Wir alle kennen die kreative Auslegung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Artikel 26 Grundgesetz. Die Karlsruher Richter kamen nach der Afghanistan-Invasion in 2001 zu dem Schluss, dass es zwar verfassungswidrig sei einen Angriffskrieg vorzubereiten, aber nicht ihn zu führen. Ganz zu schweigen von jahrzehntelanger Kolonialherrschaft in eroberten Besatzungszonen. Das habe das Grundgesetz so alles nicht wissen können, wozu es hätte anders lesbar gemacht worden wäre wenn es so nicht da stünde. Wenn. Dann.
Und um der „Linken“ im Bundestag noch das Parteikrönchen aufzusetzen, legte der „Ältestenrat“ aller Fraktionen (Arbeitsname: „Die wahren Freunde des Grundgesetzes e.v.“) am Donnerstag, den 13. Dezember, folgenden Antrag der „Linksfraktion“ als TOP 37 auf die Tagesordnung: „Angriffskrieg verfassungs- und völkerrechtskonform unter Strafe stellen„. Man einigte sich gütlich darauf, alle diesbezüglichen Reden „zu Protokoll“ zu nehmen (wer nicht weiß was das heißt: diese Reden werden nicht einmal gehalten, sondern vorne auf dem Pult abgegeben).
Selbst wenn nach $ 126 Geschäftsordnung diese durch eine Zweidrittel-Mehrheit gebrochen werden könnte (und sich damit alle umfangreichen Rechte der „Linksfraktion“ nach § 75 – 86 den Regierungsantrag auf Entsendung der deutschen Raketeneinheiten aufzuhalten urplötzlich in Luft auflösen sollten), könnte „Die Linke“ immer noch nach § 127 verlangen, dass diese kreative „Auslegung“ der eigenen Geschäftsordnung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird.
Das wird „die Linke“ aber nicht tun. Sonst wären ja keine deutschen Soldaten mit ihren Raketensystemen (die bis weit in Syrien und den Iran hinein Flugzeuge abschießen können) schon zu Weihnachten in Vorderasien. Wo doch da so viel los ist. Da würde die Abendlandwehr doch was verpassen, wenn sie nicht da wäre. Und die „Linken“ könnten nicht beweisen, wie sinnlos es ist sie zu wählen, um dann genau mit dieser Begründung noch mehr gewählt werden zu wollen und nachher mit großen dicken rot-roten Krokodilsaugen noch mehr zu heulen, weil das keiner tut.
Für den einfachen Konsumenten (a.k.a WählerInnen, GenossInnen, SchwachköpfInnen, etc) noch einmal in Zeitlupe:
Alles Krokodils-Geschluchze der Funktionäre und Abgeordneten von „Die Linke“, was diese in den nächsten Tagen zur laufenden Vorbereitung einer offenen Syrian-Invasion (eine verdeckte läuft längst) in irgendwelche Kameras absondern werden, ist nur und ausschließlich eines: Geheuchel.
Diese Partei ist ein Kaderverein, ein aus alten Machteliten eingekauftes, gechartertes neokonservatives Konstrukt, eine Contralinke unter falscher Flagge und ausschließlich dazu da klassische linke Politik zu verhindern, zu zersetzen, zu neutralisieren und abzulenken. Und der einzig notwendige, weil unleugbare Beweis dafür ist alles, was diese Partei und ihre Vorläufer- bzw Kernorganisation P.D.S. in den letzten 22 Jahren – insbesondere seit Kriegsausbruch 2001 – unternommen und nicht unternommen hat.
(…)
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