„Am Schluss ist es ein Geschäft, an dem Blut klebt“
Während Deutschlands Geschäftemacher der absoluten Monarchie auf der Arabischen Halbinsel Hunderte von Panzern verkaufen will verweigert der Bundesrat der Schweiz die Genehmigung für viel kleinteiligere Kaliber.
Ein Bericht des Schweizer Fernsehsenders SRF informierte am 17.Januar 2013 die Öffentlichkeit über ein Waffengeschäft einer Rüstungsfirma des Landes mit der Regierung von Saudi-Arabien, der möglicherweise mit dazu beigetragen hat, letztendlich diesem schon im Vorfeld genehmigten Deal in der vergangenen Woche doch noch zu verbieten.
Es handelt sich um Einzelteile für Pistolen, die von der Firma Sphinx Systems Ltd aus Matten, einem Tochterunternehmen der KRISS Systems SA, in die Vereinigten Staaten von Amerika exportiert und dort zusammengebaut werden sollen. In den USA sitzt in Virginia die KRISS USA Inc. Anschliessend wären die Waffen nach Saudi-Arabien geliefert worden. Als Verwendungszweck wurde die Aufrüstung der Nationalgarde des Königshauses genannt.
Anfang diesen Jahres wurde der Bundesrat von der einheimischen Waffenlobby schritlich aufgefordert, das Geschäft zu bewilligen, unterzeichnet von Vertretern des Arbeitskreises Sicherheit und Wehrtechnik (asuw), des Industrieverbandes Swissmem und des Schweizerischen Gewerbeverbandes.
Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte den Antrag mit der Begründung „die Teile aus dem Oberland hätten weniger als die Hälfte der erst in den USA durch KRISS montierten Waffen ausgemacht“ bewilligt. Der Auftragswert wird mit 436000 Franken angegeben. Der Rüstungskonzern KRISS, zuvor unter Transformational Defense Industries (TDI) und spezialisiert auf Maschinengewehre, erhielt einen 45 Millionen Franken Auftrag an Waffenlieferungen nach Riad.
Schneider-Ammann, als führender Lobbyist der Industrie und Mitglied der FDP Schweiz berief sich auf Artikel 18 des Bundesgesetz über das Kriegsmaterial
Art. 18
Nichtwiederausfuhr-Erklärungen; Ausnahmen
In der Regel kann eine Ausfuhrbewilligung nur erteilt werden, wenn es sich um die Lieferung an eine ausländische Regierung oder an eine für diese tätige Unternehmung handelt, und wenn eine Erklärung dieser Regierung vorliegt, dass das Material nicht wieder ausgeführt wird (Nichtwiederausfuhr-Erklärung).
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Auf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung kann bei Einzelteilen oder Baugruppen von Kriegsmaterial verzichtet werden, wenn feststeht, dass sie im Ausland in ein Produkt eingebaut und nicht unverändert wiederausgeführt werden sollen, oder wenn es sich um anonyme Teile handelt, deren Wert im Verhältnis zum fertigen Kriegsmaterial nicht ins Gewicht fällt.
Nationalrätin Chantal Galladé, Präsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, sieht durchaus in dem „unerheblichen“ Pistolenteilenexport eine Gefahr durch diese Waffen und führt laut SFR an, dass „Saudi-Arabien kein demokratischer Staat ist und Menschenrechte verletzt werden. In der Königlichen Garde sind auch Elite-Einheiten, die gegen das Volk eingesetzt würden.“
Zu den aktuellen Kriegshandlungen in der Region sagte sie, dass „bekannt ist, dass Saudi-Arabien Waffen nach Syrien liefert, auch das sei nicht vereinbar mit der Schweizer Neutralität.“
Am 14.November 2012 veröffentlichte die Bundesregierung Deutschlands folgendes Statement
Strenge Kontrolle
Die Bundesregierung prüft jeden Antrag unter sorgfältiger Abwägung vor allem der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente. Der jährliche Rüstungsexportbericht enthält die erteilten Genehmigungen für Lieferungen von Rüstungsgütern und für den Teilbereich der Kriegswaffen die tatsächlichen Ausfuhren. Grundbedingung ist, dass deutsche Rüstungsgüter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können oder möglicherweise zur Verschärfung von Krisen beitragen.
In Tabelle D des Rüstungsexportbericht 2011 werden genehmigte Waffenexporte nach Saudi-Arabien über mehr als 29 Millionen Euro im Jahr 2011 ausgewiesen.
Der „Stabilitätsfaktor“ – der im Jahr 2012 sechsundsiebzig und in diesem Monat neun Todesurteile vollstreckt hat – und die Rüstungsindustrie werden mit der Bundeskanzlerin und dieser Regierung keine Probleme haben, gemeinsam eine „Rote Linie“ mit Panzerlieferungen zu überschreiten, die im Grundgesetz verankert ist.
Die Entscheidung fällt mit nicht einmal zehn Personen der Bundessicherheitsrat (Bundeskanzler, Chef des Bundeskanzleramts, die Bundesminister des Auswärtigen, der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, der Justiz, der Wirtschaft und der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ohne jegliche parlamentarischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht, denn dieser ist
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Quellen:
http://www.srf.ch/news/schweiz/heikler-waffendeal-mit-saudi-arabien
http://www.oe24.at/welt/Zwei-Saudi-Araber-wegen-Mordes-enthauptet/93139568