Interne Unterlagen aus Grünen-Regierung: Höhere Leistungsfähigkeit von S21-Tiefbahnhof war nie geplant
„Stern“: Grüne Landesregierung Baden-Württemberger über Betrug bei „Stuttgart 21“ bereits nach Wahl 2011 informiert.
Laut dem „Stern“ vorliegenden internen Unterlagen der im März 2011 maßgeblich durch die Stuttgarter Bürgerbewegung gegen „Stuttgart 21“ (S21) unter Leitung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) ins Amt gehobenen Landesregierung, wusste deren gesamtes Kabinett, eingeschlossen Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), bereits seit Mai 2011, dass der im Rahmen vom S21-„Infrastrukturprogramm“ für das Jahr 2021 geplante neue unterirdische Bahnhof nie den angeblich geplanten Leistungszuwachs gegenüber dem bestehenden Bahnhof erreichen sollte.
Der „Stern“ zitiert das dem „für die Sitzung des Ministerrats am 24. Mai 2011“ vier Tage vorher erstellten internen Regierungsvermerk aus Seite 5 wie folgt:
„Das Bemessungsprogramm von Stuttgart 21 sieht keinen Leistungszuwachs von 30 Prozent in der Spitzenstunde vor. Dementsprechend ist dies auch weder im Planfestellungsverfahren noch in den Finanzierungsverträgen vorgesehen.“
Spekuliert werden darf, ob der Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser internen Unterlagen (heute tagt der Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG in Berlin) den Führungsfunktionären von Bündnis 90/Die Grünen in der Landesregierung in Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart den Rückzug aus dem bereits ins Taumeln geratenen kommerziellen „Stuttgart 21“-Programm verbauen und diese – nach dem guten alten Bimbes-Motto „Ihr habt doch alle was bekommen“ – zu weiteren Zahlungen von Steuergeld-Milliarden genötigt werden sollen.
Am 19. Februar hatte Richter i. R. Christoph Strecker von den Juristen zu Stuttgart 21 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht, die sich formal gegen jenen Beamten des Bundesverkehrsministeriums richtete, der seinerzeit den Antrag auf EU-Subventionen für „Stuttgart 21“ in Höhe von 114,5 Millionen Euro unterzeichnet hatte. Wie die Ingenieure22 in einer auf Radio Utopie veröffentlichten Pressemitteilung erklärten, war die Subvention bei der „Europäischen Union“ beantragt worden mit der Begründung, der künftige Durchgangsbahnhof erreiche wegen der “Beseitigung des Engpasses Stuttgarter Hauptbahnhof auf den Zulaufstrecken und durch Fahrstraßenausschlüsse im Kopfbahnhof” die doppelte Leistungsfähigkeit. Tatsächlich aber, so die Ingenieure22, werde mit dem geplanten unterirdischen „Stuttgart 21“-Bahnhof die Leistungsfähigkeit des Stuttgarter Hauptbahnhofs um ein Drittel verringert. (hier die Strafanzeige gegen das Bundesverkehrsministerium, hier der EU-Subventionsantrag S21)
Von der berühmt-berüchtigten Berliner Staatsanwaltschaft ist jetzt zu erwarten sich selbst auf die Jagd zu begeben, bevor sie am Ende noch selbst gejagt wird. Getragen wird sie nicht mehr.
Ergänzung 16.20 Uhr
Vor wenigen Minuten beschloss der Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG (hier dessen ehrenwerte Mitglieder) die Fortführung des „Stuttgart 21“-Programms und genehmigte die Erhöhung der Plankosten um weitere 2.000.000.000 Euro auf nunmehr 6,5 Milliarden Euro.
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