„Oder hat jemand davon in der Zeitung gelesen?“

Die Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann, Ingenieure22 für den Kopfbahnhof, auf der gestrigen 170. Montagsdemo der Bürgerbewegung gegen „Stuttgart 21“ (S21).

Wussten Sie schon, dass die Bahn die gesamte Grundwassermanagement-Anlage mit den Rohrleitungen nicht nach den Festlegungen der Planfeststellung, sondern bereits nach der 5. Planänderung hat bauen lassen? Die Genehmigung dafür wurde erst im September 2011 erteilt, aufgrund einer Klage des BUND (Anm. d. Red.: der Bund für Umwelt- und Naturschutz) kurz darauf jedoch wieder ausgesetzt und am 20.10.2012 erneut erteilt, woraufhin HÖLSCHER (Anm. d. Red.: die Hölscher Wasserbau GmbH) wie wild die weitere Rohrverlegung im Park und im Kernerviertel vorangetrieben hat.

Doch wie wir alle wissen, war die Zentrale GWM-Anlage (Anm. d. Red.: die Grundwassermanagement-Anlage) am ZOB (Anm. d. Red.: dem Zentralen Omnibusbahnhof Stuttgart) schon im Sommer 2011 bereits fertig aufgebaut, viele der Rohleitungen verlegt, so die zum Neckar führende Überschusswasserleitung DN 200, die bereichsweise von der Genehmigung abweichend verlegt wurde.

Das GWM mitsamt zugehörigen Rohrleitungen ist somit ohne Baurecht errichtet worden! Die Bahn hat den Aufbau des GWM von Anfang an am erteilten Baurecht vorbei betrieben!

Was geschieht einem Häuslebauer, wenn der schon mal zu bauen anfängt, bevor sein Bauantrag genehmigt ist? Da wird kurzerhand der Abriss verfügt, und er kann sich einer hohen Strafe sicher sein. Nicht so bei der Bahn: Für sie bleibt das alles ohne Rechtsfolgen und ist im Nachhinein nicht mehr einklagbar! Dies hätte mit Aussicht auf Erfolg im Frühjahr 2011 geschehen müssen. Doch unsere damals gerade ins Amt gekommene grün-rote Landesregierung hatte bekanntlich Wichtigeres zu tun – und wir Bürger sind erst gar nicht klageberechtigt!

Außerdem: Wer wusste das schon?

Und unsere liebe Polizei hat dieses unrechtmäßige Baugeschehen auch noch vor unserem Protest geschützt, unzählige Baustellenblockaden aufgelöst, zahllose Blockierer wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt vor Gericht gebracht, wo diese unnachsichtig zu unangemessen hohen Strafen und Bußgeldern verurteilt worden sind. Anstatt nun die Bahn wegen nicht genehmigter Bautätigkeit zu belangen, wird die „Stürmung“ des GWM-Baugeländes am 20.6.2011 als strafbare Rechtsverletzung verfolgt und geahndet. Wie aber kann dies eine strafbare Rechtsverletzung sein bei einem Bauvorhaben ohne gültige Genehmigung?

Im Zuge weiterer Rohrleitungsverlegungen sind im Rosensteinpark im Vorgriff auf die noch gar nicht genehmigte 7. Planänderung für die verdoppelte Grundwasser-Entnahme bereits Teilstrecken folgender Rohrleitungen ohne Genehmigung und somit widerrechtlich mitverlegt worden:

– die zweite Überschusswasserleitung DN 200 vom GWM HBF zum Neckar
– die Verbundleitung DN 200 zwischen GWM HBF und WA Abstellbahnhof

Außerdem wurden 400 m Ablaufleitung zum Neckar in DN 250 als „schwarze“ Leitung im stillgelegten, unter Park und Schloss Rosenstein verlaufenden historischen Eisenbahntunnel bis zur Bahntrasse verlegt. Diese Leitung ist jedoch nur als DN 200 genehmigt. Die Nennweite DN 250 wurde rechtswidrig im Vorgriff auf die nicht genehmigte 7. Planänderung für eine erhöhte Grundwasser-Entnahme ausgeführt; diese Leitung DN 250 hätte nicht verlegt werden dürfen!

Vor zwei Wochen haben wir Ingenieure22 und der BUND gemeinsam Beschwerde mit umfangreichem Beweismaterial beim EBA eingelegt mit der Forderung, das Einstellen ungenehmigter Rohrverlegungen und den Rückbau unrechtmäßig verlegter Rohre zu verfügen sowie die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen – die Antwort steht noch aus. Unsere gemeinsame Pressemitteilung hierzu wurde von der Presse nicht aufgegriffen – oder hat jemand davon in der Zeitung gelesen?

Hingegen hat die Bahn erklärt, die Rohrverlegung sei rechtens; HÖLSCHER habe da einen Ermessensspielraum. Gilt das auch für den Häuslebauer, der sein Haus einen halben Meter höher bauen lässt und dazu auf den Ermessensspielraum seines Bauunternehmers verweist?

Und was sagt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur dazu? Man gibt uns Recht, diese Rohrverlegungen sind unrechtmäßig, doch könne das MVI nichts dagegen machen. Welch ein Armutszeugnis! Ist das die ganze Verantwortung für das Land und seine Bürger?

Oben bleiben!

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