Fragen Sie sich auch manchmal, in welchen Film Sie hier hinein geboren wurden? Haben Sie vielleicht auch manchmal das Gefühl eine gottverdammte Lusche zu sein der schon alles egal ist und die zu doof ist für die Demokratie?
Ja?
Nun, dann könnten Sie einer Menge wutschnaubender Leute mal erklären wie das ist, oder vielleicht einfach so gut sein die Klappe zu halten und aus dem Weg zu gehen.
Denn hier ist sie, die neue Bundesinnenministerin. Und es wird verdammt noch mal auch Zeit für sie.
Gisele Piltz ist vom politischen Standpunkt – und ich meine Standpunkt, nicht Wackelpunkt, Scheinpunkt, Laberpunkt, Umfragenpunkt, Luschenpunkt oder Mähdienpunkt – Gisela Piltz ist vom politischen Standpunkt her liberal und vom Lügenpunkt der Spionageindustrie und Staatsschnüffler aus betrachtet brandgefährlich.
Warum?
Grund Nr1: Sie ist sie nicht in die Bundesregierung und ihre verfassungswidrige, illegale, seit Jahrzehnten laufende, strategische Inlandsspionage gegen die Deutschen verwickelt.
Das zu erkennen ist eine Frage der rudimentären Begrifflichkeiten. Aber auch dies will den Kundenbürgern heute mit dem Megafon ins Hirn gehämmert werden. Also bitte sehr..
Die FDP ist nicht an der Bundesregierung seit 1998. Gisela Piltz war zu diesem Zeitpunkt 33 Jahre alt. Ihr ging es wie allen politischen Talenten in allen Parteien: sie wurde durch die eigene Partei nach Kräften unten gehalten.
Ihr Pech war es 1989 in einer Urwahl der „Jungen Liberalen“ im ersten Wahlgang die meisten Stimmen zu erhalten und allen Protegés der damaligen Kohl-Koalitionäre die Show zu stehlen. Nachher sagte man sich dann in der FDP, gut, Pech, hat sie nicht die absolute Mehrheit aller abgegebenen Stimmen, also lassen wir das dann mal im 2.Wahlgang Delegierte entscheiden.
Auf dem Bundeskongress der Julis verlor sie dann gegen Hermann Brem, der frisch gewählt nach wenigen Monaten dann wegen „familiärer Umstände“ zurücktrat.
Anschliessend war dann der Anschluss geschafft. Man holte sich in der FDP nach dem Zusammenbruch der DDR die SED-Blockpartei LDPD mit ins Boot und mit dieser die ihnen nahestehende „Jungliberale Aktion“ (JuliA).
Das wird auch heute natürlich nicht gern gesagt, immer nur über die anderen.
Nun, auf jeden Fall durfte Gisela Piltz dann 2002 in den Bundestag. Also nicht etwa mit Absicht der entsprechenden Anbieter in den Parteikreisen oder so, sondern per Glücksfall. Ausgerechnet Ingo Wolf, Verfassungsfreund Nr.1 aus Nordrhein-Westfalen und nebenbei noch ständiger Gast in Karlsruhe, machte nach den Bundestagswahlen am 22. September 2002 schnell einen Karrieresprung und wurde im November dann doch lieber Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion im Düsseldorfer Landtag.
(Heute ist Ingo immerhin Innenminister von NRW und darf demnächst für Bundesinnenministerin Piltz aufstehen, wenn sie bei den sicherlich spannenden Innenministerkonferenzen nach dem Bundestagswahl ins Zimmer kommt. Er freut sich darauf, schliesslich hatte er nie was zu verbergen.)
Also 2002 durfte Gisela Piltz dann als Nachrückerin in den Bundestag. Tja, und dann schien sie irgendetwas richtig zu machen, obwohl sie da eigentlich gar nicht hätte sein sollen. Jedenfalls rückte sie im Jahre 2005 über die Landesliste NRD wieder in den Bundestag ein und wurde „Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Innen- und Kommunalpolitik“, wie es bei Wikipedia so schön heisst.
Das wiederum heisst: sie wurde die grösste Nervensäge der Bundesregierung. Nun, vielleicht zusammen mit Christian Ströbele, Wolgang Neskovic und allen anderen verfassungsorientierten Dinosauriern die bei Grünen und „Linken“ nichts zu melden haben.
Halten wir also fest: Gisela Piltz war noch nie strukturell in die Exekutive auf Bundesebene verwickelt.
Grund Nr.2: Gisela Piltz hat bereits jetzt im Bundestag Einblick in den systematischen Verfassungsbruch der Exekutive, da sie in mehreren legislativen Kontrollgremien sitzt.
Seit den Tagen des „Einigungsvertrages“ mit der DDR 1990 begann die SPD unter ihrem parlamentarischen SPD-Geschäftsführer Peter Struck im Vermittlungsausschuss eine vorab genommene „grosse Koalition“ und einen systematischen Angriffskrieg gegen die Verfassung. Schon damals herrschte die bis heute angewendete Taktik:
Vorher besprach man sich was man haben wollte, dann forderte die CDU doppelt so viel und die SPD wartete die öffentliche Reaktion ab. Gab es keine, stimmte die SPD zu. Gab es eine kleine, murrte die SPD vorher ein bisschen bevor sie zustimmte. Gab es öffentlichen Widerstand, vorzugsweise aus akademischen oder journalistischen wertkonservativen Kreisen, dann drückte man auf die Tränendrüse, jammerte sich eins vor, beklagte sich wer man denn schon sei, man könne ja nichts machen, schmiss sich dann heldenhaft in die Brust, ging zur CDU und am Ende bekam die was sie wollte und was vorher besprochen worden war, nämlich die Hälfte von dem was die vorher gefordet hatte.
Im Zuge der Vernichtung des Asylrechtes starben auf den Strassen Deutschlands ein paar Dutzend Menschen. Es gibt nur noch wenige, die sich daran erinnern. Im Windschatten dieser Welle von Verfassungsänderungen fegte man dann auch gleich die Verpflichtung zur Herstellung gleicher Lebensbedingungen in Ost und West vom Tisch. Bis heute, bis zum Jahre 2009, werden auf dieser Grundlage in einem Teil Berlins immer noch niedrigere Löhne für die gleiche Arbeit gezahlt als im anderen.
Gegenspieler Strucks in der SPD gab es damals keine.
Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine hatte 1990 nach dem Attentat auf ihn die entscheidende gesamtdeutsche Wahl gegen Kohl verloren. Björn Engholm (SPD-Vorsitzender von 1991-1993) musste eingestehen, vor dem seltsamen Badewannen-Selbstmord des CDU-Ministerpräsidenten Uwe Barschel im Jahre 1987 mehr von den Intrigen dessen Büroleiters Pfeiffers gewusst zu haben als er zugegeben hatte. Engholm trat 1993 zurück, an seiner Stelle wurde Rudolf Scharping Vorsitzender. Seine Direktwahl durch die SPD-Mitglieder war der entscheidende Beweis dafür, dass den Mitgliedern dieser Partei noch weniger zu trauen ist als ihren Funktionären.
1995 übernahm dann Lafontaine handstreichartig das Ruder. Ab diesem Zeitpunkt arbeitete der heutige Vorsitzende der „Linken“ Hand in Hand mit Struck an der Zersetzung des Grundgesetzes. Der „grosse Lauschangriff“ besiegelte am 16.Januar 1998 mit den Stimmen aus SPD, CDU, CSU und sogar FDP in einer absurden Ergänzungsorgie den Artikel 13 Grundgesetz.
Wie bizarr nachher der Kniefall des Bundesverfassungsgerichtes vor diesem Wahninn von Exekutive und Legislative war, kann an dem Umstand ermessen werden dass in diesen ellenlange „Ergänzungen“ in Artikel 13 Gremien und Begrifflichkeiten auftauchen, die bis dahin im Grundgesetztext nicht juristisch definiert sind. Ein Gesetzestext, erst Recht ein Verfassungstext, baut aber aufeinander auf. Jeder Jurist weiss das.
Vor einiger Zeit setzte sich nun (mit der üblichen deutschen Verspätung von 10 oder 20 Jahren) das Internet sogar in Deutschland durch. Seitdem lesen mehr Leute das Grundgesetz. Das ist ganz normal, wo lag das auch sonst früher irgendwo rum.
Ungefähr zur selben Zeit begannen die Berichte über illegale, verfassungswidrige, also irgendwie nicht ganz korrekte, aber naja, eben stattfindende Inlandsspionage. Spionage durch so ziemlich allen und jeden, Konzerne, Regierungsbehörden, aber noch keine Berichte über Journalisten mit geheimdienstlichen „Kontakten“, die kommerzielle Unternehmen damit beauftragen irgendwelche Wohnungen aufzubrechen, weil, das ist ein Geheimnis.
Es richtete also die Bundesregierung 2004 gleich ein ganzes Gremium ein, um sämtliche Brüche der Wohnungen aller möglichen Leute und des Artikels 13 ausführlich zu dementieren. Dieses Gremium heisst „Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes“. Und da kommt dann einmal im Jahr ein Onkel von der Regierung und sagt, „nee, waren wir nicht.“
Nur dass wir uns nicht missverstehen: wir reden hier darüber, dass jeder Oschi und Vollpfosten mit einem Richtmikrofon Leute in ihrer Wohnung abhören kann, es also auch tut. Militärs, Geheimdienste und Polizei sind zwar schlechter bezahlt als die Konzernschnüffler mit denen sie unter einer Decke stecken, aber mindestens in den Spezialeinheiten besser ausgerüstet. Ausserdem geniessen sie sowieso völlige Straffreiheit, egal was sie machen.
Nun, von all diesen Abhöraktionen, im Besonderen und Speziellen gegen die Aufmüpfigen, Intelligenten, moralisch, psychisch und physisch starken Multiplikatoren unter 84 Millionen Menschen (also mich und ein paar Dutzend andere) gibt es Spionage-Aktionen von denen niemand irgendetwas weiss (egal wer sie beauftragt hat) und es gibt diejenigen Spionage-Aktionen die immerhin von einer Staatsanwaltschaft beauftragt wurden.
Diesen Staatsanwaltschaften bleibt es dann überlassen, freiwillig diese Aktionen wahrheitsgemäss in vollem Umfang an ihre Vorgesetzten weiter zu geben.
Für alle, die es nicht wissen: es gibt keine unabhängige Justiz in dieser Republik. Die Justizministerien entscheiden was eine Staatsanwaltschaft ermitteln darf, und die entscheidet was die ausführenden Polizeibehörden dann ermitteln dürfen, siehe Baden-Württemberg.
Also, diese Staatsanwaltschaften aller (Bundes)Länder, sie rennen (nach den Ausführungsbestimmungen des „Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 3.März 2004“) mit dem was sie weitersagen wollen einmal im Jahr zu ihren vorgesetzten Justizministern. Die wiederum gehen mit dem, was sie davon weitersagen wollen zur Bundesregierung, und die geht dann mit all dem, was sie an Weitergesagtem von Abhöraktionen sämtlicher Konzerngeheimdienste, „Detekteien“, Spionage- und Polizeibehörden gegen 84 Millionen Menschen innerhalb eines ganzen Jahres erfahren hat und selber weitersagen möchte, einmal im Jahr zum Bundestag und ins „Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes“ und sagt „nee, waren wir nicht“.
Weil – wenn die Regierung dies nicht einmal im Jahr tun würde, dann wäre der Artikel 13 unserer Verfassung doch etwas wert und müsste eingehalten werden. Sagte das Bundesverfassungsgericht 2004 im Urteil bezüglich dieses „grossen Lauschangriffs“.
Oder Orginalton Wikipedia:
„Solange der Gesetzgeber nicht gehandelt hat, muss die Polizei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.“
Nun, er handelte, und seitdem kriegt Gisela Piltz im „Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes“ einmal im Jahr Besuch von einem Onkel aus der Bundesregierung.
Desweiteren sitzt Gisela Piltz auch im Innenausschuss des Bundesparlamentes. Dort werden seit Jahren (mit der immer noch vorhanden 2-Drittelmehrheit der Verfassungsfeinde aus SPD, CDU und CSU) eigentlich im Grunde aussschliesslich lauter vernünftige Entscheidungen gefällt. Wie diese hier zum Beispiel vom 25.März, in einer PDF-Datei, aus der man keinen Text kopieren kann und daher jedes Wort einzeln abschreiben muss (bitte sehr:)
„Nach dem geltenden § 8 Absatz 1 BND-Gesetz kann auch die Bundeswehr von sich aus dem Bundesnachrichtendienst personenbezogene Daten nur dann übermitteln, wenn der Bundesnachrichtendienst diese voraussichtlich entweder zur Eigensicherung oder zur Aufklärung der sogenannten Gefahrenbereiche nach § 5 G 10 (z.B. internationaler Terrorismus mit unmittelbarem Bezug zu Deutschland) benötigt.
Zur Erstellung korrekter Lagebilder benötigt der Bundesnachrichtendienst aber alle im Bereich der Bundeswehr anfallenden einschlägigen Daten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 1 Absatz 2 BND-Gesetz erforderlich sind. Beispielsweise benötigt der Bundesnachrichtendienst im Bereich der Bundeswehr vorhandene bzw. angefallene (personenbezogene Daten) zur Aufklärung auch solcher Gefahrenpotentiale, die nicht den Gefahrenbereichen von § 5 Absatz 1 Satz 3 G 10 unterfallen, lokale Lageinformationen einschliesslich personenbezogener Daten über Einsatzgebiete der Bundeswehr oder personenbezogene Daten über ausländisches Militärpersonal auch ohne jeweils gesondertes Ersuchen nach § 8 Absatz 3 BNG-Gesetz.“
D.h.: nach dieser Auslegung von Artikel 10 unserer Verfassung („Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“) darf der BND über alle Personen (Bundesbürger oder nicht) vom Militär Informationen anfordern und das Militär darf alle Informationen über diese Personen senden die es hat.
Der Rest ist rechtsunwirksames Wischiwaschi, Ablenkung und im Zweifelsfalle Zeitaufwand von einer halben Stunde für irgendwelche Ausreden die in die Akten kommen.
Und in diesem Gremium, durch das zwar längst nicht alle Massnahmen zur Bevölkerungskontrolle und Inlandsspionage durch Bundesregierung, Militär und Exekutivbehörden, aber wenigstens (noch) die entsprechenden Gesetze laufen (müssen), in diesem Gremium Innenausschuss, welches eigentlich all das verhindern oder zumindest kontrollieren müsste (was es nicht tut), dort sitzt Gisela Piltz.
Grund Nr.3: Der entscheidende Punkt – Gisela Piltz vertritt nach Lage der Dinge tatsächlich einen liberalen Standpunkt.
Nur ein Beispiel von vielen, mir persönlich unvergesslich: der 1.Dezember 2006. Aber dafür muss ich länger ausholen.
Nach dem 11.September 2001 wurden in allen NATO-Staaten und Einflussgebieten der „Führungsmacht“ USA gleichlautende Panic Rooms der Rechtsauffassungen angelegt. In diesen engen, mentalen Krematorien verbrannte so ziemlich alles an zivilisatorischen Errungenschaften, welche die parlamentarischen Demokratien des NATO-Raumes noch besassen. Die Verfassungen und ihre Grundrechte wurden zwecks innerer und äusserer Kriegführung ausser Kraft gesetzt, die Gewaltenteilungen aufgehoben und Glaube und Abstammung zum Verbrechen gemacht.
Dass dies der militärisch-industriellen Komplex als Alibi für seinen weltweiten Staatsstreich diesmal schlicht einem anderen Glauben als im 2.Weltkrieg unterjubelte, wollte dabei niemandem auffallen. Im Gegenteil. Stellenweise sah man Massenmord, Folter, Vergewaltigung, Lagerhaft im rechtsfreien Raum und staatliche Willkür nicht nur als völlig normal an, man sah es mit einem kleinen Wimpernzucken sogar als quasi gerechte Strafe für Abstammung oder Glauben. Diese lamoryante Betrachtung der von US-Militärs gedrehten Kriegspornografie aus Abu Ghraib ging soweit, alle Kriegsverbrechen seit 2001 als moralische Verpflichtung aus den Lehren des letzten Weltkriegs anzusehen.
Wer im Parlament widersprach, war ein Aussenseiter, wer in der Presse widersprach war ein potentieller Beihelfer von Gefährdern und „Selbstmordattentätern“, wer in den Parteien widersprach war ein Antisemit und wer in den Universitäten widersprach war niemand.
Im Senat USA wagte es ausschliesslich Russ Feingold im Senat der amerikanischen Republik gegen die „Patriot Act“ genannten Ermächtigungsgesetze zu stimmen. Er war zudem einer der wenigen, welche diese in der vorhergehenden Nacht eingebrachten Gesetzesvorschläge überhaupt gelesen hatte.
In Deutschland hiess dieses Ermächtigungsgesetz „Terrorismusbekämpfungsgesetz“. Es war wie der „Patriot Act“ zeitlich befristet – die einzige Schwachstelle dieses Staatsstreiches und das einzige, um Haaresbreite geschaffte Zugeständnis an die Gewaltenteilung.
Am 1.1.2007 wäre diese „Anti-Terror-Gesetzgebung“ ausgelaufen. Also wurde sie am 1.Januar 2006 durch die grosse Koalition aus SPD, CDU und CSU im „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (TEBG) erneuert und sogar ausgebaut.
Dazu die ostdeutsche Zeitschrift „telegraph“, veröffentlicht auf „Schattenblick“ am 20.Dezember 2007:
„Mit einer fälschlicherweise als Antiterrordatei benannten gemeinsamen Datenbank von 38 verschiedenen deutschen Ermittlungsbehörden, die bisher traditionell nicht zusammenarbeiten durften, darunter Inlands- und Auslandsgeheimdienste als auch Polizeibehörden (Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Zollkriminalamt, Bundesnachrichtendienst, 16 Landeskriminalämter, 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz), wird zugleich die – aus den Erfahrungen der Verbrechen Nazideutschlands – erwachsene Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufgehoben.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch das Gesetz verabschiedet wird, nachdem Verkehrsdaten von Telefonverbindungen, Internetverbindungen und der Austausch von E-Mails und SMS-Nachrichten für ein halbes Jahr „auf Vorrat“ gespeichert werden sollen. Dieses Gesetz wird am 1. Januar 2008 voraussichtlich in Kraft treten und hängt unmittelbar mit der Durchsetzung einer europäischen Lösung zusammen, der Richtlinie 2006/24/EG.
Konsequenterweise, werden in offiziellen Papieren der EU bestimmte Begriffe durch neue ersetzt, wie z.B. „Terrorist“ durch „Radikaler“. Dies hängt auch mit der Militarisierung der EU-Politik zusammen. Seit 2003 wurde eine öffentliche Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen durch die Bildung der „Group of Personalities“ (GoP) sogar institutionell festgeschrieben [19]. Die GoP besteht aus EU-Beamten und Europas größten Rüstungs- und IT-Firmen. Die Liste der beteiligten Unternehmen führt EADS, Siemens, die Diehl Stiftung & Co. KG, BAE Systems sowie den us-amerikanischen think tank RAND Corporation an.
Nachdem die Europäische Kommission der GoA ein vorläufiges Budget einrichtete, wurde diese unternehmerische Lobbygruppe formell als Beratergremium bei den EU-Institutionen anerkannt. Die Aufgabe der GoA ist denkbar einfach: die technische Implementierung europäischer security policies. Wobei die Bedrohungen mit den technischen Möglichkeiten wachsen bzw. erst zu entstehen scheinen. Die Palette ist breit: Einführung von Überwachungs-Systemen, biometrische Identifizierung, RFID, elektronisches Identifizieren und Satelliten-Überwachung, „less lethal weapons“, paramilitärische Ausstattung zur Durchsetzung von Hausarrest und Krisenmanagement, oder die Militarisierung von Grenzkontrollen.“
An eben diesem 1.Dezember des Jahres 2006 sass ich vor dem Fernseher. An die damalige Situation können sich heute, etwas über 2 Jahre später, die Menschen schon kaum mehr erinnern.
Das Internet hatte sich noch nicht in dem entscheidenden Masse durchgesetzt wie in den letzten 2 Jahren, der Kapitalismus war unangefochtene Religion und Deutschland hatte nach einer haarsträubenden Farce um die „Kofferbomber“ um Haaresbreite keine Bodentruppen in den Libanon entsandt.
Für mich stellte sich die persönliche Situation folgendermassen dar: die WASG hatte sich dem Druck der ehemaligen Staatspartei PDS und ihrer Protagonisten Oskar Lafontaine und Gregor Gysi ergeben und stand vor dem Anschluss an die selbsternannte „Linkspartei“. Mein winziges Internetradio namens „Radio Utopie“ wurde nicht gehört, ich war bei sämtlichen Zeitungen für die ich geschrieben hatte rausgeflogen oder hatte die Feder geworfen.
Nun erlebte ich, wie im Bundestag die Debatte über die Verlängerung dieses deutschen „Patriot Acts“ debattiert wurde.
Es herrschte wie immer gähnende Leere.
Der „Innenexperte“ der Grünen, Wolfang Wieland, hatte kurz zuvor von über 1.4 Millionen „Datensätzen“von Verdächtigen allein bei den Polizeibehörden im Zusammenhang mit dem „internationalen Terrorismus“ gesprochen. Später sollte der „Innenexperte“ der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, im Parlament öffentlich zugeben, dass die deutschen Behörden bereits zu diesem Zeitpunkt unter Folter erzwungene „Geständnisse“ von „Verdächtigen“ verwendeten. Wiefelspütz damals wörtlich:
„Wenn diese Informationen von überragender Bedeutung sind, dann ist es egal wie sie entstanden sind..Das ist nunmal so, in dieser Welt wie sie nunmal zusammengesetzt ist.“
Erst vor wenigen Tagen machte die Bundeanwaltschaft übrigens klar, dass sich an dieser Auffassung der deutschen Bundesbehörden nichts geändert hat.
Auch Wolfgang Schäuble trat damals am 1.Dezember 2006 im leeren Bundestag auf und machte klar, dass Donald Rumsfeld immer noch einen ernsthaften Konkurrenten im Feld hatte und bis heute hat.
Zur Begründung der Terrorgesetze sagte der bis heute amtierende Bundesinnenminister, daß der US-Kongreß ja herausgefunden habe, daß die US-Geheimdienste sämtliche notwendigen Informationen gehabt hätten um den 11.September zu verhindern. Diese seien nur nicht verknüpft gewesen.
Dann Auftritt Klaus Uwe Benneter. Von 1999 bis 2002 Sprecher für Verfassungsschutz der SPD-Landtagsfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, 2004 bis 2005 Generalsekretär der SPD und danach ihr „Justiziar“.
Klaus Uwe Benneter also, der „Justiziar“ der eigentlich frei gewählten Abgeordneten der eigentlich sozialdemokratischen Partei im eigentlichen Parlament der Deutschen, er stellt sich auf die Bühne und sagt:
„Das Verfassungsrecht auf Sicherheit ist das Ehrenwerteste im Grundgesetz.“
Daraufhin Zwischenrufe der wenigen anwesenden Abgeordneten aus der parlamentarischen Opposition: es steht kein Verfassungsrecht auf Sicherheit im Grundgesetz.
Daraufhin Klaus-Uwe Benneter:
„Das Recht auf Sicherheit steht im ganzen Grundgesetz“.
Dann eine Zwischenfrage von Gisela Piltz. Vorher hatte sie bereits daraufhin gewiesen, dass laut des Gesetzestextes die Antiterrorgesetze schon bei der drohenden Gefahr des „vorübergehenden Unwohlseins“ einer Person aktiv würden.
Gisela Piltz, sie fragt also nun Klaus Uwe Benneter, den Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, warum der Gesetzestext des „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes“ erst in der Nacht vor der Parlamentsdebatte den Gesetzgebern per Fax zugesandt worden war.
Klaus Uwe Benneter (SPD):
„Wir wollten Ihnen eben nicht die Gelegenheit geben, sich vorher noch den Mund daran zu verbrennen.“
***
Dies sind die drei Gründe die mir einfallen, warum ich Gisela Piltz als Bundesinnenministerin der Republik sehen will.
Wem dazu noch irgendetwas einfällt, der kann sich gerne bei mir melden…
(…)
20.09.2007 Bald erste(r) FDP-Innenminister(in) seit 25 Jahren?