Paneuropa-Parteien kündigen erwarteten Angriff auf das Grundgesetz an
Die durchgängig paneuropäisch ideologisierten Parteien in Bundestag und Bundesrat wollen das Grundgesetz ändern, weil das verbietet worüber sie Volksabstimmungen abhalten wollen.
Die bis auf die gemeinsame paneuropäische Ideologie inhaltlich-politisch längst entkernten, seelenlosen Funktionärsapparate der bereits über eine Generation lang etablierten Parteien planen nun den von uns seit Jahren erwarteten Angriff auf die Substanz der Verfassung unserer Republik.
Nachdem alle seit 1949 im Bundestag vertretenen Parteien sich zeit ihrer Existenz in Westdeutschland und nachfolgend in der Berliner Republik ausnahmslos alle weigerten, dem Staatsvolk entsprechend Artikel 20 Grundgesetz die ihm grundrechtlich durch „Wahlen und Abstimmungen“ auf Bundesebene zustehende Gestaltung der Republik durch Beschluss einer ausführenden Gesetzgebung zu ermöglichen, kündigt nun das paneuropäische Kartell der Etablierten in Deutschland für Juni eine Änderung des Grundgesetzes an.
Maximal perfide, zynische und abgrundtief heuchlerische Begründung der Parteien: die Verfassung. die für jeden des Lesens Mächtigen 82 Millionen Menschen bereits seit 64 Jahren das Grundrecht auf Abstimmung garantiert, müsse erst geändert werden um Volksabstimmungen zu ermöglichen.
Damit der Hintergrund dieses Vorhabens den etwas stumpfer gestrickten Kunden, denen die eigene Wahl vielleicht bereits in die Urne gelegt scheint, nicht sofort auffällt, wird durch die Parteien – wie üblich – das Wort „Volksabstimmung“ peinlichst vermieden und durch den Begriff „Volksentscheid“ ersetzt.
Der Gesetzentwurf liegt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ bereits vor. Die „Schweiz am Sonntag“ erwähnte am 25. Mai folgende Beteiligten des Vorhabens: die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, „Bündnis 90/Die Grünen“, die „Freie Demokratische Partei“ und „Die Linke“, sowie den berüchtigten Verein „Mehr Demokratie e.V.“, mit seinem U-Boot am Karlsruher Bundesverfassungsgericht, Richter Peter Michael Huber.
Angeblich soll ausgerechnet die Partei der amtierenden Finanzdiktatorin von halb Europa, Angela Merkel, und von Finanzminister Wolfgang Schäuble, die C.D.U., noch nicht beteiligt sein, ebenso die C.S.U.. Eine Finte, die den Schein von Unterscheidbarkeit im Paneuropa-Kartell der etablierten Parteien wahren soll.
Der rechtliche Hintergrund dieser Aktion dürfte mittlerweile allen (verfassungs)treuen Leserinnen und Leser von Radio Utopie ein Begriff sein. (1. Juli 2009, Wir sind Souverän)
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvE 2/08 zum Lissabon Vertrag vom 30. Juni 2009 entschieden die damaligen Verfassungsrichter:
“Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten…
Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.”
Ochs und Esel in ihrem paneuropäischen Dauerlauf verwechselten sich nach diesem (für ihre Pläne verheerenden) Urteil offensichtlich mit einem Hasen und nahmen sich fortan vor, nach langer Gipfelstrecke regelmäßig und mit Anlauf in den Igel zu springen. (13.November 2011, DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (I) : Aufprall am Grundgesetz und radikaler Strategiewechsel)
Der strategische Hintergrund dieses zunächst geradezu popular erscheinenden Versuchs das Grundgesetz für „Volksentscheide“ ändern zu wollen, ist dem geneigten Populus einfach zu erklären: Die paneuropäischen Imperialisten, „machtvergessene und machtversessene“ Funktionäre eines Neuen Rom, wollen das Grundgesetz ändern, weil das verbietet worüber sie Volksabstimmungen abhalten wollen.
U.a. Horst Seehofer und die C.S.U. forderten bereits eine Grundgesetzänderung für “die Übertragung wesentlicher Kompetenzen auf die EU” durch “weitere grundlegende Änderungen der EU-Verträge”, im Juni und im Dezember 2012.
Und im April dieses Jahres schrieb die “Sozialdemokratische Partei Deutschlands” in ihr Wahlkampf-Programm für die Bundestagswahl im September (“Das Wir entscheidet”), sie werde eine angeblich “notwendige Grundgesetzänderung” versuchen, um “Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide” in der Republik “einzuführen”. Den Begriff Volksabstimmung vermied die Verräterpartei natürlich.
Und um letzte Zweifel zu zerstreuen, sei hier noch einmal erwähnt: im August letzten Sommer forderte die S.P.D. unter ihrem bekannten paneuropäischen Ideologen Sigmar Gabriel eine „Grundgesetzänderung und Volksabstimmung, um Haushaltsrechte des Bundestags auf die EU zu übertragen“. Die S.P.D. dackelte damit wie, wie üblich, Euro-Frontmann Wolfgang Schäuble hinterher, der zuvor im Juni 2012 ein „neues Grundgesetz“ ins Spiel gebracht hatte. Der offen vorgetragenen Forderung nach einem Sturz der Verfassungsordnung schlossen sich anschließend F.D.P. und C.S.U. an.
Und wer es immer noch nicht weiß: alle im Parlament von Deutschland vertretenen Parteien sind in übergeordneten paneuropäischen Parteien organisiert.
Fazit: Es ist durchaus möglich, dass diesen Sommer – ungeachtet der Ablehnung des Projekts Paneuropa und der „Europäischen Union“ in den europäischen Demokratien – in Bundestag und Bundesrat der Republik eine verfassungsbrechende Zwei-Drittel-Mehrheit für die geplante Verfassungsänderung zustande kommt. Wie erklärt, reicht das nicht für den Sturz der „Verfassungsidentität“, des Demokratiegebots, welches das Bundesverfassungsgericht in seiner damaligen Besetzung am 30.Juni 2009 in der Festschreibung von Artikel 79 Abs. 3 als „Mindeststandard“ und „absolute Grenze“ unserer Verfassung definierte, die auch Parlament und Länderkammer nicht überschreiten dürfen, auch nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
Den Sturz dieser letzten Verteidigungslinie unserer Republik können die Paneuropa-Hasen nur durch eine Volksabstimmung erreichen.
Also, hoppel di hoppel. Kommt ruhig näher.