Stuttgart: Der am 5. März 2013 vom Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG beschlossene Weiterbau des Projekts „Stuttgart 21“ ist nur eine Scheinlösung mit gewaltigen und noch immer ungelösten Finanzierungslücken. Dieses Fazit verbindet das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 mit seiner Forderung an das Land Baden-Württemberg, „das Heft des Handelns endlich in die Hand zu nehmen“: Mit einer „negativen Feststellungsklage“ müsse es gerichtlich klären lassen, dass ihm aus der vertraglichen „Sprechklausel“ keine zusätzlichen Zahlungspflichten entstehen. „Denn nach wie vor“, so Bündnissprecher und Jurist Eisenhart von Loeper, „verweigert die Bahn die volle Übernahme der Milliarden, die den Kostendeckel überschreiten“. Zugleich aber wolle das Land keine zusätzlichen, bisher nicht vereinbarten Zahlungen leisten.
In diesem Zusammenhang fordert von Loeper die Landesregierung und Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf, ein Gutachten der Juristen zu S 21 von Ende Januar zu beachten. Demnach ist die Bahn ohne eine neue Vereinbarung nicht verpflichtet, S 21 zu vollenden; folglich können Land und Stadt ihre Zahlungen nun aussetzen. Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG habe den Finanzrahmen für das Projekt zwar um zwei Milliarden Euro erhöht, wolle aber zugleich das Land in Milliardenhöhe verklagen.
Bahnchef Rüdiger Grube spiele jetzt auf Zeit bis zum Jahre 2016, um so das Land angesichts der bis dahin schon gebohrten Tunnel zur Übernahme zusätzlicher Kosten zu zwingen. Dieses „unerträgliche Horrorszenario“, so der Bündnissprecher, könne die Beteiligten sogar der persönlichen Haftung aussetzen. Denn mit straf- und zivilrechtlichen Vermögensbetreuungspflichten sei es kaum zu vereinbaren, wenn ohne Vertragsbasis für Stuttgart 21 jährlich weiter 50 bis 60 Millionen Euro „ins Blaue hinein“ gezahlt und von der Bahn verbaut würden.
Eisenhart von Loeper sieht die Projektpartner derzeit in einem „rechtlichen Niemandsland“: Nachdem der Kostendeckel in Höhe von 4,526 Milliarden Euro gesprengt worden sei, fehle nun jegliche Finanzierungsvereinbarung über die Baukosten, den Risikopuffer und die Beiträge der Projektpartner. Im Interesse der Rechtssicherheit bleibe letztlich nur ein Weg: Das Gericht müsse sofort und verbindlich die Rechtslage klären – und bis dahin dürfe die Bahn, um zusätzlichen Schaden zu vermeiden, Stuttgart 21 nicht weiterbauen.