Stuttgart 21 Lenkungskreis: Fehlende Leistungsfähigkeit und nicht belastbare Kosten – stellen Sie sich den Fakten!

Presseerklärung von Wikireal.org

1) Insider-Dokument: S21-Kostenplanung laut DB-Wirtschaftsprüfer nicht belastbar!

Morgen, Dienstag, den 23.07.2013 findet der nächste, schon drei Monate überfällige, Lenkungskreis zu Stuttgart 21 statt. Es soll die Kostenplanung besprochen werden, die jedoch laut einem noch nicht veröffentlichten Dokument des DB-Wirtschaftsprüfers Price-Waterhouse-Coopers (PWC) für die DB-Aufsichtsratsentscheidung vom 05.03.2013 in keiner Weise belastbar ist. Dem Aufsichtsrat waren Risiken und Kosten vorenthalten worden, die S21-Kostenplanung ist nicht testierfähig und ein auch nur im Ansatz professionelles Kostenmanagement ist nicht vorhanden: Dr. Christoph Engelhardt, Initiator von WikiReal.org:

„Die Lenkungskreis-Mitglieder dürfen sich zu den Investitionskosten nicht ebenso wie der DB-Aufsichtsrat mit Luftnummern täuschen lassen. Es muss eine testierte Kostenplanung eingefordert werden, ansonsten ist eine Diskussion der Kosten überflüssig.“

2) Internationale Fachleute bestätigen Leistungskritik, DB-nahe Experten schweigen

Die fehlende Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 muss im Lenkungskreis angesprochen werden, wurde aber noch nicht als Tagesordnungspunkt genannt. Nachdem zuletzt auch internationale Fachleute in einer Umfrage die wesentlichen Kritikpunkte an der Leistungsfähigkeit bestätigten und teils die Annahmen als lächerlich bezeichneten, muss sich die Bahn dem Thema stellen. Die Umfrage zeigt auch, dass der von der DB AG abhängige Teil der deutschsprachigen Bahnwissenschaft bei dem Thema vollkommen verstummt. Engelhardt:

„Internationale Fachleute für die Kapazität von Bahninfrastruktur bestätigen jetzt die massiven Fehler in der Leistungsfähigkeitsbewertung der Planfeststellung und im Stresstest. Die Wahrheit des gravierenden Leistungsrückbaus kommt zu Tage, früher oder später, und dann sieht die ganze Welt auf einen milliardenschweren Schildbürgerstreich!“

3) Die Planfeststellung beruht auf Täuschung und einem kapitalen Missverständnis

Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) sind mehrere Klagen gegen Planänderungen und eine Enteignung anhängig. Dr. Christoph Engelhardt steuert zu diesen Verfahren neue Analysen bei, die er am 11.07.2013 auch den Finanzierungspartnern der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt hat mit dem dringenden Ersuchen um inhaltliche Stellungnahme. Er weist nach, dass die bisherige Argumentation des Gerichts, die Leistungskritik an S21 sei schon im Urteil von 2006 hinreichend behandelt worden, unhaltbar ist:

„Wo das Gericht durch unvollständige und unrichtige Angaben getäuscht worden war, liegt unzweifelhaft nach Aufdeckung dieser Mängel eine neue Sachlage vor, wo es entscheidungserheblich Mittel- mit Spitzenwerten verwechselte, ist der Beschluss hinfällig.“

Der Schaden, den die milliardenteuere Schaffung eines Engpasses durch Stuttgart 21 für die verkehrliche und wirtschaftliche Zukunft von Baden-Württemberg bedeutet, ist immens.

„Verkehrsminister Hermann, Staatssekretär Rust, Oberbürgermeister Kuhn, veranlassen Sie die Bahn, sich im Lenkungskreis den Fakten zu stellen! Wenden Sie Schaden vom Land ab, beantragen Sie die Rücknahme der Planfeststellung und kündigen Sie sofort den Finanzierungsvertrag!“

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