Ex-Verfassungsgerichts-Präsident: Grundgesetz nur in „Grenzen“ gültig
Hans-Jürgen Papier (C.S.U.), bis 2010 Präsident des Karlsruher Verfassungsgerichts, hat sich in einer putschistischen Äußerung Weimarschen Ausmaßes zur laufenden Spionage-Affäre und Totalüberwachung der Berliner Republik durch diverse staatliche Organe und internationale Konzerne geäußert. Statt sich nun vor die Verfassung und die durch sie beschützten Bürgerinnen und Bürger zu stellen, stellt er sich gegen sie und spricht den deutschen Staat davon frei sich an das Grundgesetz überhaupt halten zu müssen. Des Weiteren behauptet er, das Grundgesetz würde die Deutschen nicht vor den Handlungen anderer Staaten schützen.
In einem heute veröffentlichten Interview mit der „Welt“ behauptet der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts der Berliner Republik, die Grundrechte der Deutschen fänden
„dort ihre Grenzen, wo es um Zugriffe geht, die nicht mehr der deutschen öffentlichen Gewalt zurechenbar sind.“
Mit einem Wort: laut C.S.U.-Mann Papier soll die Verfassung der Deutschen diese nicht vor Handlungen eines anderen Staates schützen. Zitat:
„Da endet der freiheitsrechtliche Schutz der Bürger durch unsere Grundrechte.“
Auch die Frage nach der Schutzpflicht des Staates angesprochen, reduziert Papier diese auf den Terminus „grundsätzlich“ und stellt diese dann grundsätzlich in Frage:
„Aber der Staat kann nur zu etwas verpflichtet sein, das er rechtlich und tatsächlich auch zu leisten vermag.“
Das ist, grundsätzlich, die Äußerung eines Faschisten, der sich im Konzentrationslager umschaut und sagt, tja, das sei leider das Einzige was er für die Schutzhäftlinge tun könne. Der ex-Verfassungsrichter weiter:
„Wo die Unmöglichkeit anfängt, endet die Schutzpflicht.“
Wo die Unmöglichkeit von staatlichen Funktionären anfängt sich an Recht und Verfassung zu halten, beginnt nicht der Rausschmiss von Recht und Verfassung, sondern der Rausschmiss dieser Funktionäre und ihrer Parteien.
Hans-Jürgen Papier behauptet, während seiner von 2002 bis 2010 dauernden Amtszeit von der Totalüberwachung und Spionage gegen die Bürgerinnen und Bürger nie etwas gewusst zu haben (offensichtlich auch nichts von dem gerade durch die Berliner und Washingtoner Regierung aufgelösten Abkommen zum im Zuge der Notstandsgesetze geschaffenen G10-Gesetz von 1968).
„Als Privatmann weiß ich natürlich nichts Genaues.“
Wollen wir dem Gedächtnis dieses alternden Reaktionärs mal etwas nachhelfen.
Im vom Vorsitzenden Richter Papier unleugbar selbst mitverfassten Urteil 1 BvR 370/07 des Bundesverfassungsgerichts vom 27.2.2008, dass die „FAZ“ aufgrund der Detailschärfe „“mitunter beklemmend futuristisch“ nannte, heißt es u.a.:
“Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natürlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschützten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet. (..)
Das Grundrecht schützt auch vor Datenerhebungen mit Mitteln, die zwar technisch von den Datenverarbeitungsvorgängen des betroffenen informationstechnischen Systems unabhängig sind, aber diese Datenverarbeitungsvorgänge zum Gegenstand haben. So liegt es etwa bei einem Einsatz von sogenannten Hardware-Keyloggern oder bei einer Messung der elektromagnetischen Abstrahlung von Bildschirm oder Tastatur.“
Als der „Privatmann“ Hans-Jürgen Papier, der angeblich nichts Genaues weiß, auf einen Tweet seines Parteifreundes Hans-Peter Uhl angesprochen wird, in dem das C.S.U.-Mitglied im „Parlamentarischen Kontrollgremium“ das 1983 vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als „Idylle aus vergangenen Tagen“ bezeichnet, stellt Papier nicht etwa die Rechtsgültigkeit auch seiner eigenen Urteile fest, sondern diese in Frage, indem er oben zitiere Relativierung des Rechtsstaates beginnt.
Die Hintergründe und Einordnung dieser putschistischen Äußerungen von C.S.U.-Mann und ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier mögen nun jede und jeder selbst vornehmen.