N.S.A. listet Fälle „unautorisierter“ Spionage auf

Um – rein theoretisch – das sechs Jahre andauernde Abhören meiner Telefonate durch einen schwulen rechtsradikalen N.S.A. Spion zu beenden (man kennt ja die gute Zusammenarbeit mit den lieben Kollegen z.B. vom Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz und wie sie alle heißen) müsste ich erst ein Verhältnis mit diesem haben, diesen dann als denjenigen identifizieren können der meine Telefonate abhört, müsste als Ausländer selbst für die U.S.-Regierung arbeiten, diesen Verdacht gegenüber einem anderen ausländischen „Mitarbeiter der U.S.-Regierung“ äußern, damit der es dann U.S.-Behörden weiter erzählt, damit die das dann von allein beenden. Ah. Und das würde natürlich nur die „unautorisierte“ Spionage gegen mich beenden.

Diese Situation von Milliarden ganz normaler Untertanen in Staaten überall auf dem Planeten legt ein nun generös an die vollbreite Öffentlichkeit weitergereichter Brief des „Office of the Inspector General“, der internen Regierungsagentur zur Aufsicht über die „National Security Agency“ an Senator Chuck E. Grassley nahe.

In dem Bericht der internen Regierungsagentur, quasi eine kleine Referenz der Informations- / Gewaltensammler an böse alte Zeiten der Gewaltenteilung, listet die Regierungsagentur O.I.G. zwölf Fälle von Spionen der N.S.A. auf, die ihre Machtmittel „unautorisiert“ eingesetzt hätten. Darunter: ein Nachrichtendienstler, der 2005 nach Arbeitsplatzantritt erst einmal die Emails seiner ex-Freundin in sechs verschiedenen Email-Konten las und ein Spion, der sechs Jahre lang völlig ungestört die Telefonate von neun verschiedenen „ausländischen“ Frauen irgendwo auf dem Planeten abhörte, was nur heraus kam, weil eine der Frauen als Ausländerin für die U.S.-Regierung arbeitete, die mit ihm ein Verhältnis hatte, ihn als Spion ihrer Telefonate identifizieren konnte, den Verdacht gegenüber „einem anderen Mitarbeiter der U.S.-Regierung“ (männlich oder weiblich) äußerte, der dieses dann „meldete“, also an U.S.-Behörden, die den Vorgang dann beendeten. Da der Spion offensichtlich kein Gesetz gebrochen hatte, gab es natürlich kein Gerichtsverfahren. Sein Gehalt wurde „für die Dauer der Untersuchung“ ausgesetzt und er schied aus der N.S.A. aus, bevor „Disziplinarmaßnahmen vorgeschlagen wurden. Ah. Und er hatte auch zweimal Telekommunikationsdaten eines U.S.-Bürgers aufgeschnappt. Aus Versehen.

Was ich jetzt noch dazu schreiben könnte, habe ich bereits dazu geschrieben.