Die Kader des Bundestages planen eine Verfassungsänderung um eine Volksabstimmung darüber abhalten zu können was ihnen das Grundgesetz bisher verbietet: den Sturz der souveränen Demokratie und die Überführung in ein paneuropäisches Imperium.
Die „Parteien“ eines „Parlaments“, das seit seiner Wahl vor fast zwei Monaten nur ein einziges Mal getagt hat, planen das Grundgesetz zwecks Souveränitätsübertragung und Entdemokratisierung an den Staatenbund „Europäische Union“ weiter zu entkernen.
Mentalität und Methode der seit Bestand der Berliner Republik immer gleichen Kader bei ihrem erneuten Angriff auf das Grundgesetz: wie üblich maximaler Zynismus und Heuchelei.
Die sogenannte „große Koalition“ aus den Kadern der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“, „Christlich-Demokratischen Union“ und „Christlich-Sozialen Union“ (faktisch längst Fantomparteien) ist heute über die „Süddeutsche Zeitung“ mit einem Vorhaben an die Öffentlichkeit getreten, welches die S.P.D. bereits in ihrem Wahlprogramm angekündigt und beschlossen hat. (14.April, Grundgesetz: “Wahlen und Abstimmungen”. S.P.D.: Verfassungsänderung “notwendig”.)
Ausgerechnet der so erfolgreiche „Kontrolleur“ der Geheimdienste im „Parlamentarischen Kontrollgremium“, Thomas Oppermann (designierter Justizminister) und sein „kontrollierter“ Innenminister Hans-Peter Friedrich haben sich, so ließ man die SZ verkünden, geeinigt. Man wolle dem Volk „bundesweite Volksabstimmungen“ erlauben – wenn es denn vorher eine Million Unterschriften sammele. Eine Farce. Der Hintergrund ist ein anderer.
Das Papier der Spionage-Leuchten Oppermann und Friedrich beschreibt, das Volk der Republik möge, Zitat: „bei europapolitischen Entscheidungen von besonderer Tragweite direkt befragt werden.. insbesondere für die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten, wenn wichtige Kompetenzen nach Brüssel abwandern sollen oder wenn es um finanzielle Leistungen Deutschlands auf EU-Ebene geht“
SZ-Autor Robert Roßmann schreibt dazu:
„Bisher lässt das Grundgesetz nur Volksabstimmungen über die Neugliederung des Bundesgebietes zu.“
Erstens lässt diese Formulierung von SZ-Autor Roßmann die eigentliche Intention dieser Farce auffliegen: nämlich eine Grundgesetzänderung. Zweitens ist seine Aussage gelogen. Jeder der lesen kann, weiß das. Artikel 20 Verfassung:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Jede einzelne „Partei“ des Bundestages und deren assoziierte Hofschreiber lügen über unsere Verfassung und Rechtslage seit Jahrzehnten dass die Schwarte kracht. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 bedarf es lediglich eines ausführenden Gesetzes um dieses Grundrecht der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger endlich umzusetzen. Dies aber verweigern die etablierten Fantomparteien, die ganz andere Interessen als die des Staatsvolkes vertreten.
Um es wieder einmal kurz zusammen zu fassen: Die „Parteien“ brauchen eine Verfassungsänderung, um Volksabstimmungen darüber abhalten zu dürfen was das Grundgesetz ihnen bisher verbietet.
Wie ich bereits mehrfach beschrieb: im Gegensatz zur ersten Demokratie auf deutschem Boden kann die Verfassung und damit die Demokratie nicht durch einen Parlamentsbeschluss gekippt werden, auch nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Sturz von Verfassung und Republik muss durch den „unmittelbar erklärten Willen des Deutschen V0lkes“ erfolgen. So legte es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag am 30. Juni 2009 fest. Eine ausführliche Chronologie dazu finden Sie bei den Freunden des Grundgesetzes: Chronologie: Wie der “unmittelbar erklärte Wille des Deutschen Volkes” zum Sturz seiner souveränen Republik benutzt werden soll.
Die Ableger der E.U.-Überparteien im Bundestag – die allesamt das Grundgesetz durch Parteibeschlüsse und Erklärungen bereits in Frage gestellt haben und dessen Beseitigung fordern – rücken also zu einem weiteren Angriff auf die immer noch stehende Festung Grundgesetz vor und versuchen dabei für deren Einnahme und Zerstörung ausgerechnet die Einzigen zu benutzen, die das können: das Volk der Republik.
Möge es nicht – nicht wieder, nicht mehr – ein Volk der allerdümmsten Kälber sein. Sie würden – wieder – versuchen, andere zu dem zu machen was sie selber sind.
Ergänzung 13.55 Uhr:
Im Gegensatz zu allen deutschsprachigen Pressemeldungen, gibt hier die englischsprachige Version von „Reuters“ eine realistische Einschätzung zur geplanten Verfassungsänderung durch die etablierten Parteien:
„Deutsche Parteien wollen Referenden über bedeutende („major“) EU-Entscheidungen
„Deutsche Koalitions-Unterhändler haben vorschlagen dass Deutschland erlaubt werden sollte Referenden über bedeutende Entscheidungen der europäischen Politik abzuhalten die den Transfer von Macht / Rechten („powers“) nach Brüssel oder Geld-Verpflichtungen auf EU-Ebene beinhalten, was eine dramatische Verlagerung der Politik wäre.“
Die Blaupause für die geplante Verfassungsänderung, die wie beschrieben für Volksabstimmungen / Volksentscheide nicht notwendig ist und somit nur anderen Zwecken dienen kann, liefert der paneuropäisch ideologisierte Verein „Mehr Demokratie e.V.“.
Mit welchem Abgrund an perfidem Zynismus, der gleichzeitig auch die Hilflosigkeit dieser Putschistentruppe gegen die beste Verfassung der Welt wiederspiegelt, „Mehr Demokratie e.V.“ die angeblich notwendige Verfassungsänderung anstelle einer ausführenden Gesetzgebung begründet, mag sich jede und jeder selbst durchlesen:
„Die Verfassungsmütter und -väter haben im Grundgesetz die Ausübung der Staatsgewalt durch Abstimmungen vorgesehen, aber nicht ausgeführt. Der Weg, bundesweite Volksentscheide über ein einfaches Abstimmungsgesetz einzuführen, ist verstellt, da eine Ermächtigung hierzu im Grundgesetz fehlt. Immerhin aber eröffnen die „Abstimmungen“ im Art. 20 die Einführung bundesweiter Volksentscheide durch eine Grundgesetzänderung.“
Mieser geht es nicht.
Ich sage hier und jetzt diesem Verein „Mehr Demokratie e.V.“ und den „Parteien“ im Bundestag:
Wir werden eine Verfassungsänderung durch die Parlamentskammern Bundestag und Bundesrat nicht verhindern können, da es keine verfassungstreue Partei mehr gibt und – um nur ein Beispiel zu nennen – der Verfassungsrichter Peter Michael Huber ehemaliger Kurator dieses sauberen Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ ist, was annehmen lässt, dass das Bundesverfassungsgericht die von den „Parteien“ und „Mehr Demokratie e.V.“ gewollte Verfassungsänderung – die keinen Sturz des Grundgesetzes bedeutet, aber das Tor dafür aufreißt – durchwinken wird.
Zwar ist der bereits diesen Sommer von Grünen und S.P.D. eingebrachte Versuch der Änderung von vier Verfassungsartikeln gescheitert. Aber erstens nicht an gutem Willen, sondern an der C.D.U. und deren niederen Motiven, und zweitens kann sich das in den nächsten Monaten schnell ändern. Nicht das mit den niederen Motiven, sondern die aus ihr entsprungene Bundesregierung. (24.Juni, Nachtrag zur im Bundestag angesetzten Verfassungsänderung: “Erkennbar nicht ernst gemeint und verfassungsrechtlich höchst bedenklich”)
Aber die letzte Verteidigungslinie steht dann immer noch. Selbst nach einer Verfassungsänderung. Ohne Volksabstimmung könnt ihr die deutsche Demokratie nicht zum zweiten Mal kippen.
Und ist diese da, machen wir euch fertig.
Ergänzung 18.55 Uhr:
Im Laufe des Mittags pfiff dann, offensichtlich nach Murren aus der C.D.U., Kanzlerin Merkel ihren Innenminister wieder zurück. Friedrich kroch anschließend vor die Mikrophone und beteuerte, er habe das alles gar nicht so gemeint worauf er sich mit Oppermann „als internes Papier für die weitere Diskussion“ geeinigt hatte. Es sollte doch nicht an die Öffentlichkeit dringen. Also sei das auch alles gar nicht so.
Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Günter Krings, sonderte eine Mutter aller Dementis ab. Der Vorschlag für eine Verfassungsänderung vom designierten Justizminister Oppermann und seinem langjährigen Frage-Antwort-Dialektik-Partner im „Parlamentarischen Kontrollgremium“ der Geheimdienste, Innenminister Friedrich,
„gebe lediglich die inhaltliche Schnittmenge der beiden AG-Vorsitzenden für Innen und Recht wieder“.
Na dann.
(…)
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