U.S.-Bundesberufungsgericht: „Blogger“ gleiches Recht auf freie Rede wie Berufsjournalisten
Justiz hebt Urteil wegen „Verleumdung“ auf
Am Freitag, den 17.Januar 2014, fällte die aus drei Richtern bestehende Jury des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit einstimmig das Urteil, in dem das gesetzlich verankerte Recht auf freie Rede geschützt wird.
In dem im September 2013 neu angepassten Gesetzentwurf des U.S.-Senats-Ausschuss mit der Erweiterung des Bezugs zum Internet sind alle Bürger, Bürgerjournalisten Freiberufler und „Blogger“ – die gewerblich oder auf kostenloser Basis Beiträge schreiben – den traditionellen Nachrichtenmedien und Berufsjournalisten in ihren Rechten auf freie Rede gleichgesetzt. Damit wird „der Personenkreis erweitert, der mit seiner Arbeit die „primäre Absicht verfolgt, Ereignisse zu untersuchen und Material zu beschaffen, um in der Öffentlichkeit News oder Informationen zu verbreiten.“
Der Inhalt des Falls, der Ende letzter Woche seit dem Jahr 2011 anhängig war (die damals vor Gericht unterlegene Bloggerin aus Montana ging in Berufung) betraf die Finanzgruppe Obsidian Finance Group, ansässig in Oregon zu Insolvenz, Betrug, Schneeballsystem und Interessenskonflikte, über den die Frau damals berichtete und wegen Verleumdung verklagt wurde. Die Bloggerin unterlag damals in diesem Prozess.
Das U.S.-Berufungsgericht setzte einen Präzedenzfall, denn das „Gleichstellungs-Presse“-Gesetz ist noch nicht ratifiziert, indem es hier anerkannte, dass es um eine „Frage ging, die die Besorgnis der Öffentlichkeit“ betraf.
Vertreten wurde die in Berufung gegangene Bloggerin nun von der Professorin für Verfassungsrecht, Eugene Volokh von der University of California in Los Angeles, die auf den Fall aufmerksam wurde und sich als Verteidigerin angeboten hatte.
Prof. Eugene Volokh sagte nach der Urteilsverkündung:
„Dieser Fall ist der erste, in dem ein Bundesberufungsgericht speziell die Rechte von Bloggern schützt.“