Elitezeitungen: Verletzt Internationales Recht, bombardiert Syrien!

Ein Leitartikel in der gestrigen Washington Post fordert Präsident Obama auf, die Drohung mit einer Bombenkampagne der Vereinigten Staaten einzusetzen, um eine Übergangsvereinbarung politisch durchzudrücken.

Obama könnte eine diplomatische Vereinbarung für eine Übergangsregierung in Syrien „erzwingen,“ indem er Präsident Assad vor die Wahl stellt, diese zu akzeptieren oder Luftangriffen der Vereinigten Staaten von Amerika ausgesetzt zu werden. Mit einer in der Tat martialischen Logik argumentiert die Washington Post, dass Präsident Obamas Weigerung, mit Gewalt zu drohen, der Grund dafür ist, dass in Syrien weiterhin Gräueltaten begangen werden.

Die Charta der Vereinten Nationen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika im Verfassungsrang steht, verbietet „allen Mitgliedern die Androhung oder den Einsatz von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates.“ Die Wiener Konvention 1969 über das Vertragsrecht, der die Vereinigten Staaten von Amerika ebenfalls angehören, führt das Prinzip ein, dass wenn ein Land während diplomatischen Verhandlungen mit dem Einsatz von Gewalt droht, alle nachfolgenden Verträge ungültig sind:

„Ein Vertrag ist ungültig, wenn sein Inhalt durch Drohung oder Einsatz von Gewalt in Verletzung der Grundsätze des Internationalen Rechts erreicht worden ist, die in der Charta der Vereinten Nationen enthalten sind.“

Im vergangenen August war die New York Times noch krasser in ihrer Befürwortung von Regierungsverbrechen, als sie einen Kommentar mit dem Titel „Bombardiert Syrien, sogar wenn es illegal ist“ veröffentlichte.

Denken Sie einmal darüber nach, wie korrumpiert der politische Dialog in diesem Land sein muss, wenn führende Medienstimmen ihre eigene Regierung offen und stolz auffordern, Kriegsverbrechen zu begehen.

Orginalartikel „Elite Newspapers: Violate International Law, Bomb Syria“ vom 23. Januar 2014

Quelle: http://antikrieg.com/aktuell/2014_01_24_elitezeitungen.htm