„Weißwaschung der selbsternannten Machthaber in Kiew“

Kommentar des offiziellen Vertreters des Außenministeriums Russlands, Alexandr Lukaschewitsch, vom 16. Mai zur Veröffentlichung des zweiten Berichts des Hohen Kommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Lage der Menschenrechte in der Ukraine. 

Wir richteten unsere Aufmerksamkeit auf den zweiten Bericht über die Menschenrechtssituation in der Ukraine, welcher vom Hohen Kommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) veröffentlicht wurde.

Leider müssen wir feststellen, dass der Bericht wenig gemein hat mit der wirklichen Lage der Dinge bezüglich der Menschenrechte in der Ukraine. Das völlige Fehlen von Objektivität, die eklatanten Diskrepanzen und „doppelten Standards“ lassen keinen Zweifel daran, dass seine Verfasser einen politischen Auftrag zur „Weißwaschung“ der selbsternannten Machthaber in Kiew ausführten.

Als Grund, der zum blutigen Gemetzel in Odessa führte, nannten die Verfasser zynisch die Handlungen gewisser prorussischer Aktivisten. Darüber, dass die vertierten Extremisten und Neonazisten friedliche Bürger der Ukraine bei lebendigem Leib verbrannten, Verwundete erschlugen und Menschen in den Fenstern des Gewerkschaftshauses erschossen, wird kein einzige Wort gesagt. Es gibt weder über die verbrecherische Tatenlosigkeit der Polizei noch über die nachfolgenden Verhaftungen von Anhängern der Föderalisierung Informationen. Die gesamten Ereignisse werden faktisch in der Auslegung des offiziellen Kiew gebracht.

Die Autoren des Dokuments bevorzugten es erneut, die groben Verletzungen der Menschenrechte durch die selbsternannten Kiewer Machthaber auszuklammern, darunter Entführungen, Racheakte, Folterungen, Festhaltungen ohne Gerichtsbeschluss aus politischen Motiven, willkürliche und unangemessene – auch militärische – Gewaltanwendung und so weiter. Es ist bezeichnend, dass sich auf den etwas mehr als dreißig Seiten des Berichts für das Thema der Erscheinungsformen des aggressiven Nationalismus und Neonazismus in der Ukraine überhaupt kein Platz fand.

Tiefes Bedauern ruft hervor, dass im Bericht die verbrecherische Strafoperation im Südosten der Ukraine praktisch gerechtfertigt wird. Die Opfer unter der Zivilbevölkerung werden verschwiegen und man versucht, die Verantwortung für die begangenen Verbrechen auf „prorussische Kräfte“ zu schieben. Und das trotz der Tatsache, dass viele Handlungen der Kiewer Machthaber im Südosten die Kennzeichen von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit tragen.

In den Kommentaren zur Krim überschritten die Herausgeber des Berichts den Rahmen des von der UN-Charta Erlaubten, welche den Mitarbeitern der Organisation die strenge Einhaltung der Prinzipien der Neutralität und Unvoreingenommenheit direkt vorschreibt. Indem das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte nach Kiew und seinen westlichen Schirmherren das Referendum auf der Krim für „ungesetzlich“ erklärte, unterzeichnete es die Tatsache, dass es das in den internationalen Menschenrechtspakten festgelegte Recht der Völker auf Selbstbestimmung nur dann anerkennt, wenn das von der politischen Konjunktur gewünscht wird.

Die Autoren haben aus irgendeinem Grund die Einstellung durch die Ukraine der Süßwasserlieferungen auf die Krim zu erwähnen vergessen, eine mehrere Menschenrechte verletzende Handlung.

In die Augen sticht die aufdringliche und manchmal grobschlächtige Anpassung der Tatsachen und Informationsquellen an im Vorhinein formulierte Schlussfolgerungen, nämlich die Rechtfertigung der Kiewer Junta und die Dämonisierung der Protestbewegung im Südosten. Nur in Auswahl wird der Bericht der unabhängigen Expertin für Minderheitsfragen des UNO-Rats für Menschenrechte, Rita Izsák, zitiert.

Es ist symptomatisch, dass das von der UNHCHR vorbereitete Opus dem breiten Publikum nicht ohne Hintergedanken ausgerechnet in Kiew von niemand anderem als dem UNO-Untergeneralsekretär Ivan Šimonović vorgestellt wurde, der bekannt ist für seine engagierten, voreingenommenen und unobjektiven Einschätzungen der Menschenrechtssituation in der Ukraine. Am 17. März dieses Jahres wies das Außenministerium Russlands bereits darauf hin, dass die Position dieses UNO-Beamten die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der UNHCHR-Handlungen in Frage stellt. Der neue Bericht ist eine eindeutige Bestätigung dafür.