Laut der bayrischen Landespolizei nahm ein Handy in der Tasche des Verbrechensopfers detailgetreu die Tat auf. Wie das möglich gewesen sein soll, ist „unklar“.
Heute kann in der Presse an Spitzenpositionen lesen, dass die bayrische Landespolizei fast ein wichtiges Beweisstück in einem Mordfall von grösstem öffentlichen Interesse unterschlagen hätte. Eine Absichtsvermutung ist da sicherlich völlig unangebracht. Auch dass es gleich der Tonmitschnitt eines Mordes sein muss, mit grausamen Details, vermittelt die beruhigende Botschaft: wird man irgendwo auf einem Bahnsteig umgebracht weil sich niemand um den Anderen schert, dann hört wenigstens die Polizei mit.
Das LKA Bayern machte seine Tonaufnahme vom Mord an Dominik Brunner auf recht seltsame Art und Weise bekannt. Zur Zeit läuft ein spektakulärer Verbrechensprozess in München. Es handelt sich um den Entführungsfall Ursula Herrmann im Jahre 1981.
Am 27. Oktober 2007, also 26 Jahre später, hatte das LKA ein Tonbandgerät beim Verdächtigen Werner M. gefunden. Das LKA Bayern versucht nun derzeit vor Gericht zu beweisen, dass dieses Tonbandgerät während des Entführungfalls beim Abspielen von Tonaufnahmen per Telefon benutzt wurde. Kann das LKA Bayern dies nicht, wird der Angeklagte wohl freigesprochen.
Messerscharfe Schlussfolgerung der Landespolizei: jemand entführt ein Kind im Jahre 1981, benutzt dabei ein bestimmtes Tonbandgerät und behält dieses dann 26 Jahre lang in seinem Besitz.
LKA Expertin Dagmar Boss sass da also nun jüngst im Münchner Gerichtssaal und versuchte dem Gericht diese Nummer anzudrehen. Dabei liess Boss „nebenbei“ (2) heraus, dass ihre Behörde auch über ein Tonaufnahme des Mordes an Dominik Brunner verfügt. Die Art und Weise ihrer Erklärung, sowie die publizistische Hilfestellung der „Süddeutschen Zeitung“ dabei, ist eine unverschämte Farce.
LKA Expertin Boss behauptete, dass
„das menschliche Ohr bei der Analyse von Tonaufzeichnungen oft mehr leisten kann als technische Geräte“
Selbst bei der Erstellung von Tondokumenten ist dies nur dann zutreffend, wenn der Toningenieur ein Fachmann reinsten Wassers ohne mentale Störung ist. Vielleicht rennen ja bei der Polizei genau die Techniker herum, die man als Musiker (in Deutschland) jahrzehntelang vermissen musste. Aber so etwas über die Analyse von Tondokumenten zu erzählen, dass ist eine Frechheit.
Lange Rede, kurzer Bericht: Boss behauptete vor Gericht, aus 6 durcheinander schreienden Stimmen während des Mordes an Brunner Entscheidendes herausgehört zu haben. Der erste Bericht zu diesem Fall, und der beim LKA Bayern existierenden Tonaufzeichnung erschien bereits gestern in der „Süddeutschen“ (5).
Heute nun zog eine dicke Nebelwand in der Presse auf. Rund um diese sensationelle Enthüllung der Aufzeichnung des Mordes bei der Landespolizei, zitierte die „Bild“-Zeitung (3) plötzlich einen anonymen Ermittler, der „höchstwahrscheinlich“ den Angeklagten Markus S. auf diesen Aufnahmen gehört haben will. Zitat:
„Wir haben die Tötung auf Band. Das Ganze dauert höchstens eine Minute. Man hört einen schreienden, tobenden Täter, es ist von der Stimme her höchstwahrscheinlich Markus S. Es ist schrecklich. Er schreit wie ein Tier. Man hört, dass geschlagen wird, in schneller Abfolge.“
Wie soll aber diese detailgetreue Aufzeichnung eines Mordes irgendwo am Bahnsteig von Solln zustande gekommen sein?
Der Oberstaatsanwalt Hajo Tacke hat da keine Erklärung. Das Pressewort für sowas heisst „unklar“.
Tacke gibt wenigstens an, das Mordopfer Brunner habe sein Handy dabei gehabt. Aber:
„Er hat es benutzt, ob es ihm gehört hat, kann ich nicht sagen.“
Wochen nach einem Mord, den er zu untersuchen hat, ist das schon eine interessante Aussage.
Den Angaben der Polizei zufolge rief 16.05 Uhr Dominik Brunner von diesem Handy, von der leitende Oberstaatsanwalt bis heute nicht sagen kann ob es seines wahr, aus der S-Bahn die Polizei an und schilderte „ganz ruhig..dass Kinder bedroht würden, es gehe um Diebstahl“ (2). Durchaus interessant, dass die Polizei diesen Notruf nicht als Notruf wertete, sondern laut Informationen des „Focus“ (4) als „verdächtige Wahrnehmung eines geplanten Raubes“ und ohne Blaulicht zum Bahnsteig in Solln fuhr.
16.09 steigt Brunner den Angaben zufolge aus der S-Bahn aus und wird dann auf dem Bahnsteig durch die zwei Angeklagten vor Zeugen erschlagen, die sich nicht einmischen und ihm nicht zuhilfe kommen. Und während Brunner nun erschlagen wird, 22 sehr schwere Verletzungen, sowie 20 Prellungen und Abschürfungen erleidet, soll er die ganze Zeit nicht einen einzigen deutlichen und zuortbaren Laut von sich gegeben haben, nur ein „unverständliches Murmeln“? (3)
Das Handy in seiner Tasche soll sich zufällig aktiviert haben, die Sperrtaste am Handy nicht aktiv gewesen sein, die Wahlwiederholungstaste gedrückt worden sein, so dass Ermittler „die ganze Zeit“ (2) live mithören konnten?
Fassen wir zusammen: da hat sich also das Handy in der Tasche des Mordopfers Dominik Brunner, von welchem der leitenden Staatsanwalt Tacke nicht sagen kann dass es ihm gehörte, in der Tasche Brunners von alleine aktiviert, so dass die örtliche Polizei (die er ja anruft, nicht etwa das LKA) „live“ einem Mord zuhört, aber trotzdem nicht einmal mit Blaulicht zum Tatort fährt. Und diesen Schwachsinn soll jemand glauben?
Einen weiteren elementaren Widerspruch in dieser ganzen wilden ermittlungstaktischen Grundgesetzgeschichte findet sich in den Erklärungen von Angelika Braun, „Professorin für Phonetik mit Schwerpunkt forensischer Phonetik“ und ehemalige Gutachterin des Bundeskriminalamtes BKA, welche die „Süddeutsche Zeitung“ ausführlich zitiert. Über das angebliche Tondokument vom Mord an Dominik Brunner sagt sie folgendes:
„Bei einem Handymitschnitt, sagt sie, seien die Frequenzen im Vergleich zum Live-Gespräch natürlich eingeschränkt, es gebe Verzerrungen oder Signalausfälle.“
„Handymitschnitt“? „Im Vergleich zum Live-Gespräch“? Also was denn nun, Mitschnitt oder live?
Im ersten Pressebericht zu diesem Thema, welcher von der Aussage der LKA Expertin Boss im Entführungsfall Ursula Herrmann berichtet und die ganze nachfolgende hektische Veröffentlichungs- und Erklärungsorgie durch LKA und gewisse Pressemedien auslöste, heisst es zudem:
„Offen ist noch, ob der Anruf vom Handy Dominik Brunners erfolgte oder ob einer der drei Schüler, die von den Schlägern bedroht worden waren, den Notruf wählte. Die Ermittler schweigen dazu.“
Von welchem Handy stammt den nun eigentlich dieser vermeintliche Mitschnitt? Wurde dieses vielleicht ganz simpel, als tägliches Raummikrophon für Millionen, durch staatliche Behörden abgehört? Handelt es sich hier eventuell um Tonaufnahmen, welche ein Kommunikationskonzern präventiv von allen Gesprächen seiner Staatsbürgerkunden erst einmal aufzeichnet und sie im Nachhinein der Landespolizei zur Verfügung stellte? Ist die Version eines unabsichtlichen zweiten Anrufs Dominik Brunners von Polizei und entsprechender Presse schlicht erfunden worden?
Das LKA Bayern, die Staatsanwaltschaft und die zuständigen Ermittler im Mordfall Brunner haben eine Menge Fragen zu beantworten.
Die Öffentlichkeit aber sollte dabei im Auge behalten, dass kommerzielle Presse, Fernsehen, Kino und Medien eine wichtige Funktion erfüllen: sie lassen normale Menschen täglich millionenfach dabei zuschauen und darüber lesen, wie Menschen zerstückelt, vergewaltigt und ermordet werden, ohne als Zuschauer dabei Gewissensbisse haben zu müssen.
Nicht wahr?
(…)
weitere Artikel:
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02.04.2008 Der Private Schnüffelstaat im Weltstaate
15.05.2007 Schäuble, Handys oder die akustische Online-Durchsuchung, weltweit
Quellen:
(1) http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Ein-Tonbandgeraet-spielt-die-Melodie-von-der-Schuld-_arid,1946796_regid,2_puid,2_pageid,4289.html
(2) http://www.sueddeutsche.de/muenchen/660/492022/text/
(3) http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/aktuell/2009/10/23/s-bahn-held-dominik-brunner/die-notruf-zentrale-hoerte-ihn-sterben.html
(4) http://www.focus.de/panorama/welt/ermittlungen-handy-uebertrug-s-bahn-mord-von-solln_aid_447335.html
(5) http://www.sueddeutsche.de/muenchen/549/491912/text/