Oberster Gerichtshof Kanada urteilt wiederholt: keine illegalen Online-Datenabfragen durch Polizei

Verfassungsgerichte und Oberste Gerichtshöfe sind weltweit damit beschäftigt, als letzte Instanz die Rechte der Bürger gegen den Überwachungswahn der Regierungen und ihrer Spionageapparate zu schützen, die bewusst rechtswidrig handeln bis ihnen jemand mit dem Gerichtshammer voll auf die Köpfe haut. Leider rollen diese Büttelschädel dabei nicht und so geht das Hase und Igel-Spiel weiter.

Es bedarf noch mehr Druck von unten, um diese antidemokratischen Verbrecher und ihre ausführenden Spitzel endlich vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen als nur mahnend den Zeigefinger zu erheben – ansonsten findet dieser Wettlauf nie ein Ende.

Die Strafverfolgungsbehörden unter der konservativen Regierung in Kanada versuchen so wie in anderenStaaten pausenlos geltendes Recht durch neue Gesetze mit heimlich eingebauten Hintertüren wie im „The Personal Information Protection and Electronic Documents Act“ (PIPEDA) auszuhebeln.

Am 13.Juni 2014 fällte das Verfassungsgericht von Kanada erneut einstimmig ein Urteil zu Gunsten des Schutzes der Privatsphäre der Bürger im Internet. Die Entscheidung ist kein Novum sondern eine Bestätigung der bestehenden Rechtslage. Das Urteil stellt das Gesetz Bill C-13 (Cyberbullying Bill) der Regierung zur Disposition, welches den Telefongesellschaften Immunität garantiert, wenn sie Daten gemeinsam mit der Polizei ohne Haftbefehl teilen. Millionen von Daten wurden in den letzten Monaten von den Behörden heimlich abgerufen. Ein weiteres Gesetz, Bill S-4, erweitert das Recht der Provider, die Kundendaten mit anderen Unternehmen ohne Wissen der Betroffenen zu teilen.

Verhandelt wurde vor zehn Tagen ein Fall aus dem Jahr 2007, in dem sich die Polizei wegen Verdacht auf Teilen von Kinderpornografie über das Filesharing-Programm Limewire illegal Daten eines damals neunzehnjährigen Internetnutzers (Mathew David Spencer aus Saskatchewan) vom Provider Shaw Communications aushändigen liess und im Bestreben – vertreten durch den Bundesgeneralstaatsanwalt als Strafverfolger der Englischen Krone (Kanada ist Teil des Commonwealth), die Rechtmässigkeit und Notwendigkeit dieser Online-Spionage gerichtlich feststellen zu lassen.

Das Gericht hatte zu entscheiden, ob grundlegende Telekommunikationskundendaten – Name, Anschrift und Telefonnummer, die mit einer IP-Adresse verbunden sind, private Informationen sind. Die Krone behauptete, es würde keine Erwartung der Privatsphäre für solche Basisdaten geben.

Im aktuellen Beschluss hiess es, dass die Kanadier ein Recht auf Anonymität im Internet haben und wies die Furcht der Regierung vor einem verbrechensfreundlichen Internet („crime-friendly Internet“) zurück, das hemmungslos mit Online-Durchsuchungen durchwühlt wird.

„Es gibt eine vernünftige Erwartung für die Privatsphäre zu den Teilnehmerinformationen“, meinten die Richter.

Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass diese Informationen viel mehr offenbaren als nur dass, wo eine Person lebt. Verbunden mit der IP-Adresse wird das Online-Verhalten einer Person deutlich offengelegt, so das Urteil. Richter Thomas Cromwell schrieb, dass diese Durchsuchung ohne Haftbefehl wie die, die in diesem zu verhandelnden Fall ausgeführt wurde, unangemessen war.

Der vollständige Wortlaut der Argumente und die Entscheidungsfindung wurde auf der Website des Supreme Court of Canada am 13.Juni veröffentlicht.

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Quelle: http://scc-csc.lexum.com/scc-csc/scc-csc/en/item/14233/index.do