Das Verfassungsgericht der Vereinigten Staaten von Amerika fällte am heutigen Mittwoch, den 25.Juni 2014 ein Urteil zu Gunsten der Privatsphäre der Bürger.
Mit der Einführung der modernen Kommunikation über das Internet versuchen die Strafverfolgungsbehörden Millionen von Daten auf illegale Weise abzugreifen. Unzählige Gerichtsverfahren auf allen Ebenen der Justizhierachie wurden eingereicht, abgelehnt oder mit unterschiedlichen Urteilen verhandelt.
Einige Fälle durchlaufen sämtliche Berufungsgerichte und kommen letztendlich zur Entscheidungsfindung vor das Verfassungsgericht.
Heute wurde ein Beschluss von zwei eingereichten Klagen aus Kalifornien und Massachusetts verhandelt. Die Richter entschieden sich für das Recht auf Privatsphäre – unabhängig davon, ob das eigenmächtige Verhalten der Strafverfolgungsbehörden bei der Durchsuchung der Kommunikationsdaten zum Erfolg führte.
„Wir können nicht leugnen, dass unsere heutige Entscheidung Auswirkungen auf die Fähigkeit der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der Kriminalität hat. Datenschutz ist mit Kosten verbunden“, schrieb John Roberts in der Urteilsbegründung.
Die Polizei kann keine Daten der Telefone, Handys oder Smartphones ohne einen Haftbefehl durchsuchen in der Annahme, dass diese relevant für die Verbrechensaufklärung sind. Die Richter stellten fest, dass grosse Mengen an sensiblen Daten auf modernen Smartphones neue Datenschutzbedenken aufwerfen und die nicht mit möglichen Beweismaterial verbunden sind. Die Polizei kann sich nicht auf die Behauptung berufen, dass „dringenden Umständen“ eine sofortige Durchsuchung der Daten erforderten.