Der Beitrag von RA Dr. Eisenhart von Loeper, Aktionsbündnis gegen „Stuttgart 21“ (S21), auf der gestrigen Pressekonferenz zum Thema „Lex S21“, sowie zu zwingenden Anforderungen des Stilllegungsverfahrens.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des § 11 Allgemeinen Eisenbahngesetzes ist nach seiner eigenen Begründung auf die schiefe Ebene geraten, denn er will Stilllegungsverfahren ungenehmigt zulassen, wenn sie irgendwie gleichwertig kompensiert würden. In der Begründung wird als Paradebeispiel genannt: Der Ersatz des Kopfbahnhofs durch einen angeblich leistungsfähigen Tiefbahnhof. Da stand Bund und Bahn mit dem gerichtlichen Stilllegungsverfahren der Stuttgarter Netz AG das Wasser am Hals. Der Rückzieher ist erwünscht.
Die öffentliche Debatte sollte die höherrangige zwingende Grundgesetznorm des Artikel 87e für den Erhalt und Ausbau der Eisenbahn-Verkehrsinfrastruktur beachten, weil damit entgegen dem EBA die Pflicht zum Verfahren der Stilllegung gesichert wird. Und weil laut Prof. Bodack und Prof. Kramer weder der gegenwärtige noch der künftig zu erwartende Verkehrsbedarf ohne den Kopfbahnhof befriedigt werden kann, ist an seinem Erhalt nicht vorbeizukommen.
Sicher war der städtebauliche Nutzen frei werdender Bahnflächen ein verlockender Auslöser von S21, der nun unerfüllbar ist und zerbrechen wird. Die Konsequenz für die Stadt und den OB kann nur heißen, nicht unverbesserlich einer Fatamorgana nachjagen, sondern reinen Wein einschenken, den unverzichtbaren Kopfbahnhof erhalten und ausbauen, ferner die S21-Verträge als nicht mehr erfüllbar rückabwickeln und kündigen, weil deren Auslöser und deren Rechtsgrundlagen entfallen sind.
Schlussbemerkung: Kuhns Planungsvorstoß verkennt die genannten Fakten und geht von einer unrealistischen Zeitplanung aus. Das Aktionsbündnis, die ArchitektInnen für K21 und SÖS/Linke legen großen Wert darauf, dass die Öffnung des Rosensteindialogs für Optionen auf der Basis K20/K21 einbezogen wird.
Unserer Bündnissitzung morgen kann ich nicht vorgreifen. Wir werden das Thema aber sicher noch gesondert angehen und speziell bei einer Tagung / Kundgebung „Stuttgart für alle“ am 30./31. Januar nächsten Jahres behandeln.