Presseerklärung von Rechtsanwalt Roland Kugler vom 5. Dezember
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt: Lautenschlagerstraße ist für 250. Montagsdemonstration gegen „Stuttgart 21“ (S21) am 8. Dezember wegen Sicherheitsbedenken nicht geeignet!
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11. 2014 bestätigt. Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.
Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid für die Auftaktkundgebung
zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße für die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist. Der
Verwaltungsgerichtshof verweist auch darauf, dass in den von der
Versammlungsbehörde zugewiesenen Bereich der Lautenschlagerstraße
zwischen Schillerstraße und Kronenstraße nach früheren Angaben des
Ordnungsamtes in anderen Verfahren nur ungefähr 3000 Menschen passen.
Insbesondere hält es der Verwaltungsgerichtshof für zweifelhaft, ob die
Zuweisung eines zu kleinen Versammlungsortes nicht mit erheblichen
Gefahren für die Versammlungsteilnehmer oder für vorbeikommende
Fußgängern oder Anwohner verbunden ist.
Der Verwaltungsgerichtshof schreibt in seinem Beschluss vom heutigen Tage (5.12.) hierzu wörtlich:
„Ob nach den örtlichen Verhältnissen eine Einbeziehung der Gehwege die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer, das Vorhandensein ausreichender Rettungswege und die Wahrnehmung aller im Zusammenhang mit dem Aufzug und dessen Umfeld wahrzunehmenden Polizeiaufgaben hinreichend gewährleistet sind, erscheint erheblich zweifelhaft.“
Im Klartext:
Hiermit greift der Verwaltungsgerichtshof die vom Anmelder mehrfach
wiederholten Sicherheitsbedenken gegen die Lautenschlagerstraße in
vollem Umfang auf. Man kann nicht 5000 Menschen ohne Gefährdung auf einen Platz quetschen, auf den nur 3000 Menschen passen!
Es ist bedauerlich, dass es erst zweier gerichtlicher Entscheidungen
bedarf, um in Stuttgart das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
durchzusetzen.