Bienensterben durch Pestizide
Am Düsseldorfer Landgericht wurde heute die Frage verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von BAYER hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Das Gericht will am 11. März eine Entscheidung verkünden. Die Richterin ließ durchblicken, dass die Ansicht des BUND als zulässige Meinungsäußerung gewertet wird, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht.
Der Anwalt des BUND erklärte vor Gericht, das Vorgehen von BAYER sei der „Versuch einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung“. Am Eingang zum Landgericht demonstrierten als Bienen verkleidete Aktivist/innen gegen die Einschüchterungsversuche des Konzerns. Hierzu hatte auch die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) aufgerufen. Die CBG arbeitet seit 1998 zu bienenschädigenden Pestiziden.
Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten als einer der Auslöser des weltweiten Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt.
Bayer gegen BUND – Urteil im Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden ergeht am 11. März
Düsseldorf/Berlin: Am 23. Februar wurde vor dem Düsseldorfer Landgericht darüber verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von Bayer hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND letzten Jahres eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt. Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe jedoch eine gültige Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und werde von ihr als „bienenungefährlich B4“ eingestuft.
Auslöser des Streits war eine vom BUND 2014 veröffentlichte Broschüre mit dem Titel „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten – BUND-Einkaufscheck“, mit der die Umweltschützer darauf aufmerksam machten, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig falsch über den Einsatz verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.
Das Landgericht Düsseldorf hat die Verkündung des Urteils nun für den 11. März angesetzt. „Nach der mündlichen Verhandlung sind wir optimistisch, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Alles andere wäre für uns ein schwerwiegender Eingriff in die freie Meinungsäußerung. Uns liegen überzeugende wissenschaftliche Gutachten vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff Thiacloprid als bienengefährlich bewerten“, sagte die BUND-Chemieexpertin Patricia Cameron.
„Thiacloprid ist ein Nervengift und stört die Orientierungs- und Kommunikationsfähigkeit der Bienen erheblich. Das haben meine Versuche, die über mehrere Jahre liefen, klar aufgezeigt. Bienen, die nicht zu ihrem Stock zurückfinden werden nicht überleben“, sagte der Bienenexperte Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin.
Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.
Erstveröffentlichung am 23.Februar 2015 auf Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)