Stuttgart: S21-Gegner in Erzwingungshaft trotz vom Verwaltungsgericht anerkannter Rechtswidrigkeit

Ernes Petek am 5. Juli 2011 beim Protest gegen "Stuttgart 21" (S21)
Ernes Petek

Presseerklärung der Parkschützer-Blockadegruppe und der SeniorInnen gegen S21 vom 2. Juni 2015

Am Samstag, 30. Mai 2015, wurde der S21-Gegner Ernest Petek verhaftet und befindet sich bis zum nächsten Samstag, 06. Juni, in Erzwingungshaft in der JVA Stammheim. Er hatte sich geweigert, eine Ordnungsstrafe für vier Blockadeaktionen zu bezahlen, die alle in den Jahren 2012/2013 morgens am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz vor der S21-Baustellenzufahrt stattgefunden hatten.

Bereits in einem der Fälle hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart nachträglich die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt. Es handelte sich nach Auffassung des VG Stuttgart um eine Blockadeaktion, die unter den Schutz des Versammlungsrechts falle und um keine reine Verhinderungsblockade, wie die Polizei zunächst befunden hatte. Dies habe das VG Stuttgart bereits mit einem rechtskräftigen Urteil am 12. Juni 2014 zu einer vergleichbaren Blockadeaktion entschieden, auf das es sich nun berief. Im Februar 2015 wurde die Rechtswidrigkeit auch vom Polizeipräsidium Stuttgart anerkannt.

Doch die dazugehörigen Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart waren bereits formal abgeschlossen. Zudem entfaltete das Urteil des VG Stuttgart nur für den einen konkreten Fall eine Bindungswirkung. Für die drei anderen Fälle, obwohl gleichgelagert, hätte man vor dem VG erneut klagen müssen, um Recht zu bekommen.

Ein Antrag des Rechtsanwalts Leyrer, den Beschluss zur Erzwingungshaft zu revidieren, da Ernest Petek unschuldig sei, wurde am 07. Mai 2015 von Richterin Petermann, AG Stuttgart, mit der Argumentation verworfen, dass Schuldspruch und Vollstreckungsverfahren verschiedene Paar Schuhe seien. Zudem sei für sie nicht zu erkennen, dass Ernest Petek nicht zahlen könne. Die vorgelegten Akten/Beweismittel wurden vom AG Stuttgart nicht in die Verfahrensbetrachtung aufgenommen und rechtlich gewürdigt.

Dazu erklärt Susanne Bödecker (Blockadegruppe der Parkschützer):

„Das AG Stuttgart verurteilt unseren Mitstreiter Ernest Petek, weil es die Versammlung verkennt. Das kompetentere VG Stuttgart erklärt die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig, aber das interessiert niemanden mehr. Wer nachträglich Recht bekommt, hat Pech gehabt, ist den Repressionen der Justiz schutzlos ausgeliefert.

Wenn es ihm auch gerade nichts nützt, so doch uns, und so lautet auch seine Botschaft: Nicht entmutigen lassen, unsere Überzeugungen weiter zeigen und leben, bis das Prinzip S21 gestoppt ist und das Recht auch verdient, Recht zu heißen. Denn es sind nicht nur unser Bahnhof, unsere Stadt, unser Geld, sondern es ist auch unser Recht, das momentan noch in den meisten Fällen und auf allen Ebenen, bis hin zur Generalstaatsanwaltschaft, zum Justizministerium und zum Ministerpräsidenten nur auf dem Papier steht und in der Realität missachtet, ignoriert oder sogar trotz Amtseid verleugnet wird.“