Der heutige Bericht des „Spiegel“ über angebliche Bestrebungen der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ die Aktivitäten vom Bundesnachrichtendienst auf eine eine „rechtsstaatlich einwandfreie, verfassungsrechtlich ausgewogene und international vorbildgebende Grundlage“ zu bringen, ist ein Ablenkungsmanöver, um dem geheimdienstlichen Komplex seine strukturelle und historische Kontinuität zu sichern.
Die seit Ende des 20. Jahrhunderts und Beginn des weltweiten, nunmehr bald vierzehnjährigen Terrorkrieges führende Partei des geheimdienstlichen Komplexes in der Republik, die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, kündigt über das Apparat-Organ „Spiegel“ Kontrollmaßnahmen gegen diesen an. Konkret geht es um die heutige Machtfülle des Bundesnachrichtendienstes. Auf diese Weise wird der berühmten „breiten Mehrheit“ diese Machtfülle taktisch deutlich gemacht und der Bevölkerung damit quasi der Segen der Obrigkeit gegeben, sich ein wenig über diese aufzuregen. Denn ihr hat ja nun eine Autorität – eine Regierungspartei – etwas vorgesagt, was nun kopiert werden darf.
Der übliche Plan der Nomenklatura dürfte sein, bereits seit Langem ausgeübte verfassungswidrige Praktiken zu legalisieren, dem geheimdienstlichen Komplex, dem Apparat strukturelle und historische Kontinuität zu sichern und die in diesem Zusammenhang für die Bevölkerung einzig relevanten Maßnahmen – Verfassungsklagen – weiter zu verhindern.
Auszug aus dem heutigen „Spiegel“-Bericht:
„Um die Arbeit der rund 6500 BND-Bediensteten besser kontrollieren zu können, soll zudem die vierköpfige G10-Kommission des Deutschen Bundestags „massiv gestärkt“ werden. Sie soll personell aufgestockt werden und häufiger als nur einmal im Monat tagen.„
Ist die berühmte „breite Bevölkerung“ schon nicht mehr in der Lage durchzuzählen und zu begreifen, was für ein Abgrund sich allein in diesen zwei Sätzen offenbart, stimmt selbst in diesen schon nichts. Der Bundesnachrichtendienst hat de facto – weil er seit Kriegsausbruch in 2001 faktisch mit Carte Blanche agiert – unbegrenzte Möglichkeiten ZuarbeiterInnen, Angestellte, assoziierte Konsortien und deren Ableger, sowie nicht zuletzt Soldaten der Streitkräfte zu rekrutieren. Von „Vertrauensleuten“ und Informanten in der Parteien-Oligarchie (und damit in Justiz, Regierung, Parlament, etc, etc,) einmal ganz zu schweigen.
Die Zahl von 6500 „Bediensteten“ ist genauso ein Witz wie dieses Geheimgericht der heute „G 10“ genannten Kommission, die nach den Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ durch S.P.D., C.D.U. und C.S.U. im nachfolgenden „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)“ am 13. August 1968 geschaffen wurde.
Noch einmal in Zeitlupe: Dieses Geheimgericht namens „G 10-Kommission“ mit vier Personen hat die Macht, über jeden der 80 Millionen in der Republik ein Urteil zu fällen, ohne dass Ihr Euch verteidigen könnt, ohne dass es überhaupt eine Verteidigung gibt, ohne dass Ihr überhaupt davon wisst dass es ein „Verfahren“ gegen Euch gibt, ohne dass die Meisten überhaupt von irgendetwas ein Ahnung haben und ohne dass dieses Verfahren überhaupt stattfindet, da das Geheimgericht bei seinen monatlichen Tagungen angesichts der Fülle an „Anträgen“ aus dem geheimdienstlichen Komplex kaum mit dem Abnicken hinterher kommt. Und das Urteil lautet: alles, was Ihr im Leben jemals öffentlich geschrieben, gesagt, getan habt, jedes Gespräch, am Telefon oder in Räumen und Versammlungen, jedes Selbstgespräch (was ist das eigentlich? erstmal interpretieren), jeder Brief, jede Email, jeder Blick zu irgendwem der von irgendeiner „Verkehrs“-Überwachungskamera erfasst worden ist, kann und wird gegen Euch verwendet werden.
Zitat „Spiegel“:
„Die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland dagegen liegt im eigenen Ermessen des Dienstes.“
Der Bundesnachrichtendienst interpretiert das gesamte Internet bzw das gesamte World Wide Web als Ausland. Die Vorgaben dafür bekam der „Dienst“ von den Kollegen im Vereinigten Königreich, denen natürlich alle Witzfiguren im Bundestag, der „G 10-Kommission“ und im „Parlamentarischen Kontrollgremium“ folgten.
ARD Fakt am 12. November 2013, Bericht bei 3.26 min:
„Damit die Erhebung und Auswertung wenigstens halblegal stattfindet, ließ sich der B.N.D. vom britischen Geheimdienst helfen das entsprechende Gesetz neu zu formulieren. Das Ergebnis: da Daten ständig über Ländergrenzen fließen, wurde der gesamte Datenverkehr per Gesetz zu Auslandskommunikation erklärt. Und die darf der B.N.D. abhören.“
Ebenso interpretiert dieser „Nachrichtendienst“ alle Beobachtungen und Erfassung seiner Satelliten, deren Kapazitäten geheim gehalten werden, sowie entsprechende Erfassungen von Satelliten assoziierter „Nachrichtendienste“ und Konsortien im Zuge der „Weltraumtheorie“ als eben diese „strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland“.
Und selbst das ist nicht einmal die halbe Wahrheit.
Mit dem „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)“ vom 13. August 1968 wurde der damalige staatliche alleinige Telefon- und Postversorger, die Deutsche Bundespost, dazu verpflichtet dem Bundesnachrichtendienst, dem Inlandsgeheimdienst Verfassungschutz (einmal Bund und dann die Landesämter in allen damaligen Bundesländern Westdeutschlands) und dem Amt für Sicherheit der Bundeswehr
„das Abhören des Fernsprechverkehrs und das Mitlesen des Fernschreibverkehrs zu ermöglichen.“
Wer hat erlebt, was damals im Westen los war? Wer kümmmerte sich im Ernst noch um das Grundgesetz und irgendwelche Bürgerrechte im Kalten Krieg, in Zeiten der „Roten Armee Fraktion“, deren erste Waffen vom 2011 in Kalifornien verstorbenen Verfassungsschutz-Spitzel Peter Urbach kamen, nach dem Mord an Benno Ohnesorg 1967 durch den Stasi-Spitzel Karl-Heinz Kurras im Dienste der Westberliner Polizei (was die ganze Spirale so erst richtig in Gang setzte), während der Attentate in Westdeutschland in den 70ern und dem Rücktritt des westdeutschen Kanzlers Willy Brand im Zuge der Geheimdienstaffäre um den engsten Vertrauten Brandts, den Stasi-Agenten Günter Guillaume, den der westdeutsche Bundesnachrichtendienst bereits 1956 als solchen identifiziert hatte, durch Dechiffrierung von Funksprüchen des aus Ostdeutschland betriebenen Agentensenders „Freiheitssenders 904“ alias „Radio DDR“, der später bei den Attentaten der „Roten Armee Fraktion“ in Westdeutschland kooperierte.
Nach dem 1990/91 erfolgten Zusammenbruch der Sowjetunion und der Diktaturen in ihrem osteuropäischen Einflussbereich, darunter die ostdeutsche D.D.R., erließen die Räte der 1992 bewusst als Auffangbecken geschaffenen „Europäischen Union“ Anfang 1995 die “Enfopol”-Resolution (96/C 329/01 zum “gesetzlichen Abfangen von Telekommunikation” (dt. Version: “über die rechtmäßige Überwachung des Fernmeldeverkehrs“).
Damit wurde die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer über Europa“ initiiert, die „über alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur Verfügung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. (Schach dem Neoconopticon)
Dies geschah explizit nach Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I. und seiner internationalen klandestinen Verbindung mit Geheimdiensten u.a. aus Deutschland namens „ILETS“ („International Law Enforcement Telecommunications Seminar“).
Diese Vorgaben wiederum setzte die Bundesregierung am 18. Mai 1995 in der „Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung“ (FÜV) um, welche die nun kommerzialisierte Bundespost (heute „Deutsche Telekom AG“) anwies, „die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs“ zu ermöglichen.
Nach Kriegsausbruch in 2001 erfolgte der Übergang zur „Strategischen Überwachung der Kommunikation“ durch die Regierung, im beginnenden Zeitalter des World Wide Web und dem damit drohenden Verlust der Informationskontrolle der Nomenklatura im Inland und international. Der Übergang zur weltweiten kostengünstigen Kommunikation der jeweiligen Bewohner der Finstren Täler von Ahnungslosen erforderte aus Sicht der Nomenklatura schlicht den Aufbau einer völlig neuen Infrastruktur der Totalüberwachung.
Ausführende Verordnung und damit Nachfolger der FÜV aus 1995: die 2001 in erster Version erlassene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation”.
Ende 2005 zwang sie die Telekommunikations-Firmen dazu, Netzknoten bzw „Auslandsköpfe“ und Telekommunikations-Verbindungen „überwachungstauglich“ zu machen, selbst wenn sie nur Daten über deutsches Territorium transportierten.
Aus einem Gutachten der Forschungsgruppe Kriminologie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in einem Gutachten (hier gespiegelt) für den „Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten“ (V.A.T.M.) vom Juli 2006:
„Nach § 4 TKÜV-alt war die Überwachung von Telekommunikation für den Fall, dass sich der überwachte Anschluss („das von der zu überwachenden Person genutzte Endgerät“) im Ausland befindet, mit Ausnahme von Fällen des Roamings ausdrücklich ausgeschlossen („ist nicht zu erfassen“). Nach der Änderung von 2005 sieht § 4 Abs 2 TKÜV-neu nunmehr genau das Gegenteil vor: „Die Telekommunikation ist […] in den Fällen zu erfassen, in denen sie von einem berechtigten Stellen nicht bekannten Telefonanschluss herrührt und für eine in der Anordnung angegebene ausländische Rufnummer bestimmt ist“. Das bedeutet konkret, dass die Übergabepunkte (Auslandsköpfe) künftig überwachungstauglich sein und damit eine technische Eigenschaft aufweisen müssen, die sie bis dahin gerade nicht haben durften. „
Im Verfahren VG 27 A 3.07 verwies das Verwaltungsgericht Berlin am 2. Juli 2008 die Klage der „Tochtergesellschaft“ eines Telekommunikations-Konsortiums mit Sitz im Vereinigten Königreich an das Bundesverfassungsgericht.
Das Telekommunikationsunternehmen mit zwei Auslandsköpfen / Netzknoten in Deutschland und einem eigenen
„Transportnetz, das durch ganz Europa führt und weltweit 80 Länder berührt“,
bot Kunden in Deutschland keine „Verkehrsführung vom Inland in das Inland an“ und verfügte hierzulande auch nicht über „Endkunden-Anschlüsse“. Dennoch war der Ableger des britischen Konsortiums in Deutschland von der Regierung durch die neue, verschärfte TKÜV laut Verwaltungsgericht Berlin ab dem
„9. November 2005 verpflichtet, die von ihr betriebenen Auslandsköpfe mit entsprechender Überwachungstechnik auszurüsten.
Diese faktische ausführende Rechtslage bestätigte später das Bundesverfassungsgericht im Beschluss 1 BvL 7/08. (Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“)
Spätestens seit der Antwort vom damaligen Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vom 11. Mai 2012 auf eine entsprechende Kleine Anfrage der „Linksfraktion“ (Drucksache 17/9305) mussten die Bundestagsabgeordneten von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ darüber informiert sein. (Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten)
Zugang zu den geheimen Kopier-Anlagen vom Bundesnachrichtendienst – auch am größten Internetknoten der Welt, am DE-CIX in Frankfurt – haben Andreas Schmidt, Frank Hofmann, Bertold Huber, Ulrich Maurer, die vier Mitglieder des Geheimgerichts G 10-Kommission, sowie deren Mitarbeiter. (Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen)
Letzter Punkt.
Zitat aus dem heutigen „Spiegel“– Bericht:
„Einen „Ringtausch“ von Daten wollen die Sozialdemokraten gesetzlich verbieten…Zwar sei ein derartiger rechtswidriger Ringtausch bislang nicht erwiesen, schreibt die SPD, gleichwohl sei es nötig, ihn für die Zukunft ausdrücklich auszuschließen.“
Hoher Gerichtshof der Öffentlichen Meinung, hiermit schließt die Anklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ ihre Ausführungen.