Deutschlands Versagen zum Internationalen Tag der U.N.O. zur Unterstützung der Opfer von Folter

Die Berliner Regierung hat keinen Anlass auf Verletzungen der Menschenrechte hinzuweisen, solange sie finanzielle Geschäfte mit Folterstaaten begünstigt und Überwachungs- und Militärtechniken offen, über Umwege oder im Geheimen liefern lässt. Das ist mehr als Heuchelei, es ist Betrug an der Öffentlichkeit. Der Export von Waffensystemen in diese Staaten oder die Entsendung geheimdienstlichen und militärischen Personals – beschönigend als Berater – sowie dessen Ausbildung in unserem Land sind schlicht verfassungswidrig.

Heute ist der Internationale Tag der Organisation der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Opfer und Überlebenden von Folter. Jedes Jahr am 26. Juni weist dieser Tag besonders auf die begangenen Verbrechen der Folterer und die von ihnen grausam Gequälten hin.

Ursprünglich geht dieser Tag der Mahnung, der Forderung nach Aufklärung und Ahndung der Täter und ihrer Helfershelfer und vor allem die Hilfe für die gefolterten Häftlinge auf den 26.Juni 1945 zurück, als fünfzig Länder in der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Charta der Vereinten Nationen in San Francisco unterzeichneten. Ein Vierteljahr später wurde diese ratifiziert.

Am 26.Juni 1987 trat die U.N.-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe in Kraft. Zwanzig Staaten hatten sie zum damaligen Zeitpunkt ratifiziert. Heute sind es mehr als einhundertundfünfzig Staaten.

Hier ist die Liste der Länder und das Datum der Ratifikation.

Viele der Staaten halten sich nicht an das Völkerrecht. Selbst demokratische Länder beteiligten sich und unterstützten im Geheimen die Auslieferung von Personen, gaben logistische und spionagetechnische Unterstützung oder richteten in Zusammenarbeit mit ausländischen und ihren nationalen Geheimdiensten Gefängnisse auf ihrem Staatsterritorium ein.

Die Stimmen werden nun immer lauter, die Organisation der Vereinten Nationen zu reformieren, da sie nicht ihren Aufgaben auf verschiedenen Gebieten gerecht wird.

Doch hier ist äusserste Vorsicht angesagt. Die festgeschriebenen, bindenden Universalen Menschenrechte sind das Beste, was bisher die Menschheit völkerrechtlich vor dem Rückfall in barbarische Zeiten schützt. Nicht die „Gesetze der Menschlichkeit“ sind unzureichend, sondern ihre Nicht-Anwendung. Solange Bestechung und Druck kapital- und rüstungsstarker Staaten auf „unterlegenere“ Länder ausgeübt wird ändern „Reformen“ nichts.

Bei einer Abstimmung zu Änderungen der Verfassung ist die Situation die gleiche wie bei jetzigen Vorlagen: Korruption und Gefälligkeitsverhalten. Der Begriff „Reform“ täuscht vor, etwas zu verbessern. Die „Reformen nationaler Gesetzgebung“, die Reform des Grundgesetzes“, die „Reform der Geheimdienste“, die „Reform zur internationalen Bankenkontrolle“, die „Reform des internationalen Luftraums und der Seewege“, die „Reformen der Verteidigungsministerien mit ihren Aufgaben der Armee“, „Reformen der Kommunikationsgesetze, des Internets“, „Föderalismusreform“. Solange die Regierung jedes einzelnen Staates Recht bricht, auch mit Anträgen und Abstimmungsverhalten in der U.N.O., wird es auch keine bessere „reformierte Verfassung der Menschheit“ geben.

Wenn zum Beispiel die linken Regierungen Latein- und Südamerikas es jetzt schon nicht schaffen, sich zusammen zu schliessen und ihr gemeinsames Gewicht in die Waagschale zur Einhaltung der Menschenrechte bei umstrittenen Positionen werfen können, werden sie auch keinen zukünftigen Einfluss auf eine positive „Reformierung“ ausüben.

Allein die Beispiele in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zeigen das völlige Versagen der Parlamente, das Grundgesetz beziehungsweise die Verfassung der U.S.A. bei Abstimmungen zu bestimmten eingereichten Gesetzesvorlagen einzuhalten und die Regierung umfassend in ihren Geschäften zu kontrollieren – transparent für jeden Bürger.

Wenn also heute der Internationale Tag zur Unterstützung der Opfer der Folter begangen wird, müssen ausnahmslos alle Dokumente unserer nationalen Geheimdienste auf den Tisch um belastendes Material zur Beihilfe einschliesslich des Kriegs in Afghanistan mit entsprechenden Konsequenzen zu ahnden. Würden Aktivitäten zur Entlastung von Vorwürfen beitragen, gäbe es keinen Grund, diese nicht zu veröffentlichen. Der jetzt vorgeschlagene geheime Mediator, eine Einzelperson, im Fall des Versagens des Untersuchungsausschusses bei der Einsicht in die Selektoren-Listen des Bundesnachrichtendienstes wäre völlig unnötig.

Desweiteren gilt die Forderung zur Transparenz der diplomatischen Schriftstücke des Auswärtigen Amtes, die die Einsichtnahme in den C.I.A.-Folterbericht der U.S.A. und das Verlangen unserer Regierung zur vollständigen Veröffentlichung von Washington belegen.

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Dennoch gilt der eingangs erwähnte Appell, die Organisation der Vereinten Nationen mit ihren Menschenrechts-Statuten nicht in die geschichtliche Bedeutungslosigkeit zu versenken sondern sich zu wehren und mit Aufklärungsarbeit über Hintergründe dagegen zu halten. Wer den Willen dazu hat, findet im Internet zahlreiche Artikel zu den Machenschaften einer ganzen Industrie, die die Menschen unter Kontrolle und Abhängigkeit bringen und halten wollen und inzwischen auch in sozialen Netzwerken von politischen Aktivisten verteilt werden.