Generalstreik in Bolivien: Putschregierung zum „Dialog“ bereit

Die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen wurden zuletzt auf den 18. Oktober angesetzt, nachdem sie wegen der Corona-Pandemie bereits vom 3. Mai dann auf den 6. September verschoben worden war. Einzelne Vertreter der TSE stellen nun auch den Oktober-Termin in Frage. Das COB sowie andere Organisationen forderten, dass der alte Wahltermin im September eingehalten werden solle.

250 Euro für eine Woche Arbeit – aber nicht bei Radio Utopie

Als Zeitarbeiter erhalte ich derzeit regulär einen Stundenlohn von rund 9 Euro. Brutto, wohlgemerkt. Das macht dann nach einer Woche Vollzeitarbeit und den entsprechenden Abzügen rund 250 Euro auf dem Konto. Bei eventuellen Zuschlägen, z.B. bei Nachschichten, komme ich auf 11 Euro. Da ist‘s dann etwas mehr. Da das Existenzminimum bzw die Steuerfreiheit für das Jahr 2018 bei 9000 Euro liegt, können wir Zeitarbeiter am Ende der kapitalistischen „Nahrungskette“ und eines Jahres unserer Lebenszeit also auch von der kafkaesken staatlichen Bürokratie (Steuererklärung, etc) nichts erwarten, selbst wenn das monatliche Einkommen unter 1000 Euro gelegen hat.

Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die Hintertür

Laut den Karlsruher Interpreten führt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

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