Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

#BockAmRing geschossen: Asche auf euer Terror-Haupt, ihr Schwachköpfe!

Das Musikfestival Rock Am Ring wurde als Versuchslabor für Sippenhaft missbraucht, weil der Polizei „Namen von Logistikmitarbeitern nicht in der korrekten Schreibweise übermittelt“ wurden, aber „eine phonetische Ähnlichkeit mit den realen Schreibweisen“ aufwiesen . Sagt Polizeipräsident Hinz (Name zum Schutz des Betroffenen geändert).

Neues vom Terror-Thomas: Automatisierte optische Massenidentifizierung der Bevölkerung

Die Regierung arbeitet weiter am Ausbau des elektronischen Polizeistaates. Verfassung, parlamentarische Opposition, etc, braucht sie offensichtlich genausowenig zu fürchten wie irgendwelche „Bürgerrechtler“ oder „Datenschützer“. Kamerad Thomas De Maiziere, Bundesinnenminister, geht dabei voran. Als Megafon dient ihm in der großen Pressekoalition der Willigen diesmal der „Tagespiegel“.