Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „Europäische Union“ ein Militärpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. Diesbezüglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „Europäische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage…

Krieg in Syrien, Irak, Türkei: „Die Linke“ hielt monatelang Regierungsantwort über Weitergabe von Bundeswehr-Aufklärungsdaten an Kriegskoalition zurück

Die scheinlinke Contra-Partei „Die Linke“ kollaboriert weiter mit dem fünfzehnjährigen U.S.-geführten Terrorkrieg und versucht zu verhindern, dass das auffällt. Am gestrigen 22. November erscheint auf Heise.de ein Artikel mit der Überschrift „Incirlik: Türkei hat Zugang zu Aufklärungsdaten der Bundeswehr-Tornados“. Im Artikel heisst es: „Die Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken bestätigt Befürchtungen, über die Telepolis schon vor Monaten berichtete: Die Türkei – und nicht nur sie – hat den vollen Zugriff auf die Daten und Fotos der Aufklärungsflüge der deutschen Tornados im Kriegsgebiet Türkei-Nordsyrien-Nordirak.“ Die Antwort der Bundesregierung stammt vom 21. März.

Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex

Im Vorfeld weiterer Beschlüsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Massenüberwachung / Totalüberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erläutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15: