Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erheben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart

Die Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens haben gestern gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht. Das von 35. 600 Stuttgarter Bürgern beantragte Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ war vom Gemeinderat im Juni zurückgewiesen worden. Über den dagegen eingelegten Widerspruch vom 11. August hätte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist längst entschieden werden müssen. Obwohl die Stadt behauptet hat, die Verfassungsmäßigkeit seriös geprüft zu haben, hat sie den Widerspruch nicht einmal rechtzeitig dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt. „Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erheben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart“ weiterlesen

Pressemitteilung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“

Die Verfassungswidrigkeit der Finanzierungsverträge von Stuttgart 21 macht den Schlichterspruch von Heiner Geißler zur Makulatur.

In seinem Schlichterspruch vom 30.11.2010 stellte Heiner Geißler fest:

„Bis 2016 ist die Finanzierung durch die Bahn und das Land Baden-Württemberg sichergestellt.“

Das trifft nicht zu. „Pressemitteilung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21““ weiterlesen

Juristen zu Stuttgart 21

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und zur rechtlichen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes vom 30. September 2010

Die „Juristen zu Stuttgart 21“ sind ein unabhängiger Arbeitskreis von zurzeit etwa 30 Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Berufsgruppen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Diskussionen über Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 zu versachlichen. „Juristen zu Stuttgart 21“ weiterlesen