Totalklage gegen das „Hambacher Revier“: Hinweise des Klägers!

„Kurzfristig hat das Verwaltungsgericht Köln Termin zur öffentlichen mündlichen Verhandlung anberaumt für Freitag, den 18.12.2015, 9.15 Uhr. Die Klage richtet sich zunächst gegen das komplette „Hambacher Revier“, dieses Gebiet umfasst den Tagebau nördlich der A 4 bis zur Sophienhöhe und südlich der A 4 bis zur Eisenbahnlinie Aachen – Köln. Des Weiteren richtet sich die Klage gegen die Verlegung der A 4.

Die Genehmigungen des Tagebauplangebietes „Hambacher Revier“, der Tagebaue nördlich und südlich der A 4 sowie der Verlegung der A 4 sind allesamt unwirksam (nichtig), da sie unter Begehung, Vorbereitung, Förderung und Ausnutzung von Straftaten zustande gekommen sind, die von Bediensteten und Politikern des Landes NRW sowie von Kreisen und Kommunen des Landes NRW begangen wurden.

Bei den Straftaten handelt es sich im Wesentlichen um besonders schwere Fälle von Umweltstraftaten durch die Komplettzerstörung des Hambacher Forstes, durch die Totalliquidation des darunter liegenden Bodens, durch die Grundwasserverseuchung nach Feststellungen des Sachverständigengutachtens von Dr. habil. Ralf E. Krupp, sowie weiter um die rd. 40-Milliarden Euro schwere Freistellung des Tagebaubetreibers zu Lasten des Landes NRW von der Verpflichtung zur Verfüllung des bis zu 85 Quadratkilometer großen Tagebauloches und zur Wiedernutzbarmachung der Landschaft. „Totalklage gegen das „Hambacher Revier“: Hinweise des Klägers!“ weiterlesen