BND: Staatsgeheimnis III

Der Verdacht, der BND – besser QB 30 – habe gegen einen Journalisten Erpressungsmaterial gesammelt, hat den BND- Untersuchungsausschuss erreicht. Der Abgeordnete Christian Ströbele (GRÜNE) befragte den Sonderermittler des Bundestages Prof. Dr. Gerhard Schäfer gezielt nach Observationsvideos. Der Zeuge kennt aber nur einen BND-Video-Film, der die Umgebung des Friedensforschungsinstitutes von Erich Schmidt-Eeenboom zeigt und widerspricht der Behauptung des Zeugen Schmidt-Eenboom, das es Hinweise auf eine technische Abschöpfung (Einsatz von Laser- Richtmikrophone) gebe.  

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Deutscher Bundestag: Berichterstattung unerwünscht?

Sind Berichterstatter von Radio Utopie beim Deutschen Bundestag unerwünscht? – Wurde mittels schikanöser, Provokationen versucht eine Berichterstattung dieser Webseite über den BND-Untersuchungsausschuss zu verhindern? Nein – nein – nur eine Schlamperei. Schuld ist mal wieder der „Gärtner“ – und da dieser im Winter nicht greifbar ist – muss es der/die Pförtnerdienst/Hausinspektion sein. Aus dem Ausschuss selbst gibt es Sensationelles. Unter anderem wird – Radio Utopie EXKLUSIV – die (angeblichen, offiziellen, bisher geheime) Hintergründe der Entlassung des ehemaligen BND-Top- Agenten Wilhelm Dietl aufdecken.  

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BND: Staatsgeheimnis II

Der BND-Untersuchungsausschuss hat in öffentlicher Sitzung die ersten beiden Zeugen der BND- Journalistenaffäre vernommen. Die beiden Journalisten und Publizisten – Ulrich Ritzel und Erich Schmidt-Eenboom. Was schreiben SIE über diesen ersten Verhandlungstag? Fragte ich den STERN Journalisten Hans Peter Schütz. Die Antwort lautete sinngemäß: WIE DUMM MUSS MAN SEIN, UM BEIM BND ARBEITEN ZU DÜRFEN: Und in der Tat, diese scherzhafte, nicht wirklich ernst gemeinte Bemerkung –  hat einen traurigen Hintergrund.

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Fundsache: JobCenter als Zuhälter

Die Heuchler im Bundestag haben selbst für den bedingt vorsätzlich handelten Freier die Zwangsprostitution unter Strafe gestellt. Wenn der Staat – in Form des JobCenters – selbst als Zuhälter auftritt, ist der Zwang zur Prostitution offensichtlich rechtlich in Ordnung. „….Verena Storm ist Mutter eines neunjährigen Sohnes und erhält Arbeitslosengeld II. Ihr wurde eine Kürzung um 30 Prozent angedroht, als sie sich weigerte, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die sie zur Prostitution als Nebenerwerb verpflichtete…“, berichtet das Neue Deutschland in seiner Ausgabe vom 19.1.2009.  

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