Bundesdatenschutzbeauftragter: Hoffnungslos überfordert
Von einem Beamten sollte der Bürger erwarten können, dass er sein Handwerk versteht, besonders dann, wenn er Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten ist, zumindest sollte dieser Beamte die allererste Frage eines jeden Juristen kennen und diese lautet: „Wo ist die Rechts- oder Anspruchsgrundlage? Herr Dr. Lars M. – Az.: II-205II#o121 – muss sich schlicht den Vorwurf gefallen lassen, das er den Datenschutz nicht verstanden hat.
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