Kammergericht Berlin: Die Ehre einer Behörde
Über strittige Behauptungen darf berichtet werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht (BvR 1696/98). Anderer Meinung ist der 10. Zivilsenat des Kammergerichtes Berlin – und schreckt dabei nicht davor zurück den Sachverhalt, der Grundlage der Entscheidung ist, durch Weglassungen oder durch Entstellungen zu verbiegen.
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