Öffentlichkeitsfahndung nach bereits verurteiltem Straftäter
Wer einen angeblichen Platzverweis nicht akzeptiert, fängt Prügel. Gerüchte, das gegen die Verbreiter des „Prügelvideos“ wegen Vergehen nach dem Kunsturheberrechtsgesetz ermittelt würden, wurden schnell dementiert. Ein völlig Unbeteiligter (Verprügelter) steht plötzlich im Verdacht der „versuchten Gefangenbefreiung“ und das Bundeskriminalamt fahndet öffentlich nach einem Pädophilen, aus rein präventiven Gründen natürlich, der bereits 1994 wegen diesem Delikt rechtskräftig verurteilt wurde.
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