Mohareb: Unbedingt die Todesstrafe zu verhängen

Ein Streich besonderer Art ist das am 9. September 2008 vom iranischen Parlament gebilligte Gesetz gegen die – Verdorbenen auf der Erde (Mohareb) – welches zwingend die Verhängung der Todesstrafe vorsieht.

Was ist ein Verdorbener der Erde?

Das sind Menschen die – den Abfall vom Islam fördern (missionieren) – korrupt sind – der Prostitution nachgehen – oder eine Webseite(Blog) mit unerwünschtem Inhalt einrichten.

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Wahlcomputer: Naiv

Was haben die Leute nur alles gegen Wahlcomputer? Besonders die, welche was von der Materie verstehen – wie dieser Felix vom http://blog.fefe.de/.

 Und – nun verhandelt auch noch das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit dieser  angeblichen – ach so nützlichen und sicheren – Helfer.

 Der stellvertretende Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) wird die Verfassungsrichter – wie der Deutsche Bundestag angekündigt hat – richtig auf den Topf setzen.

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Ergenekon: Strategie der Spannung

Auf der ehemaligen R- Archiv.de hatte ich im Januar 2003 in dem Artikel » Kreuzzug: Die Akte Bergama« über die "Herren der Heiligen Ziegen“ berichtet, um die Nennung des Namens der türkischen Geheimorganisation »Ergenekon« zu vermeiden.

Der Begriff »Herren der Heiligen Ziegen« geht auf eine eigene Erfahrung zurück, die ich vor vielen Jahren in Südostanatolien gemacht hatte und die wohl die subtilste Art der feudalistischen Unterdrückung ist, die ich bisher erlebt habe.

Die Geschichte spielt auf dem Hochplateau, welches sich von der Stadt Mardin bis zum Tigris- Tal erstreckt. „Ergenekon: Strategie der Spannung“ weiterlesen

Gazprom: Rätselhafter Aufstieg eines Bürovorstehers

Wenn ehemalige Bürovorsteher von Politikern Karriere machen, so kann grundsätzlich unterstellt werden, dass sie sich die Sporen für diesen Karriereschub in der Müllbeseitigung verdient haben.

Eines von vielen Beispielen ist Edmund Stoiber (CSU), der von 1972 bis 1974 persönlicher Referent und dann Leiter des Ministerbüros im bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen war.

 

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Wie viel Folter darf es denn sein?

67. Deutscher Juristentag in Erfurt
Sind Beweise, die die Polizei auf rechtswidrige Art erhoben hat, vor Gericht verwertbar?

In Deutschland gibt es nur wenige Verwertungsverbote. Eines dieser Verwertungsverbote betrifft Aussagen und Geständnisse – die unter Folter – gemacht wurden. Das ausgerechnet ein Bundesanwalt dieses Tabu durchbrechen will und dies auch noch mit der Herkunft von Informationen begründet – ist starker Tobak.
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FOCUS: Diffamierung eines Journalisten oder Fakt?

Es hätte die journalistische Sensation des Jahres sein können. In seiner Exklusivmeldung kündigte das Nachrichtenmagazin an: BND-Mitarbeiter hätten im FOCUS ihrem Ärger über den Zustand des Bundesnachrichtendienst freien Lauf gelassen. Was dann im Heft Nummer 38 auf den Seiten 47 bis 50 zu lesen war, ist erbärmlich.

Kritik ohne jegliche Substanz, Lobhudelei in eigener Sache und die Behauptung:
Ein in Berlin lebender – amerikanischer – Journalist habe nach seinen Recherchen über Curveball im BND den BND-Leuten seine Telefonnummer gegeben, die angeblich identisch mit der Berliner CIA- Residentur gewesen sei.
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Teile des Schäfer-Berichtes auf wikileaks

In der anonymisierten, öffentlichen Version des Schäfer Berichtes mussten auf Grund einer Gerichtsentscheidung die Randnummern 175- 200 ausgespart werden, da dies der betroffene FOCUS- Redakteur mittels einer einstweilige Verfügung gerichtlich erzwungen hatte.

Nun sind diese 11 Seiten – im Original, ohne jegliche Anonymisierung – als Recherchematerial zu dem Artikel „How German intelligence infiltrated Focus magazine“ auf der wikileaks. org zu lesen.
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Lesen sollte man können

Es ist ein offenes Geheimnis, dass für mich viele Journalisten im nachrichtendienstlichen Bereich unfähig sind erfolgreich zu recherchieren. Neu ist aber auch für mich, dass eine namhafte Journalistin unfähig ist zu lesen.

Nach der Hauptverhandlung in Sachen „BND vs. R-Archiv.de“ (Mai 2008) wollte ich mich mit einem in England lebenden Journalisten (auf dessen Wunsch) treffen – einem Mitglied des Gesprächskreises ehemaliger Nachrichtendienstler.

Warum sich diesem Treffen eine namhafte Journalistin anschloss, blieb mir ein Rätsel. Ich hatte sie nicht eingeladen, weshalb ich meinem Unmut über ihre Anwesenheit freie Fahrt ließ.
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Die Telekom und die Hacker

Die Pressemeldungen klingen alarmierend. Die TELEKOM soll angeblich 1996 Personen abgehört haben, die in den Verdacht geraten waren „Hacker“ zu sein.

In den französischen Ermittlungsakten gegen den deutschen Hacker K. tauchen Hinweise auf, die dafür sprechen, dass sich die Abteilung „Konzernsicherheit“ der Telekom noch in den 90-igern als staatlicher „Postgeheimdienst“ fühlte und Kontakte zu „Partnergeheimdiensten“ (aus dem staatlichen Bereich) unterhielt. K. wurde in Frankreich zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Vermutlich reiner Zufall – der Berliner Hacker „Tron“ (Boris F.) wurde 1998 von (fast) den selben Firmen observiert – die wir nun im TELEKOM-Skandal wieder finden.
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