Weder Daniel Neun noch ich ahnten bei unserer telefonischen Diskussion am 12.2.14, dass der dünne „Anfangsverdacht“ auf eine „Nachrichtendienstliche Kiste“ im Falle des Sebastian Edathy so schnell bestätigt wird und die üblichen Hofberichterstatter der Nachrichtendienste schon heute – am 13.2.14 – zurück rudern müssen. Dank des „NDR“ und der „Süddeutschen Zeitung“, vielleicht auch durch unseren Artikel „Sebastian Edathy: Rufmord?“.
Anfangsverdacht auf weiteres Material
Laut „Süddeutscher Zeitung“ hat Sebastian Edathy von dem kanadischen Anbieter lediglich Videos und Bilder der Kategorie „Posing“ (*) bezogen, welches unterhalb der Klassifizierung 6 liegt. Dies sind Nacktaufnahmen von Kindern die eindeutig nicht pornographischer Natur sind und deren Besitz weder in Kanada noch in Deutschland strafbar ist. Im Gegensatz zum „Law Blog“ halte ich einen Anfangsverdacht auf weiteres Material bei Käufern derartiger Bilder und Videos für juristisch vertretbar, wenn es einen entsprechenden Erfahrungssatz gibt. Moralisch halte ich den Kauf derartigen Materials für inakzeptabel. Nicht den Besitz, soweit es um Bilder und Filme der eigenen Kinder oder deren Freunde geht.
Die Durchsuchungen bei Sebastian Edathy hatten daher nur den Sinn die Frage ob es weiteres Material gibt, insbesondere pornographisches Material, abzuklären.
Keineswegs aber rechtfertigt ein solcher „Verdacht ins Blaue“ die Einschaltung der Presse, auch wenn diese hier angeblich über einen SPD-Genossen erfolgt sein soll. Weshalb sich die Frage stellt, wie dieser „Singvogel“ an sein Wissen kam. „Sebastian Edathy: Die heiße Luft ist raus“ weiterlesen