Die Widerstandslage am Beispiel der Abwehr der revolutionären Angriffe gegen die Ordnung des Grundgesetzes und gegen die Ordnung der universellen Menschenrechte, sowie wegen Erzeugung unsagbaren Leids unter den Völkern Europas.
In dieser Zeit der Plünderung unserer Staatskassen und Sozialsysteme für jede noch so aberwitzige Absicherung von Großbanken denken viele über „Widerstand“ nach. Doch was ist das eigentlich? Und wo steht das geschrieben? Wie weit geht das Widerstandsrecht? Wo fängt es an? Wer schützt uns davor, dass Widerstand leistende Personen in Willkür abgleiten oder willkürlich der Willkür beschuldigt werden ?
Ist die Widerstandslage angesichts der Raubzüge im Namen des Euro bereits gegeben? Wenn ja, wodurch? Oder müssen wir warten, bis alles durch ist, um dann erst Widerstand zu leisten? Kann man sich „Widerstand“ vorstellen wie bei der Resistance oder bei Graf von Stauffenberg? Eher wie bei der „Weißen Rose„, denn auch „Widerstand“ greift in Grundrechte ein und muss verhältnismäßig sein.
Dieser Text erläutert in Teil 1 Art und Umfang der Widerstandsrechte und gibt in Teil 2 und 3 einen groben Überblick über die derzeit, in Zusammenhang mit der angeblichen „Euro-Rettung“, akutesten Gefahren für die Ordnungen des Grundgesetzes und der universellen Menschenrechte. Teil 4 schließlich resümiert, dass in der derzeitigen Widerstandslage ein deutlich erhöhtes Maß an Transparenz geboten und verhältnismäßig ist. „„Zeit für Weiße Rosen““ weiterlesen