Bundestag: Zustimmung zum Angriffskrieg gegen Syrien in parlamentarischem Ausnahmezustand
Am Freitag wird der Bundestag dem Einsatz der Bundeswehr im Syrien-Krieg zustimmen. Am morgigen Mittwoch geht das Eilverfahren in die erste Lesung des Parlaments. Und obwohl dies bereits in der Presse steht, treffen sich dem Vernehmen nach heute Mittag die parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen die all dies überhaupt erst verabreden und auf die Tagesordnung des Bundestages setzen sollen.
In der Geschäftsordnung des Bundestages, nach der Bundestagswahl 2013 einvernehmlich durch alle Bundestagsfraktionen beschlossen, heisst es in Paragraph 20:
„(1) Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart, es sei denn, daß der Bundestag vorher darüber beschließt oder der Präsident sie nach §21 Abs.1 selbständig festsetzt.
(2) Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt. Sie gilt, wenn kein Widerspruch erfolgt, mit Aufruf des Punktes 1 als festgestellt.“
Wie zu hören ist, hat selbst der traditionell Donnerstags tagende Ältestenrat sich bislang nicht mit einem Kriegseinsatz des deutschen Militärs in Syrien befasst.
Bereits in 2012, ebenfalls kurz vor Weihnachten und fast zeitgleich mit einem Treffen der „Freunde Syriens“ in Marokko, hatten die Fraktionen „Die Linke“ und Bündnis 90/Die Grünen durch ihre Zustimmung zu einem gesetzgeberischen „Eilverfahren“ die Entsendung deutscher Raketeneinheiten (mit „Patriot“-Systemen aus U.S.-Produktion) in die Türkei an die Grenzen von Syrien und Iran ermöglicht.
Aktualisierung 22.00 Uhr
Mittlerweile wurde der Regierungsantrag auf Einsatz der Streitkräfte in Syrien veröffentlicht und auf die Tagesordnung des Bundestages für den morgigen Mittwoch (2.) gesetzt.
Doch auf der Tagungsordnung für Freitag, den 4. Dezember, sieht man bisher präzedenzloses:
„Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen prüfen momentan noch ob sie mit der Aufsetzung einverstanden sind.“
Mehr zur Sache morgen.
(…)
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