DER VERFALL DER EUROPÄISCHEN UNION (XIII): Rausgeworfen von Großbritannien

Motiv: Artists for Brexit

01.07.2009 Wir sind Souverän
13.11.2011, I : Aufprall am Grundgesetz und radikaler Strategiewechsel
14.11.2011, II : Gänsemarsch der Tontauben
16.11.2011, III : Schicksalstag 9.November – Chronologie einer Zeitenwende
27.11.2011, IV : Sollen sie doch Geld drucken
15.01.2012, V : 9.Dezember – Der Große Bluff der “zwei Europas”
16.01.2011, VI : Der “Fiskalpakt” fliegt auf
18.01.2012 VII : Die Betrogenen der Betrüger – Das “EU-Parlament”
20.01.2012 VIII: ESM und “Fiskalpakt” – die epischen Witze der Kanzlerin
03.03.2012 IX: Wie erwartet – Antidemokraten fordern EU-Präsidenten und “europäische Verfassung”
09.02.2013 X: Kein Pelzmantel der Geschichte
29.05.2015 XI: Gabriel wählt seine Rente
12.09.2015 XII: Plan B der „Linken“ mit „null“ Chancen

Gestern nun, am 31. Januar 2020, feierte die Mehrheit für alle Briten den neuen „Independence Day“ des Vereinigten Königreichs. Es brauchte dazu erst

  • eine hart erkämpfte Volksabstimmung in 2016
  • dann den Sieg in dieser, gegen alle Parteien
  • dann drei Jahre Standhalten gegen den konsequenten Verrat aller Parteien an dieser Volksabstimmung, unter permanentem Lügen aller Parteien, man wolle die Volksabstimmung ja respektieren, aber…
  • dann eine Neugründung im rechten Sektor („Brexit Party“) die bei der E.U.-Parlamentswahl im Mai 2019 mehr Stimmen bekam als die regierende Konservative Partei („Tories“) und die Labour Partei zusammen und schon vorher bei den Kommunalwahlen ein unblutiges Blutbad unter den Verräterparteien anrichtete
  • dann endlich eine Revolte bei der Basis der Tories in den Bezirksverbänden („conservative associations“), von denen schließlich 70 ein nicht bindendes, aber politisch seit dem 19. Jahrhundert präzedenzloses Misstrauensvotum gegen die Parteivorsitzende Theresa „May-hem“ May bei der anstehenden nächsten „National Conservative Convention“ (einer Art Funktionärsversammlung) der Tories erzwangen, welche für den 15. Juni 2019 angesetzt wurde
  • den anschließenden Kotau des 1922 Komitees unter Graham Brady, welches noch im April ein neues Misstrauensvotum der Parlamentsabgeordneten gegen May sabotiert und diese gedeckt hatte und jetzt nach der Katastrophe in der E.U.-Wahl in die Downing Street No 10 förmlich einbrechen musste, um erst das Sofa von der Eingangstür zu schieben und dann Theresa May eindringlich zu erklären, dass das 1922 Komitee sie nicht mehr decken könne, weil die Konservative Partei vor ihrer Vernichtung stehe und auch sie selbst, die Komiteemitglieder, wie alle anderen Teppichvertreter im House of Commons, ihren verdammten Job behalten wollten, weil sie auch von was leben müssten
  • dann den Rücktritt von May
  • dann die erzwungene, durch die Mitgliederinnen und Mitglieder erfolgte direkte Wahl eines neuen Parteivorsitzenden und damit Premierministers, dessen einzig diesbezüglich relevante Voraussetzung darin bestand, einen, einen einzigen Job zu erledigen, den alle Anderen auf der Kader-Ebene auch in der Tory-Partei nicht erledigen wollten
  • dann eine hart erkämpfte Neuwahl des „Zombie-Parlaments“ House of Commons
  • dann die Wahl der Souveränität statt eines Bundeslandes in den vorprogrammierten „Vereinigten Staaten von Europa“, was durch den Verrat aller anderen Parteien den größten Wahlsieg der erneuerten Konservativen bei der Parlamentswahl seit dem Ersten Weltkrieg beinhaltete (und nebenbei die „Brexit Party“ wieder verpuffen ließ)
  • und dann einen Premierminister, der es tatsächlich schaffte einen, einen einzigen Job für den er gewählt worden war auch zu erledigen, nämlich die Demokratie zu erhalten in der er für diesen Job gewählt worden war, ihre Souveränität wieder herzustellen und damit europaweit ein Tabu der „politischen Klasse“ zu brechen.

Bilder aus London vom gestrigen Abend:

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Taktik des Terrorkrieges: Der „Leak“ und die „Whistleblower“

„Erinnern Sie sich, daß Sie in Ihr Tagebuch geschrieben haben: ›Das Wie verstehe ich, aber nicht das Warum‹. Wenn Sie über das ›Warum‹ nachdachten, zweifelten Sie an Ihrer eigenen Vernunft. Sie haben das Buch, Goldsteins Buch, oder wenigstens Teile davon gelesen. Hat es Ihnen irgend etwas gesagt, was Sie nicht schon wußten?«
»Sie haben es gelesen?« fragte Winston.
»Ich schrieb es. Das heißt, ich arbeitete bei seiner Abfassung mit. Kein Buch wird von einem einzelnen hervorgebracht, wie Sie wissen.«
»Ist es wahr, was darin steht?«
»Als Schilderung, ja. «

Aus „1984“

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In einer 2015 begonnenen Artikelserie beleuchtete Radio Utopie Logik, Lehre, Dynamik, Paradoxon und Strategie des mittlerweile fast sechzehn Jahre andauernden weltweiten Terrorkrieges. Neben den weiteren, noch nicht dargelegten Parametern Dialektik, Mythen und Dogma, verbleiben die Taktiken des Terrorkrieges. Aufgrund des Umfangs dieses Parameters sollen diesbezüglich Taktiken einzeln ins Scheinwerferlicht gestellt werden. „Taktik des Terrorkrieges: Der „Leak“ und die „Whistleblower““ weiterlesen

Taktik des Terrorkrieges: Wahrnehmungs-Management, Verwirrung, gelenkte Querfront

In einer in 2015 begonnenen Artikelserie hat Radio Utopie bereits Logik, Lehre, Dynamik, Paradoxon und Strategie des mittlerweile fast sechzehn Jahre andauernden weltweiten Terrorkrieges beleuchtet. Neben den weiteren, noch nicht dargelegten Parametern Dialektik, Mythen und Dogma, verbleiben die Taktiken des Terrorkrieges. Aufgrund des Umfangs dieses Parameters sollen diesbezüglich Taktiken einzeln ins Scheinwerferlicht gestellt werden.

Folgende Beispiele sind entnommen der Dokumentation „Hypernormalisation“ des britischen Journalisten, Regisseurs und Genies Adam Curtis aus dem Jahre 2016, welche untenstehend eingebettet ist. „Taktik des Terrorkrieges: Wahrnehmungs-Management, Verwirrung, gelenkte Querfront“ weiterlesen

BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Während der Staat weiter die Republik durch Uminterpretation der Verfassung zersetzt, leiden Öffentlichkeit und Bürgerrechtler offensichtlich unter einer sie gefährdenden Wahrnehmungsstörung.

Wie wir in dieser Artikelserie bereits am 19. Januar dokumentierten, interpretierten die nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König, Ulrich Maidowski in ihrem am 15. November veröffentlichten Beschluss 2 BvE 2/15 aus Artikel 44 Grundgesetz eine „Viertelminderheit als organisatorisch verfestigte selbstständige Teilgliederung des Deutschen Bundestages mit eigenen verfassungsrechtlichen Rechten“. „BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos“ weiterlesen

„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen“

Die Warnungen von Verfassungsrichtern vor dem „Notstandsgesetze“-Urteil von 1970.

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Wie zuvor von uns dokumentiert, hob im Sommer 1968 das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) die Gewaltenteilung bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses auf und schrieb zudem in das Grundgesetz ein Recht des Staates, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.

Über nachfolgend eingereichte Verfassungsklagen gegen dieses „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968, sowie gegen das anschließend von „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ ebenfalls beschlossene ausführende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968, entschied das westdeutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 12. Dezember 1970 im Verfahren 2 BvF 1/69; 2 BvR 629/68; 2 BvR 308/69, auch „Abhörurteil“ genannt und heute zumeist zitiert als BVerfGE 30, 1. „„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen““ weiterlesen

Als Ihr Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Gewaltenteilung verlor – im Jahre 1968

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Im Sommer 1968 beschlossen Bundestag und Bundesrat von Westdeutschland mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit der damaligen „großen Koalition“ aus „S.P.D.“, „C.D.U.“ und C.S.U.“ unter Kanzler Georg Kiesinger, während des Faschismus im Auswärtigen Amt zuständig für die Koordination mit Joseph Goebbels´ Propagandaministerium, als „verfassungsändernder Gesetzgeber“ die „Notstandsgesetze“:

Das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“.

Was diese vor 48 langen Jahren verfügten Verfassungsänderungen bis heute tatsächlich bewirken, ist den Wenigsten bekannt. Und noch weniger bewusst. „Als Ihr Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Gewaltenteilung verlor – im Jahre 1968“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?
20.11.2016 Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex
03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Und deren Folgen.

Zusammenfassung

Der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist faktisch keiner. Ebenso konnte in dieser Legislaturperiode gegen den Willen der Regierung keiner gebildet werden. Auch ein Untersuchungsausschuss zu den Umtrieben der Behörden im Zuge des Attentats von Berlin wäre eine Farce.

Die Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, welches die Republik im Oktober und November 2016 mit zwei verheerenden Beschlüssen für die Bundesbehörden faktisch zum Abschuss freigab. „Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt“ weiterlesen

Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, dessen Spitznamen „Terrorthomas“ sich kreuzbrave Bürgerrechtler ausgedacht haben (nicht ich), möchte in einer von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ abgedruckten Regierungserklärung namens „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“ konkret erstmal Folgendes: „Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen“ weiterlesen

Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?

Im Vorfeld weiterer Beschlüsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Massenüberwachung / Totalüberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erläutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15: „Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex“ weiterlesen