Parlament in Bolivien ebnet Weg für Neuwahl ohne Evo Morales
Die Anzeige gegen den Präsidenten dürfte daher von keinem seriösen Gericht behandelt werden. Dennoch reichten Vertreter des De-facto-Regimes sogar Anklage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – ein völkerrechtlicher Straftatbestand – gegen Morales vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag ein. Entsprechende öffentliche Ankündigungen hatten auch Regierungsgegner in Venezuela im Fall von Ex-Präsident Hugo Chávez und seinem Nachfolger Nicolás Maduro mehrfach gemacht. Der IStGH äußert sich zum Verlauf solcher Untersuchungen nicht. Zu einem Prozess kam es jedoch nie.
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