Parlament in Bolivien ebnet Weg für Neuwahl ohne Evo Morales

Die Anzeige gegen den Präsidenten dürfte daher von keinem seriösen Gericht behandelt werden. Dennoch reichten Vertreter des De-facto-Regimes sogar Anklage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – ein völkerrechtlicher Straftatbestand – gegen Morales vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag ein. Entsprechende öffentliche Ankündigungen hatten auch Regierungsgegner in Venezuela im Fall von Ex-Präsident Hugo Chávez und seinem Nachfolger Nicolás Maduro mehrfach gemacht. Der IStGH äußert sich zum Verlauf solcher Untersuchungen nicht. Zu einem Prozess kam es jedoch nie.

Evo Morales kündigt Wahrheitskommission zu Wahlen in Bolivien an

Das De-facto-Regime von Senatorin Áñez hat inzwischen angekündigt, Morales vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschheit anzuklagen. Der Politiker Arturo Murillo, der die Kontrolle über das Innenministerium übernommen hat, begründete dies mit der angeblichen Verantwortung Morales’ für die teils gewaltsamen Proteste gegen den Putsch. Das De-facto-Regime bezeichnet diese als Terrorismus und hat der Armee im Falle eines bewaffneten Vorgehens gegen die Demonstranten per Dekret Straffreiheit zugesichert.