Herrmann: Bayern entscheidet über Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun“

Der bayrische Landesinnenminister fordert, schon wieder, den Militäreinsatz im Innern. Im Gegensatz zu seiner nur Tage alten Vorstellung entscheidet darüber nun nicht mehr die Polizei, sondern seine eigene Landesregierung.

Nach dem gestrigen Attentat in Ansbach, dem vierten „Vorfall“ innerhalb einer Woche in Deutschland (Würzburg, München, Reutlingen, Ansbach), was der Autor dieses Artikels bereits nach dem ersten „Vorfall“ in Würzburg „als Teil einer fortgesetzten, bereits seit geraumer Zeit laufenden psychologischen Kriegführung gegen die Berliner Republik“ beschrieb, hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute wieder eine Pressekonferenz gegeben.

Der Mitschnitt dieser Pressekonferenz – zumindest Franz Kafka wäre vor Freude in die Luft gegangen – wurde durch „Phoenix“ leider nur unvollständig ins Netz gestellt. Und bemerkenswerterweise wurde die Aufzeichnung auch noch an entscheidener Stelle geschnitten. „Herrmann: Bayern entscheidet über Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun““ weiterlesen

Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer entsprechenden Verfassungsänderung immer wieder gescheitert waren.

Der Einsatz des Militärs im Inland gegen die Bevölkerung steht bereits seit zehn Jahren auf dem Programm der „großen“ Koalition von „C.D.U., „C.S.U.“, „S.P.D.“.

Die Regierung von Deutschland folgt dabei wie stets dem Leitbild der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese hatte nach Kriegsausbruch bereits in 2002 einen Einmarsch von Bodentruppen in der Stadt Buffalo zur Festnahme von „Terrorverdächtigen“ erwogen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. „Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam“ weiterlesen

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Nach dem Attentat in München tagt heute der Bundessicherheitsrat. Diesbezüglich ist es für alle in der Republik wichtig ein paar Dinge auf dem Schirm zu haben. Folgende gehören dazu.

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „große Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfügen, ohne dass der „Spannungsfall“ überhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“). „Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland“ weiterlesen

Analyse zum Würzburg-Attentat: Psychologische Kriegführung zwecks Akzeptanz von Krieg, politischer Verfolgung und Massenüberwachung

Das Attentat bei Würzburg dient als Teil einer fortgesetzten, bereits seit geraumer Zeit laufenden psychologischen Kriegführung gegen die Berliner Republik, mit dem Ziel diese zu unterwerfen, zu dekonstruieren und systemisch zu brechen. Dabei sind drei Zielebenen zu beachten:

  • die kurzfristige – eine Stärkung autoritärer und xenophobischer Kräfte und Strömungen bei den Landtagswahlen und damit die Stärkung der Bundesregierung
  • die systemische – die offene Durchsetzung von Polizei- und Überwachungsstaat, gezielter politischer Verfolgung und Massenüberwachung, eingeschlossen die Legitimierung entsprechender Mittel und Systeme, die bereits verdeckt angewendet werden
  • die geostrategische – die unbedingte Unterwerfung der lediglich als „Etappe“ gedachten Republik Deutschland unter das Imperium der Vereinigten Staaten von Amerika, seinen Ableger „Europäische Union“, seinen fünfzehnjährigen Terrorkrieg und seine Kriegskoalition.

Eine Analyse. „Analyse zum Würzburg-Attentat: Psychologische Kriegführung zwecks Akzeptanz von Krieg, politischer Verfolgung und Massenüberwachung“ weiterlesen

Scheitern des Militärputsches in der Türkei im geostrategischen Kontext

Mittelmeerunion
Die 2008 als Konstrukt gebildete „Mittelmeerunion“.

Die Menschen in den europäischen Demokratien haben in der Nacht des 15. Juli 2016 mehr gewonnen als sie wissen.

Natürlich war der Militärputsch in der Türkei auch ein Putsch der „Europäischen Union“, des Militärpakts N.A.T.O. und deren Führungsmacht, dem Imperium („Supermacht“) der Vereinigten Staaten von Amerika. Und natürlich bedeutet das desaströse Scheitern dieses Putsches auch ein desaströses Scheitern des U.S.-Imperiums und seiner Ableger. Konkret ist nach der gescheiterten Invasion der Etappe Syrien und der nun fehl geschlagenen Machtübernahme in der Türkei auch das gesamte 2008 aus dem Hut gezogene Luftschloss namens „Mittelmeerunion“ weiter in sich zusammengefallen. Auf dem langen Marsch zur Transformation der Weltordnung war diese als nächste, trikontinentale Stufe der gruseligen Verwandlung des (designierten) U.S.-Klons E.U. geplant. Auch diese spieltheoretische Realität hat sich nun als Illusion entpuppt.

Alle seit 2008 in den entsprechenden Staaten (Tunesien, Libyen, Ägypten, Palästina, Libanon, Syrien, etc) bzw Anrainerstaaten wie der Ukraine vollzogenen Kriege, Umstürze und Revolutionen sind in diesem Kontext zu sehen. „Scheitern des Militärputsches in der Türkei im geostrategischen Kontext“ weiterlesen

Frankreich: Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an, Attentat in Nizza, Hollande will Ausnahmezustand doch verlängern

Frankreich, Nationalfeiertag: Präsident Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an und droht dem starken Mann Frankreichs, Wirtschaftsminister Macron, mit Rauswurf. Am Abend gibt es ein blutiges Attentat in  Nizza. Danach kündigt Hollande an, den Ausnahmezustand doch verlängern lassen zu wollen.

Im Hintergrund stehen Macrons Pläne für eine „Neugründung Europas“ und die nächste Wahl des Präsidenten von Frankreich in 2017.

Gestern kündigte der Präsident von Frankreich, Francois Hollande, an, auf den Versuch einer weiteren Verlängerung des nach den Attentaten in Paris am 13. November 2015 verhängten Ausnahmezustands verzichten zu wollen.

Nach Artikel 36 der Verfassung der Fünften Republik muss der Präsident die  Ausnahmezustand durch das Parlament genehmigen lassen. Um das zu umgehen, hatten Hollande und seine contralinken Regierungsparteien „Sozialisten“, „Grüne“ und „Radikale Linke“ bereits versucht die Verfassung zu ändern. Ende März 2016 scheiterten die contralinken Putschisten, ausgerechnet an den Konservativen und der notwendigen Drei-Fünftel-Mehrheit im Kongress (Senat und Nationalversammlung) krochen zu Kreuze.

Maßgeblicher Faktor in der Regierung von Frankreich, die offiziell dem Präsidenten untersteht, ist der Finanzextremist Emmanuel Macron. „Frankreich: Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an, Attentat in Nizza, Hollande will Ausnahmezustand doch verlängern“ weiterlesen

B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?

Das neue B.N.D.-Gesetz ist zwar in den Bundestag eingebracht, aber nicht beschlossen, sondern bis nach der „Sommerpause“ der parlamentarischen Demokratie verschoben worden.

Ein paar Hintergründe.

Das parlamentarische System der Gewaltenteilung des Grundgesetzes der Republik erschafft zwei Kammern, die an der Gesetzgebung beteiligt sind. Die erste Kammer ist der Bundestag. Dieser wird von der Bevölkerung direkt gewählt. Die zweite Kammer ist der Bundesrat. Dieser wird nicht gewählt, sondern setzt sich aus den Landesregierungen der Bundesländer zusammen. Die Landesregierungen werden ebenfalls nicht gewählt, sondern lediglich der Ministerpräsident / die Ministerpräsidenten und zwar vom Landesparlament. Anschließend ernennt der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin die MinisterInnen.

Im Bundesrat nun ist die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ an zehn von sechzehn Landesregierungen in den Bundesländern beteiligt. Damit läuft in der Länderkammer Bundesrat nichts gegen sie.

Diesen Freitag (8. Juli) nun winkten die „Grünen“ im Bundesrat das staatliche „Anti-Terror-Paket“ durch, nachdem sie es am 24. Juni im Bundestag nach der üblichen Oppositions-Simulation noch abgelehnt hatten.

Im Bundestag wiederum stand am gleichen Freitag das neue B.N.D.-Gesetz („Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“) auf der Tagesordnung, welches laut einem Statement von Klaus Landefeld aus der Betreibergesellschaft des größten Internetknotens auf dem Planeten, dem DE-CIX in Frankfurt,

„erstmalig in voller Absicht eine anlasslose Massenüberwachung im Inland gezielt erlaubt“

Dieses neue B.N.D.-Gesetz wurde am Freitag im Bundestag aber lediglich in erster Lesung behandelt. Damit hat der Bundestag den eigentlichen Beschluss um mindestens zwei Monate vertagt, bis das insgesamt nur rund fünf Monate im Jahr überhaupt aktive Parlament wieder arbeitet, nämlich im September.

Warum? „B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?“ weiterlesen

Nach extremen Geheuchel: „Grüne“ winken „Anti-Terror-Paket“ im Bundesrat durch

Wie beim Terrorkrieg jedwede pazifistische Organisation, knipst sich auch bei den entsprechenden Terrorgesetzen jedwede Bürgerrechtsorganisation genauso aus wie die angebliche „parlamentarische Opposition“, der sie alle hinterher laufen.

Am 24. Juni beschloss der Bundestag der „Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“. Vorher gab es noch einen richtigen „Eklat“. Die Regierung lud die Präsidenten von Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt als „Experten“ in den Innenausschuss. Die „Opposition“ war schwer empört und ging sogar aus dem Raum. Auf Netzpolitik.org gab es Artikel. Alles wurde ausführlich erklärt. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hatte am 1. Juni schon eine Erklärung veröffentlicht:

„Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.“

Eine „seriöse und sorgfältige Behandlung“. Wie schön. „Nach extremen Geheuchel: „Grüne“ winken „Anti-Terror-Paket“ im Bundesrat durch“ weiterlesen

Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Die Regierung setzt ihren bis vor kurzem unter Carte Blanche agierenden geheimdienstlichen Komplex unter Kontrolle. Die Bevölkerung wird weiter bespitzelt, nur eben auf Befehl von oben.

Die Vorgänge repräsentieren nicht nur den Totalausfall einer weiteren Generation von Deutschen und die Legasthenie ihrer Fachidioten. Sie werfen auch ein Schlaglicht auf weltweite Datenbanken von Geheimdiensten, Anwaltsfirmen und Banken und deren politische Verfolgung von „politischen Individuen“.

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nächsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz präzisiert.

Hinweis 09.07.16: das Gesetz, Drucksache 18/9041, wurde in erster Lesung behandelt, ist somit noch nicht beschlossen und bis nach der zweimonatigen „Sommerpause“ des Bundestages vertagt.

Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-Affäre außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfüllt. „Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt“ weiterlesen

Lafontaine und Kanzler Kohl in 1990: Republik nur „Etappe“, „Provisorium“ vor „Einheit Europas“

Seit dem Mauerfall war es für die Nomenklatura in West- und Ostdeutschland und deren Parteien abgemachte Sache, dass die heute 25-jährige Berliner Republik niemals Bestand haben solle, sondern zu verschwinden habe. Die in 1992 gegründete „Europäische Union“ diente von Anbeginn als Mittel zum Zweck, die souveränen europäischen Demokratien loszuwerden. „Lafontaine und Kanzler Kohl in 1990: Republik nur „Etappe“, „Provisorium“ vor „Einheit Europas““ weiterlesen