CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein

BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.

Ein möglicher Grund warum Nordkorea weiter auf seinen Nuklearwaffen hockt

Der Hanoi-Gipfel von U..-Präsident Donald Trump und Nordkoreas Staatschef Kim Jong-un ist vorzeitig beendet. Trumps anschließende Pressekonferenz sprach diesbezüglich einige Bände: Nordkoreas Staatsführung drückt sich um die Denuklearisierung, die sie im Gegenzug zur Aufhebung der U.N.O.-Sanktionen und einem Friedensvertrag zu liefern hat. Dazu gehört auch, endlich die in ihrem Besitz befindlichen Nuklearwaffen (Atombomben, Wasserstoffbomben, etc) herauszurücken.

Warum aber macht dies Nordkorea nicht?