Mit von der Leyen zur Rüstungsunion?

Der Verordnungsvorschlag ging dann in die Trilog-Verhandlungen, bei denen sich das Parlament im Laufe des ersten Halbjahres 2019 dann nach allen Regeln der Kunst über den Tisch ziehen ließ: Während sich die Staats- und Regierungschefs ein Vetorecht gegenüber einzelnen EVF-Projekten ausverhandelten, soll das Parlament lediglich im Nachhinein über die Verwendung der Gelder informiert werden.

Die Bundesregierung muss eine Beteiligung am Irankrieg ausschließen

Die B-52-Bomber der US-Luftwaffe flogen ihre Angriffe von Großbritannien aus, wurden aber auch von in Deutschland stationierten Tankflugzeugen auf dem Weg in den Irak aufgetankt und durchquerten dabei deutschen Luftraum. Ohne eine Genehmigung der deutschen Bundesregierung wäre dies nicht möglich gewesen. Da es für die Militäraktion der USA gegen den Irak keinen Beschluss des Weltsicherheitsrats gab, hatte Österreich seinen Luftraum für militärische Überflüge gesperrt.

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„Wachsende Bundeswehr“: Verteidigungsministerium will weitere elf Standorte nicht wie vorgesehen schließen

Bereits drei Monate später, im Mai 2018, wurde die Schließung von fast 50 Liegenschaften ausgesetzt oder um Jahre verschoben. Im Januar 2019 legte das Verteidigungsministerium nach: In einer Pressemitteilung mit dem treffenden Titel „Eine wachsende Bundeswehr braucht Platz“ kündigte die Bundeswehr an, acht Munitions- und Materiallager wieder in Betrieb zu nehmen. Nun folgen – nur etwas mehr als ein halbes Jahr später – weitere elf Liegenschaften, die sich die Bundeswehr erneut aneignet. Das ist für viele betroffene Gemeinden ein ziemlicher Schlag, da sie zum Teil bereits konkrete Pläne für eine Konversion, also eine zivile Umnutzung, der Areale hatten.

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