Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
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