Bundestag beschließt Atomgesetznovelle: Riesiges Eingangslager für 500 Castor-Behälter geplant

Diese Gesetzesänderung legt fest, wie im Rahmen eines von der EU geforderten “Nationalen Entsorgungsprogramms” (NaPro) mit der Lagerung der atomaren Abfälle umgegangen werden soll. Dieser gesetzliche Rahmen entwertet aus Sicht der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) die Arbeit der Endlagerkommission, die ursprünglich damit betraut wurde, die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle neu zu starten.

Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper über das Rätsel der „Sprechklausel“

Es hieß damals im Weiterbau-Beschluss, der Vorstand habe die sogenannte Sprechklausel gezogen und verhandle mit den Projektpartnern, um sie an über zwei Milliarden Euro Mehrkosten oberhalb des Kostendeckels zu beteiligen. Die Projektpartner müssten unverzüglich auf Zahlung verklagt werden, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.

Augenscheinlich wollten die Bahn-Verantwortlichen den Verdacht der Untreue von sich weisen und das wirtschaftliche Fiasko von S21 abwälzen auf die Zuschusspartner, um das Fiasko durch sehr viel höhere Zuschüsse von Stadt und Land aufzufangen.

Im Eilverfahren zum Storno 21-Bürgerbegehren hat nun die Stadt Stuttgart ziemlich seltsam erklären lassen, ihr sei „nicht bekannt, welchen Stand die Gespräche hätten und zu welchen Ergebnissen sie führen werden“. Ach ja, es sind nur über zweieinhalb Jahre seit Beginn der Verhandlungen verstrichen.

Gerichtsentscheid zu Bürgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungünstig für die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).